Thema Enteignung: Faktencheck der „Faktenchecks“
Steigende Steuern, steigende Abgaben, steigende Gebühren: Der Staat greift immer tiefer in die Taschen seiner Bürger. Darüber hinaus wurde ein Gesetz erlassen, dass Eigentümer und Kundengelder herangezogen werden, wenn eine Bank pleite geht. Diese und weitere staatliche Maßnahmen veranlassen kritische Bürger und vor allem die Alternativen Medien dazu, hierbei von Enteignung zu sprechen.
Die Mainstream-Medien haben sich auch des Themas angenommen – jedoch nur die so genannten „Faktenchecker“. Ihr Tenor lautet sinngemäß, dass die Argumente in Sachen Enteignung in den Alternativen Medien „Größtenteils Falsch“ oder gar „in jeder Hinsicht falsch“ seien. Doch stimmt das? Müssen wir uns keine Sorgen machen, dass der Staat immer übergriffiger wird und es zu Enteignungen kommt? Hier ein Gegen-Faktencheck – und ein Ausblick.
Die Argumentation von Correctiv & Co.

Enteignung – was ist das eigentlich?
Enteignung bezeichnet den staatlichen Eingriff, bei dem das Eigentum oder eigentumsähnliche Rechte an einer Sache oder Immobilie gegen den Willen des Eigentümers entzogen werden. In Deutschland ist eine Enteignung nur zulässig, wenn sie zum Wohle der Allgemeinheit erfolgt, gesetzlich geregelt ist und eine angemessene Entschädigung gezahlt wird. Das Grundgesetz (Artikel 14 Absatz 3) sichert dabei den Schutz des Eigentums, erlaubt aber im Ausnahmefall den Eigentumsentzug, wenn öffentliche Interessen überwiegen und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Dort steht also vereinfacht gesagt und prinzipiell, dass Enteignung nur per Gesetz, zum Wohle der Allgemeinheit und gegen eine angemessene Entschädigung erlaubt ist.
Soweit die juristische Definition des Begriffs. Aber in diesem Artikel soll es natürlich nicht um eine juristisch-wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Begrifflichkeit gehen. Der Begriff „Enteignung“ wird an dieser Stelle bewusst weiter gefasst und in einem alltäglich gebräuchlichen und praktisch verstandenem Sinne verwendet. Sie ist in erster Linie quasi die Umschreibung, wie der Staat und Finanzinstitute das Geld der Bürger abschröpfen und dabei immer übergriffiger werden.
Enteignung bei Immobilien: Die Wohnflächensteuer und der „gefährlichste“ YouTuber Deutschlands

Schönauers Video über Dominik Kettner beginnt kurioserweise mit den Methoden der Boulevard-Medien, was mit „Lügen der Klatschpresse“ betitelt ist. Mit Beispielen über das britische Königshaus versucht er, Parallelen zu den Vorgehensweisen zu ziehen. Sein Vorwurf: Dominik Kettner würde Angst vor Enteignungen schüren und Panik verbreiten wollen. Als konkretes Beispiel dient ein Video des Kanals Kettner-Edelmetalle, in dem es über die Wohnflächensteuer in Bonn geht, für die sich die grüne Oberbürgermeisterin ausgesprochen hatte. Im Prinzip bedeutet das: je mehr Quadratmeter pro Person bewohnt werden, desto höher die Steuer. Schönauer stellt das als falsch fest, da dieser Vorschlag von dem örtlichen Netzbetreiber BonnNetz initiiert sei. Die Grünen in Bonn könnten das gar nicht von sich aus festlegen und durchsetzen.
In dem Video sagt Kettner: „Die Grünen in Bonn […] wollen eine Wohnflächensteuer einführen“. Das bedeutet nicht, dass sie ihren Willen einfach nach Gutsherrenart dem Fußvolk aufstülpen, wie es Schönauer offensichtlich auffasst. Das Wort „wollen“ bedeutet, dass sich die Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner für die Wohnflächensteuer ausspricht und einsetzt – vor allem in Zusammenhang mit Klimazielen hat sie sich mehrmals direkt dazu geäußert. Um es ganz genau zu sagen, hat sie die Prüfung und Diskussion einer solchen Steuer mitverantwortet, um Haushalte mit „großer Pro-Kopf-Wohnfläche“ zu kleinerem Wohnen zu bewegen.

Nach erheblicher öffentlicher Kritik an Dörners Vorhaben wurde das Konzept vorerst gestoppt und offiziell nicht weiterverfolgt. Offensichtlich ist der Großteil der Bürger mit solchen Plänen überhaupt nicht einverstanden. Ob nicht auch Dominik Kettner und andere YouTuber oder Journalisten aus den Alternativen Medien mit dazu beigetragen haben, dass eine breite Öffentlichkeit von diesen Plänen erfahren hat, wäre auch eine Frage wert. Auf die Bandbreite des Interpretationsspielraums geht Schönauer nicht ein, sondern unterstellt einfach, wie die Aussage Dominik Kettners seiner Meinung nach gemeint sein muss – und die könnte es seiner Auffassung nach wohl nur sein, Panik zu verbreiten…
Vergesellschaftungsgesetz Berlin
Das Thema Enteignung wurde zwar selten vom Mainstream aufgegriffen, aber ab und zu scheint es durch. So zum Beispiel bei Paul Ziemiak, Generalsekretär der CDU in Nordrhein Westphalen. Im Oktober 2023 sagte er in einer Lanz-Sendung, dass es Beschlagnahmungen von Immobilieneigentum gibt, um Flüchtlinge unterzubringen. Er bejaht das nach mehrmaligem Nachfragen seitens Markus Lanz.
Wie schütze ich mich vor Enteignung


Das präsenteste Beispiel ist die Diskussion um das Vergesellschaftungsgesetz in Berlin. Es ist noch nicht verabschiedet, aber befindet sich in einem fortgeschrittenen Planungs- und Gesetzgebungsprozess. 60 Prozent der Berliner stimmten 2021 für die Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen, allen voran des Immobilienkonzerns „Deutsche Wohnen SE“.
Wenn man bedenkt, dass nur 40 Prozent der Berliner zu DDR-Zeiten im Ost-Berlin lebten, hat sich die politische Einstellung in der Stadt seit der Wiedervereinigung offenbar wieder stärker in Richtung sozialistische Einstellung verlagert. Das Brandenburger Tor stand damals genau an der Grenze zwischen West- und Ost-Berlin. 40 Prozent Gesamt-Berlins waren damals also von Enteignung direkt betroffen, jetzt stimmen 60 Prozent dafür… (Übrigens: Die aus Kupferblech bestehende Quadriga, die auf dem Brandenburger Tor steht, sollte vergoldet werden; das wurde jedoch aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt.)
Das Vorhaben wird von manchen Politikern und Experten als juristisch riskant, wirtschaftlich schädlich und verfassungsrechtlich umstritten eingestuft. Der „Enteignungsparagraph“ Artikel 15 wurde bisher nie praktisch angewandt, was Unsicherheit über die konkreten folgen schafft. Außerdem wird die Entschädigung deutlich unter Verkehrswert als Eingriff in die Eigentumsrechte kritisiert und als sozialistischer Angriff auf Investitionen abgelehnt. Die Umsetzung könnte zum Präzendenzfall für künftige ähnliche Vorhaben werden. Die Berliner SPD plant neben dem Wohnungsmarkt die Möglichkeit, weitere Bereiche wie Energieversorgung und kommunale Dienstleistungen per Vergesellschaftung zu regeln. Zur Durchsetzung dieser und weiterer Enteignungs-Vorhaben könnte mit Anwendung des Vergesellschaftungsgesetze die Tür für weitere geöffnet werden.
Lastenausgleich
Im Zusammenhang mit dem Berliner Vergesellschaftungsgesetz ist auch von Lastenausgleich die Rede. 1952 wurde ein Lastenausgleichsgesetz eingeführt, das dazu diente, Kriegsgeschädigte und Vertriebene finanziell zu entschädigen. Dazu wurde von denjenigen mit Vermögen – insbesondere Immobilienbesitzer – eine Abgabe von bis zu 50 Prozent ihres Vermögenswertes erhoben, um die Schäden auszugleichen. Staatlicherseits wurden Zwangshypotheken verhängt.
Warum Inflation auch eine Form der Enteignung ist
Inflation ist eine Form der Enteignung, weil sie das Geld entwertet und somit die Kaufkraft der Ersparnisse der Menschen mindert. In der Geldpolitik wird die Inflation oft gezielt genutzt, um dadurch die Schuldenlast zu senken – zusätzlich zu Steuern oder Steuererhöhungen u.Ä.
Alan Greenspan, der ehemalige Notenbank-Chef der USA, schrieb in seinem Buch „Gold and Economic Freedom“ aus dem Jahr 1967 Folgendes dazu: „Ohne Goldstandard gibt es keine Möglichkeit, Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation zu schützen. Es gibt keinen sicheren Wertaufbewahrungsort. Wenn es einen gäbe, würde die Regierung dessen Besitz illegal machen, wie es beim Gold der Fall war.“
Goldverbot: Kommt es – und wie schützen sich Anleger?


Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
Kommen wir zu dem SAG, das zu Beginn des Beitrags angeschnitten wurde. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das seit 2015 in Kraft ist. Es regelt, wie Kreditinstitute – etwa Banken – und Finanzgruppen, die in Schwierigkeiten geraten, saniert oder abgewickelt werden, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und Finanzkrisen zu verhindern. Als Grund für das Gesetz wird die Finanzkrise 2008 angeführt, als der Steuerzahler für die faulen Kredite zahlreicher Banken aufkommen musste, damit das Finanzsystem nicht kollabiert.
Im SAG heißt es, dass Gläubiger und Anteilseigner im Krisenfall als Erste Verluste tragen sollen – ein so genannter „Bail-In“ -, um den Steuerzahler zu entlasten. Dennoch wird die Diskussion kontrovers geführt, weil auch Girokonten – die vom gewöhnlichen Bankkunden für den täglichen Zahlungsverkehr genutzt wird – und Bausparverträge darunter fallen, um beispielsweise im Fall einer Insolvenz zur Rettung die Gelder heranzuziehen.
Ein Beispiel, wo Bankenpleiten konkret vorkamen und Bankkunden Verluste erleiden mussten, ist Zypern. Während der Euro-Krise 2013 war das Land finanziell schwer angeschlagen. Der Staat führte Kapitalverkehrskontrollen ein, um zu verhindern, dass Geld aus dem Land abgezogen wird. Damit sollte verhindert werden, dass die Banken zusammenbrechen. Die Laiki Bank, damals die zweitgrößte Bank Zyperns, wurde zerschlagen. Die größeren Guthaben über 100.000 Euro waren faktisch verloren. Bei anderen Banken mussten die Guthaben über diesem Betrag ebenfalls erhebliche Verluste hinnehmen – teils fast die Hälfte.
Doch auch Bankkunden mit Einlagen unter 100.000 Euro, die wie in Deutschland auch dem Einlagensicherungsfonds unterliegen, haben jedoch auch Verluste erlitten. Sie mussten Zwangsabgaben in Höhe von 6,75 Prozent errichten; bei Guthaben über 100.000 Euro waren es 9,9 Prozent. Es hieß seitens der zyprischen Regierung teils auch, dass die Einlagensicherung nicht greife, weil es sich um keine klassische Bankenpleite handle; sondern um eine gezielte Rettungsmaßnahme zur Stabilisierung des gesamten Bankensystems und des Staates.

Wie immer das in seinen juristischen Feinheiten bewertet wurde – ob „klassische“ Bankenpleite oder „gezielte Rettungsmaßnahme“ -, Bankkunden mit Einlagen über und vor allem unter 100.000 Euro haben Verluste erlitten – das ist Fakt! (Als eine weitere Maßnahme durften übrigens Kunden der marktführenden Bank of Cyprus nur noch bis zu 120 Euro am Tag abheben.) Die gesetzliche Sicherung wurde also durch eine politische Maßnahme aufgehoben.
Das Beispiel Zypern – also ein Mitgliedsland der Euro-Zone – bewies damit vor 12 Jahren, dass der Einlagensicherungsfonds bis zu 100.000 Euro (unter bestimmten extremen Bedingungen) keine vollständigen Schutz zu bieten in der Lage ist, wie gemeinhin angenommen wird. Dass der Einlagensicherungsfonds von seiner grundsätzlichen Fähigkeit her, während eines gegebenen Falles flüssige Mittel aus dem Einlagensicherungsfonds bereitzustellen, nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, kommt noch hinzu. Während Bankguthaben enteignet wurden, blieben physische Edelmetalle wie Gold und Silber faktisch immer unantastbar und außer Reichweite.
Laut EU-Recht, muss jedes EU-Land lediglich 0,8 Prozent der abgesicherten Einlagen als „Notreserve“ halten. Im Jahresbericht 2024 der zuständigen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) wird geschrieben, dass diese Vorgabe einer Zielausstattung von mindestens 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen erreicht wurde (die Quelle dazu). Rechnerisch sind also von 100.000 Euro nur 800 Euro wirklich als „Notreserve“ an flüssigen Mitteln im Krisenfall, in dem jeder Bankkunde aufgrund der herrschenden Unsicherheit sein Geld von der Bank abheben möchte, verfügbar.
In dem Artikel The Great Taking – „Die große Enteignung“ des Vermögens geht es um das Enthüllungsbuch „The Great Taking“ von David Rogers Webb, in dem die enorme Dimension der Enteignungs-Vorhaben auf internationalen Ebene deutlich wird. Jetzt lesen!
Enteignung oder nicht?
Können wir nun enteignet werde? Droht uns eine Enteignung wie in der DDR, wo per staatlichem Befehl oder aufgrund entsprechender Gesetze, Betriebe, Großgrundbesitz und Immobilien ins Volkseigentum überführt wurden? Zur Beantwortung dieser Fragen schauen wir uns zunächst den Begriff „Enteignung“ an sich an.
Enteignung lehnt an den Begriff „eigen“ an, wie es auch im Wort „Eigentum“ steckt. Grob gesagt, drückt er also aus, dass einer Person etwas gehört. Im allgemeinen Verständnis der Bevölkerung bedeutet das, dass ihr ein Eigentum oder Teile ihres Eigentums – wozu auch das Vermögen zählt… – weggenommen werden. Wenn der Staat durch höhere Steuern noch mehr Einkommen wegnimmt, nimmt er also einen höheren Teil Deines Eigentums weg. Wenn man das ganz praktisch betrachtet, könnte man – mit gesundem Menschenverstand beurteilt – in der Tat von „Ent-Eignung“ beschreiben.
Es lässt sich auch auf eine einfache Formel herunterbrechen: Mehr Steuern = Weniger Eigentum. Und diese Logik veranlasst kritische Teile der Menschen in Deutschland, diese Entwicklungen mit dem Begriff „Enteignung“ zu belegen – also im Sinne eines allgemeinen Sprachgebrauchs, quasi im Volksmund. Die CO2-Steuer wird in diesem Kontext als Melkkuh des Finanzamts gesehen, die mit dem Argument des Klimawandels in allen Bereichen des Lebens angewendet werden kann – gar als Eingriff in die individuelle Freiheit betrachtet wird.

Die Frage, die auf der Website des MDR gestellt wird, ist sehr pauschalisierend. Es wird bestimmt Inhalte in den Sozialen Medien geben, die etwa durch undifferenzierte Betrachtung oder generelles Unverständnis der Thematik falsche Behauptungen aufstellen mögen. Doch auf die Wohnflächensteuer, das Vergesellschaftungsgesetz, die Inflation, die Verluste der Zyprioten 2013 oder die CAC-Klausel oder die 0,8-prozentige Deckungsquote bei der Einlagensicherung geht der MDR selbst auch nicht ein – genauso wenig wie der Correctiv-Artikel…
Fazit zum Fazit
Das Fazit vom MDR lautet: „Rechtswissenschaftler: Aussage des Videos in jeder Hinsicht falsch“. Der Rechtswissenschaftler, der das sagt, ist Stephan Madaus. Der Staat versuche durch das Gesetz die Bank zu stabilisieren und zu retten und damit die Einlagen von Kunden in anderen Banken zu schützen, weil er Ansteckungsrisiken vermeiden wolle. Wieviel Prozent des Einlagensicherungsfonds gedeckt sind und ob das Probleme für den Bankkunden nach ziehen könnte, der sein Geld abheben will, verrät Madaus nicht. Dass der Bankkunde vertraglich eine Forderung gegenüber der Bank hat, wenn er sein eigenes Geld einzahlt und dieses im Krisenfall genutzt werden kann, um die Bank (oder den Staat…) vor dem Kollaps zu retten, ebenfalls nicht. In gleicher Manier zieht Correctiv das Fazit „Juristisch handelt es sich bei Eingriffen nach dem SAG nicht um Enteignungen“.
Zugegeben: Der juristischen Definition des Begriffs „Enteignung“ mag der allgemeine Sprachgebrauch nicht genügen – aber faktisch existiert sie und nimmt schleichend zu. Mit jeder staatlichen Maßnahme – inklusive den Gesetzgebungen zur Rettung privater Banken -, die durch Steuern, Abgaben, Vergesellschaftung etc. in das Vermögen privater Bürger und Unternehmen eingreift, bleibt ihnen weniger Einkommen, weniger Vermögen, sprich weniger Eigentum zur Verfügung. Es ist quasi eine „Ent-Eigentumung“, manche nennen es der Einfachheit halber just Enteignung… Wie gesehen, fällt nach dem ehemaligen US-Zentralbankchef Alan Greenspan sogar die bloße Inflation darunter.
Liebe Faktenchecker von Correctiv, MDR & Co: Ihre Wahrnehmung von der Enteignung, welche das hart erarbeitete Vermögen der breiten Bevölkerung betrifft, ist bestenfalls „größtenteils falsch“.
Mehr zum Thema Enteignung
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