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Ulmen-Fall: Medialer Skandal zur Durchsetzung von Zensurgesetzen?

01.04.2026PodcastHopf & Kettner

Es ist ein Muster, das sich in der deutschen Medienlandschaft mit beunruhigender Regelmäßigkeit wiederholt: Ein einzelner Fall wird zum nationalen Skandal aufgeblasen, die Empörungsmaschinerie läuft auf Hochtouren – und im Windschatten der kollektiven Entrüstung werden Gesetze durchgedrückt, die fundamentale Freiheitsrechte beschneiden. Der Fall Coline Fernandez und Christian Ulmen, der seit Wochen die Schlagzeilen dominiert, könnte sich als Paradebeispiel für genau diese Strategie erweisen. Doch was steckt wirklich dahinter? Und warum schweigen dieselben Stimmen, die jetzt lautstark protestieren, wenn es um reale Gewaltverbrechen geht?

Ein Fall, der mehr Fragen aufwirft als er beantwortet

Die Chronologie der Ereignisse rund um den sogenannten „Ulmen-Fall" liest sich wie ein Lehrstück in medialer Inszenierung. Am 20. März 2026 wurden schwere Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen öffentlich – zunächst über den Spiegel, zeitgleich flankiert von einem Instagram-Statement seiner Ex-Frau Coline Fernandez. Die Anschuldigungen: Er habe Fake-Profile unter ihrem Namen erstellt, darüber sexuelle Kontakte mit etwa 30 Männern geführt und einen sogenannten „Degradierungsfetisch" entwickelt.

Schwere Vorwürfe. Ekelerregende Vorwürfe, wenn sie denn stimmen. Doch genau hier beginnt das Problem.

Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandez oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch.

So die unmissverständliche Stellungnahme von Ulmens Anwalt Christian Schertz – einem der renommiertesten Medienrechtler Deutschlands, der bereits in der Rammstein-Affäre die Verteidigung übernahm. Schertz hat gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des Spiegel eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen mangelnder Beweise vorerst ad acta gelegt. Und die angeblichen Deepfakes? Entpuppten sich als Bilder, die der Betroffenen lediglich ähnlich sehen, aber keine echten Deepfakes darstellen.

Die verdächtige Choreografie von Medien und Politik

Was diesen Fall von einem gewöhnlichen Promi-Skandal unterscheidet, ist die erschreckend präzise zeitliche Abstimmung zwischen medialer Berichterstattung und politischer Gesetzgebung. Und das ist keine Verschwörungstheorie – es wurde von den Beteiligten selbst zugegeben.

Die Spiegel-Journalistin Juliane Löffler räumte in einem bemerkenswerten Statement offen ein, dass die Veröffentlichung der Titelgeschichte bewusst auf den Zeitpunkt abgestimmt wurde, an dem Justizministerin Stefanie Hubig ihr „Digitales Gewaltschutzgesetz" in die öffentliche Debatte einbringen wollte. Man wusste, so Löffler, dass Hubig dieses Gesetz plane – und wollte die „politische Dimension" nutzen.

Nur Stunden nach der Spiegel-Veröffentlichung hatte Justizministerin Hubig bereits ein fertiges Gesetz gegen digitale Gewalt aus der Schublade gezogen – und verkündete es direkt im Spiegel mit den Worten: „Ich mache keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt."

Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen. Ein Gesetz, das zufällig genau dann fertig ist, wenn der mediale Sturm losbricht. Eine Journalistin, die zugibt, den Veröffentlichungszeitpunkt strategisch gewählt zu haben. Und eine Ministerin, die Stunden nach der Veröffentlichung mit einem kompletten Gesetzentwurf vor die Kameras tritt. Das ist keine Berichterstattung. Das ist ein publizistisches Sperrfeuer.

Die Rolle von HateAid – eine „NGO" mit Regierungsauftrag

Im Hintergrund dieses orchestrierten Zusammenspiels taucht ein Name immer wieder auf: HateAid. Die Organisation, die sich als Nichtregierungsorganisation bezeichnet, verdient einen genaueren Blick:

  • Steuerfinanziert: Allein 2024 erhielt HateAid 1,277 Millionen Euro aus öffentlichen Förderungen – unter anderem vom Bundesjustizministerium
  • Politisch vernetzt: Das Landgericht Hamburg urteilte, man dürfe HateAid eine „Vorfeldorganisation der Grünen" nennen
  • Offizieller Zensor: Als sogenannter „Trusted Flagger" gehört HateAid zu den offiziellen Meldeinstanzen der Bundesregierung, gesteuert über die Bundesnetzagentur
  • Vorab informiert: HateAid-Geschäftsführerin Annelena von Henberg war nach eigener Aussage bereits Monate vor der Veröffentlichung über den Fall Fernandez informiert
  • Langfristige Verbindung: Fernandez war bereits 2023 HateAid-Testimonial zum Thema Porno-Deepfakes

Besonders brisant: Am 14. Oktober 2025 traf sich Justizministerin Hubig mit Vertreterinnen von HateAid, um über „digitale Gewalt" und bildbasierte sexualisierte Gewalt zu diskutieren. Zu diesem Zeitpunkt kannte HateAid den Fall Fernandez bereits. Eine Anfrage von Apollo News dazu ließ die Organisation unbeantwortet.

Wenn die Gegenseite mundtot gemacht wird

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt vom Prinzip audiatur et altera pars – höre auch die andere Seite. Doch genau dieses Prinzip wurde in der öffentlichen Debatte systematisch ausgehebelt.

Bei der vielbeachteten Sendung von Karen Miosga wurde Ulmens Anwalt Christian Schertz nicht zugelassen. Er hatte im Vorfeld Kontakt zum Sender aufgenommen, erhielt aber eine Absage – er werde „nicht benötigt". Dabei saß Fernandez in einem separaten Zweiergespräch mit Miosga, bevor die Gesprächsrunde mit der Ministerin ohne Fernandez stattfand. Das Argument, man wolle das Opfer nicht dem Täter-Anwalt aussetzen, greift also ins Leere.

Wenn eine Stimme groß gemacht wird, muss auch die Gegenstimme gehört werden. Alles andere ist kein Journalismus – es ist Propaganda.

Stattdessen wurde Ulmen bereits gesellschaftlich vernichtet, bevor auch nur ein Gericht gesprochen hat. Die Serie „Jerks" wurde aus der ProSieben-Mediathek gelöscht. Kooperationen mit der Shop-Apotheke wurden ausgesetzt. Eine Cancel-Kultur, die an die dunkelsten Kapitel der Vorverurteilung erinnert – man denke an den Fall Kachelmann, der zeigt, wie schnell ein Leben durch unbewiesene Vorwürfe zerstört werden kann.

Die erschreckende Realität: Zwei Gruppenvergewaltigungen pro Tag

Während die Nation über eine virtuelle Vergewaltigung debattiert, deren Faktenlage zunehmend bröckelt, geschehen in Deutschland täglich Verbrechen von einer Brutalität, die sprachlos macht. Zwei Gruppenvergewaltigungen pro Tag – das ist die statistische Realität in diesem Land. Und für die meisten dieser Opfer geht niemand auf die Straße.

Einige Fälle allein aus den letzten Wochen:

  1. Berlin-Neukölln, Januar 2026: Ein 16-jähriges Mädchen wird von neun Tätern mit Migrationshintergrund in einem Jugendzentrum vergewaltigt. Das Jugendamt wusste seit Ende Januar davon – und erstattete keine Anzeige. Laut Tagesspiegel wollte man „intern den Ball flach halten, um keine Vorurteile gegen die arabischstämmigen Tatverdächtigen zu schüren". Täterschutz statt Opferschutz.
  2. Hannover, März 2026: Eine 27-jährige Ukrainerin wird von einem 35-jährigen iranischen Asylbewerber in einer Gartenlaube mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Das Urteil: 6 Jahre Haft – in Abwesenheit. Der Täter ist flüchtig.
  3. Pfaffenhofen, Februar 2026: Eine 42-jährige Frau wird von einem mehrfach vorbestraften, abgelehnten Asylbewerber aus Nigeria am Bahnhof niedergeschlagen und vergewaltigt. Das Opfer stellte sich tot, um zu überleben.
  4. Osnabrück, Februar 2026: Ein 15-jähriges Mädchen wird vergewaltigt. Der Täter erhält lediglich eine Bewährungsstrafe – und flieht anschließend nach England.

Keine Großdemonstrationen. Keine Sondersendungen. Keine Justizministerin, die mit fertigen Gesetzentwürfen vor die Kameras tritt. Stille.

Die selektive Empörung als politisches Werkzeug

Die Diskrepanz ist so offensichtlich, dass sie schmerzt. Tausende gehen auf die Straße, um gegen eine virtuelle Vergewaltigung zu protestieren, deren Faktenlage ungeklärt ist. Aber wenn reale Verbrechen geschehen – an echten Opfern, mit echtem Leid, mit echten Tätern – herrscht ohrenbetäubendes Schweigen.

Warum? Weil die Täterprofile nicht ins gewünschte Narrativ passen. Weil man bei der Benennung der Tätergruppen plötzlich unscharf wird. Weil „Männer" als Kategorie ausreicht, wenn Präzision ideologisch unbequem wäre. Dieselben Menschen, die auf den Buchstaben genau wissen, welchem Gender-Spektrum sie angehören, werden erstaunlich vage, wenn es um die statistische Überrepräsentation bestimmter Bevölkerungsgruppen bei Sexualdelikten geht.

Das eigentliche Ziel: Totale digitale Kontrolle

Doch der Fall Fernandez ist letztlich nur das Vehikel. Das eigentliche Ziel liegt tiefer – und es betrifft jeden einzelnen Bürger dieses Landes. Was unter dem Deckmantel des „Schutzes vor digitaler Gewalt" vorangetrieben wird, ist nichts weniger als die Architektur einer umfassenden digitalen Überwachungsinfrastruktur.

Die Bausteine, die derzeit zusammengesetzt werden:

  • Klarnamenpflicht im Internet: Bundeskanzler Merz forderte bereits im Februar 2026 offen: „Wer kritisieren will, muss sich erst einmal ausweisen"
  • IP-Adressspeicherung: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
  • Chatkontrolle auf nationaler Ebene: Nachdem sie im EU-Parlament knapp scheiterte, soll sie nun national durchgesetzt werden
  • EU-Pflichtidentität (EUDI Wallet): Muss bis Ende 2026 in allen Mitgliedstaaten bereitstehen
  • Erweiterter Ehrverletzungsparagraph: Nicht mehr nur geschriebenes Wort, sondern auch Bilder – inklusive Memes und Satire

Hubigs Gesetzentwurf will alles unter Strafe stellen, was „ehrverletzend, herabwürdigend oder erniedrigend" ist. Juristen warnen bereits vor einer erheblichen Einschränkung der Redefreiheit. Man erinnere sich an die „Schwachkopf-Affäre", bei der Bürger strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie einen Politiker als „Schwachkopf" bezeichneten. Nun soll dieses Prinzip auf Bilder ausgeweitet werden.

Die ganze Architektur für die vollständige Kontrolle – digitale ID, Klarnamenpflicht, IP-Adressspeicherung, Chatkontrolle, programmierbares Geld – das ist die Vorstufe für ein Sozialkreditsystem nach chinesischem Vorbild.

Warum physische Werte jetzt wichtiger sind denn je

In einer Zeit, in der digitale Überwachung immer weiter ausgebaut wird und programmierbares Geld keine dystopische Fantasie mehr ist, sondern konkret geplante Realität, gewinnt die Frage nach finanzieller Unabhängigkeit eine völlig neue Dimension. Wer seine Vermögenswerte ausschließlich in digitaler Form hält – auf Bankkonten, in digitalen Wallets, in elektronischen Systemen – macht sich verwundbar.

Gold hingegen ist seit Jahrtausenden der ultimative Schutz vor staatlicher Übergriffigkeit. Es lässt sich nicht per Knopfdruck einfrieren, nicht digital überwachen und nicht durch politische Entscheidungen entwerten. Während die Zentralbanken weltweit – allen voran China, das seit 16 Monaten ununterbrochen Gold kauft – ihre Reserven massiv aufstocken, sollten auch private Anleger die Zeichen der Zeit erkennen.

Die Flucht aus digitalen Anlageformen ist bereits in vollem Gange. Der SPDR Gold-ETF verliert kontinuierlich an Substanz, während Anleger massenhaft aus Papiergold flüchten – hin zu physischem Edelmetall, das man tatsächlich in Händen halten kann.

Konkrete Schritte zur finanziellen Selbstbestimmung

Wer in Zeiten zunehmender digitaler Kontrolle vorsorgen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

Für umfassenden Krisenschutz bieten sich zudem das Gold Krisenschutzpaket S oder für größere Vermögen das Gold Krisenschutzpaket XXL an. Auch der American Eagle bleibt eine der weltweit meistgehandelten Anlagemünzen.

Die Lehre aus dem Fall Fernandez

Unabhängig davon, wie der Fall Ulmen/Fernandez juristisch ausgeht – und das sollte ausschließlich ein Gericht entscheiden, nicht der mediale Mob – offenbart er ein systemisches Problem in der deutschen Medien- und Politiklandschaft.

Die Fakten, die sich verdichten:

  1. Eine Journalistin gibt zu, den Veröffentlichungszeitpunkt strategisch auf ein geplantes Gesetz abgestimmt zu haben
  2. Eine steuerfinanzierte NGO war vorab informiert und traf sich mit der zuständigen Ministerin
  3. Die Ministerin hatte Stunden nach der Veröffentlichung einen fertigen Gesetzentwurf parat
  4. Der Anwalt der Gegenseite wurde von der öffentlichen Debatte ausgeschlossen
  5. Zentrale Vorwürfe haben sich als nicht haltbar erwiesen oder wurden revidiert
  6. Die Polizei Hamburg verneinte die behauptete Bedrohungslage ausdrücklich

All das geschieht in einem Land, das im Mai 2024 die Mindeststrafe für Kinderpornografie gesenkt hat. In einem Land, in dem Vergewaltiger mit Bewährungsstrafen davonkommen. In einem Land, in dem Jugendämter Gruppenvergewaltigungen vertuschen, um „keine Vorurteile zu schüren".

Widerstand beginnt mit Unabhängigkeit

Die Botschaft, die hinter all diesen Entwicklungen steht, ist klar: Widerspruch soll eingedämmt werden. Wer die katastrophalen Zustände benennt, soll Angst haben müssen. Wer Memes teilt, die Politiker bloßstellen, soll strafrechtlich verfolgt werden können. Wer anonym seine Meinung äußert, soll identifizierbar gemacht werden.

In solchen Zeiten ist finanzielle Unabhängigkeit nicht nur eine Frage der Rendite – sie ist eine Frage der persönlichen Freiheit. Wer sein Vermögen in physischem Gold hält, entzieht sich zumindest teilweise dem Zugriff eines Staates, der seine Bürger zunehmend als potenzielle Verdächtige behandelt statt als Souverän.

Gold ist die älteste Währung der Menschheitsgeschichte. Es hat Imperien überlebt, Revolutionen überdauert und jede einzelne Papierwährung, die jemals existiert hat, in den Schatten gestellt. In einer Zeit, in der digitale Kontrolle zur Normalität wird, ist physisches Edelmetall mehr als eine Anlage. Es ist ein Statement der Unabhängigkeit.

Lassen Sie sich nicht entzweien – weder zwischen Mann und Frau, noch zwischen Bürger und Staat. Und lassen Sie sich vor allem nicht Ihre finanzielle Souveränität nehmen. Denn wer finanziell abhängig ist, ist auch politisch mundtot.

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