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Das neue Demokratiefördergesetz: Ein trojanisches Pferd?

Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung – all das soll durch das neue Demokratiefördergesetz erreicht werden. Der Bund soll stärker in Förderungen von Projekten der Zivilgesellschaft eingreifen und eigene Projekte anstoßen können. Sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD als auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen diesen Gesetzesentwurf, der als Vorhaben schon im Kooalitionsvertrag festgelegt wurde, gegen alle Kritik von Seiten der CDU/CSU, der FDP und der AfD durch den Bundestag bringen.

Bisherige Stärkung der Demokratie und Prävention von Extremismus

Der Gedanke einer staatlichen Förderung und Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements ist aber keineswegs neu. Schon seit 2015 fördert das Bundesfamilienministerium verschiedene Projekte unter dem Titel “Demokratie leben!”. Betrug damals die Förderung noch 50 Mio. Euro, so sollen 2024 schon 182 Mio. aus dem Bundeshaushalt fließen, um über 5.000 Maßnahmen zu unterstützen. Von Veranstaltungen zum Thema “Gender-Apartheit in Afghanistan” über “Training zur Rechtsextremismusprävention” bis hin zum “Queer-Spektakel für Kinder” unter Anleitung eines Queer-Referats einer Stadt ist alles vertreten. Ja, auch ganz bodenständige Angebote wie ein “Modellprojekt demokratische Schule” werden gefördert.

Demokratiefördergesetz vs. Gelebte Meinungsfreiheit

Um die Dimension besser einordnen zu können, sollten wir uns vielleicht klar machen, dass auch staatsbürgerliches Engagement ein Ausdruck von Meinungsfreiheit ist, einem der wichtigsten Säulen unserer Demokratie. 

Genau deshalb ist die Meinungsfreiheit, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgt wird, fundamental wichtig und mit dem Verbot der Zensur verknüpft. Zur Klarstellung: unsere Grundrechte stehen jedem einzelnen von uns zu, ob das einer Regierung gefällt oder nicht.

 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Demokratiefördergesetz darf dem Grungesetz nicht entgegenstehen, hier Art. 5 GG Absatz 1

Wenn in einer Demokratie die Willensbildung vom Volk ausgehen soll, dann ist es unumgänglich, dass es einen öffentlichen Diskurs über verschiedene Meinungen geben muss. Schließlich liegt dem Gedanken der Demokratie das Bild eines mündigen Bürgers zugrunde, der in der Lage ist, sich zu informieren, abzuwägen und selbst zu einer eigenen Meinung zu finden.

Selbstverständlich kann auch jeder durch sein Handeln seiner Meinung Ausdruck verleihen. Es können Vereine oder Verbände gegründet werden, die einen bestimmten sozialen Zweck verfolgen und damit insgesamt der Gesellschaft dienen. Dieser Ausdruck der eigenen Meinung ist vollkommen legitim und begrüßenswert.

Leider können sich die meisten Initiativen nicht aus ihrer Tätigkeit heraus selbst finanzieren und sind auf Unterstützung angewiesen. Das können Spenden sein oder eben auch staatliche Förderungen, die in den meisten Fällen auf Gemeinde- oder Länderebene genehmigt wurden. Für die Planungssicherheit dieser ist es entscheidend, über ein gesichertes Budget zu verfügen.

Im verlinkten Beitrag haben wir uns der Frage gewidmet, ob eine Zensur in den Medien faktisch stattfindet, da schließt sich mit dem Demokratiefördergesetz der Kreis. Auch wenn man an die Einführung von CBDCs denkt, könnte man durch Enteignung schnell mittellos dastehen, wenn die eigene Meinung staatlicherseits nicht toleriert wird. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zu CBDCS. Gold und Silber schützen vor einem solchen Szenario:

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Grundlagen des Demokratiefördergesetzes

Genau darum geht es nun im Demokratiefördergesetz, das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorangetrieben wird. Kurz gefasst: Durch das Demokratiefördergesetz soll eine staatliche Demokratieförderung eingeführt werden. Der Bund will nun durch bundeseigene Maßnahmen die Finanzierung von zivilgesellschaftlichem Engagement übernehmen und damit auch die Planungssicherheit dieser geförderten Organisationen erhöhen. Und nebenbei seinen Einfluss erhöhen. Denn auch hier gilt: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

Wer könnte gegen solch hehren Ziele etwas einwenden?

Durch die Kompetenz des Bundes, in diese Förderstrukturen einzugreifen, würde sich auch der Einfluss einer amtierenden Bundesregierung vergrößern. Wenn nun die jeweilige Bundesregierung über die Förderung entscheiden kann, welche Vorhaben förderungswürdig sind und welche nicht, so lässt das einiges an politischer Beeinflussung befürchten.

Dann würden nicht nur die Medien mehrheitlich der Regierung nach dem Mund reden, sondern vor Ort würden dann auch über solche zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gezielt die eigene Ideologie an den die Menschen gebracht werden können. Sprich: Steuergelder könnten so über Umwege zur Bekämpfung der Opposition und der Aushebelung der Demokratie verwendet werden. Mit dem Demokratiefördergesetz steht die Rechtsstaatlichkeit ein Stück weit auf dem Spiel.

Interessanterweise wird die Förderrichtlinie, also die Entscheidung, wer Geld bekommt und wer nicht, von der Exekutive, also von der Regierung bestimmt.

Einschränkung der Meinungsäußerung

Der aktuelle Umgang mit abweichenden Meinungen im politischen Alltag lässt wenig Gutes erahnen. Wenn alle Aussagen, die nicht dem linken Spektrum zugehörig sind, als falsch und teilweise auch als “extrem” oder verwerflich bezeichnet werden, dann lässt das an der Neutralität der Bundesregierung zweifeln. Auch vollkommen neue “Fehlverhaltensweisen”, wie z.B. „Hass und Hetze im Netz“, „Desinformation“ und “Delegitimierung des Staates” könnten durch vom Bund geförderte Institutionen bekämpft werden – vom Demokratiefördergesetz gestützt.

Das Demokratiefördergesetz könnte sich als Maulkorb entpuppen

Die Ampel-Regierung ruft ständig zum Kampf gegen Rechtsextremismus auf, aber antisemitische Äußerungen radikal-islamischer Vertreter oder linksextreme Parolen werden nur selten gerügt. Jeder Anschlag wird fast automatisch dem rechten Spektrum zugeordnet. Wenn jedoch linksextreme Gruppen für einen Anschlag Verantwortung übernehmen, wie beim Anschlag gegen die Tesla-Farbik in Brandenburg geschehen, dann ist von politischer Seite kaum Empörung zu hören.

Da solche Projektförderungen auch langfristig gestaltet werden können, würden solche Förderungen für längere Zeit politisch wirksam bleiben. Wobei das schon eine Kernproblematik aufzeigt: das zivilgesellschaftliche Engagement soll von der Bevölkerung heraus entstehen und nicht auf Vorgaben der Regierung beruhen. Das führt das ganze Konzept rund um das Demokratiefördergesetz ad absurdum.

Staatlich verordnete Demokratie ist keine Demokratie mehr

So wichtig die staatliche Förderung von bürgerlichem Engagement ist, die Neutralität des Staates hinsichtlich ideologischer, politischer und weltanschaulicher Ausrichtung muss strikt gewahrt werden.

Der Bund möchte aber in Zukunft auch durch eigene Bundesprogramme eingreifen, vor allem im Bereich Print- und Online-Publikationen, Qualifikations- und Informationsangebote oder Veranstaltungen. Diese können dann aber auch durch Drittanbieter durchgeführt werden. Das wäre der direkte Zugang zur “politischen Bildung”. Allerdings gibt es bereits eine Bundeszentrale für politische Bildung. Warum reicht diese eigentlich nicht aus? Das sind die Kernfragen in Bezug zum Demokratiefördergesetz, die entschieden werden müssen. 

Und: soll das von genau den Politikern entschieden werden, die bislang wenig Skrupel gezeigt haben, ihre eigenen Positionen rücksichtslos und unter Ausgrenzung abweichender Meinungen durchzusetzen?

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Lesen Sie auch unseren Leitartikel zum Thema Auswandern.

Juristische Kritk

Aber vielleicht kippt die Verabschiedung des Gesetze auch an juristischen Fragen. Denn der Bundesrechnungshof hat genau jenes Programm “Demokratie leben!”, welches vom Bundesfamilienministerium schon seit 2015 gefördert wird, stark kritisiert. Zum einen seien die Ziele des Programms unklar und damit auch eine Zielerreichungskontrolle unmöglich. Außerdem fehle dem Bund die “Förderkompetenz”. Denn diese wäre nur unter der Bedingungen gegeben, dass alle geförderten Maßnahme von überregionaler Bedeutung wären.

In diese Kerbe schlägt auch die Kubicki von der FDP und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Aus einem Gutachten folgt aber, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich der Bildung hätte und die Länderhoheit durch dieses Gesetzesvorhaben angreifen würde. Diese Meinung wird von mehreren Juristen, auch Staats- und Strafrechtlern, geteilt. Sich über das Grundgesetz hinwegzusetzen, um die Demokratie mit einem Demokratiefördergesetz zu stärken, wäre schon ein sehr erklärungsbedürftiges Vorgehen.

Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Demokratie

Ein weiteres Argument gegen das Gesetz in Form des jetzigen Gesetzesentwurfs lässt ebenfalls aufhorchen. Es ist nicht vorgesehen, dass von den geförderten Organisationen ein Bekenntnis zum Grundgesetz und damit zur Demokratie verlangt wird. Warum nicht? Eine Extremismusklausel sollte doch wohl das Mindeste sein, das man erwarten kann, um nicht aus Versehen extremistische oder rassistische Aktivitäten zu unterstützen.

Wenn aber auf der anderen Seite die Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Zusammenhang mit diesem Gesetzesentwurf zum Demokratiefördergesetz davon spricht, man müsse sich auch der Dinge (gemeint ist z.B. “Hass und Hetze im Netz”) “unterhalb der Strafbarkeitsgrenze” annehmen, dann sollte jedem spätestens jetzt klar sein, dass das Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsempfinden von Teilen der amtierenden Regierung mehr als fragwürdig ist. Jeder sollte sich deshalb seine eigene Meinung zu den wahren Absichten des Gesetzesentwurfs bilden.

Demokratiefördergesetz
Dient das Demokratiefördergesetz als trojanisches Pferd für das Gegenteil?

Es bleibt festzuhalten, dass hier ein Bundesgesetz mit wohlklingendem Namen als trojanisches Pferd genutzt werden könnte, um genau die politische Vielfalt und Demokratie zu untergraben, die es vorgibt zu schützen und zu unterstützen.

Mehr zu ähnlichen Themen in unseren Videos

Auf dem YouTube-Kanal von Kettner-Edelmetalle finden Sie weitere Videos zu brisanten Themen aus Wirtschaft und Politik, aber natürlich auch zu Gold und Silber. Im folgenden Video erklärt uns der Experte Marc Faber, warum die Demokratie zugrunde gehen wird:

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28.05.2024 um 19:00 Uhr

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