
AfD siegt vor Gericht: Richter kassiert überzogene Räumungsklage des österreichischen Vermieters
Ein bemerkenswertes Urteil bahnt sich am Berliner Landgericht an, das einmal mehr zeigt, wie verzweifelt manche Zeitgenossen versuchen, der größten Oppositionspartei Deutschlands das Leben schwer zu machen. Die AfD, die seit September 2022 ein Bürogebäude am Eichhorster Weg 80 in Berlin für stolze 42.775 Euro monatlich anmietet, sah sich mit einer außerordentlichen Kündigung konfrontiert – der Grund: eine Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar 2024.
Vermieter aus Wien reist extra an – und kassiert eine Abfuhr
Der österreichische Vermieter Lukas Hufnagl, Geschäftsführer der Quercus GmbH, nahm eigens die Reise aus Wien auf sich, um seiner Empörung vor Gericht Ausdruck zu verleihen. Was war geschehen? Die AfD hatte es gewagt, nach der Wahl ihre Anhänger in den angemieteten Räumlichkeiten zu empfangen. Materialanlieferungen, Zeltaufbauten im Hof und – man höre und staune – die Projektion des Parteilogos auf die Fassade für einige Stunden waren dem Vermieter ein Dorn im Auge.
Besonders pikant: Hufnagl erfuhr nach eigenen Angaben erst aus dem Fernsehen von der Nutzung seiner Immobilie für die Wahlfeier. Ein Drama, das seinesgleichen sucht! Prompt folgte am 6. März 2025 die außerordentliche Kündigung mit Auszugsfristen zwischen September und Dezember 2025. Die AfD, vertreten durch ihren stellvertretenden Bundessprecher Kay Gottschalk, ließ sich diese Willkür jedoch nicht gefallen und zog vor Gericht.
Richterliche Klarheit statt politischer Schikane
Was dann folgte, dürfte so manchen Beobachter überrascht haben: Richter Burkhard Niebisch stellte unmissverständlich fest, dass die Wahlparty zwar vertragswidrig gewesen sei, dies allein jedoch keine fristlose Kündigung rechtfertige. Seine Worte sollten all jenen zu denken geben, die glauben, mit juristischen Winkelzügen politische Gegner mundtot machen zu können: "Es gibt keine ernsthafte, endgültige Verweigerung. Die Beklagte hat nicht gesagt: 'Wir machen das auf jeden Fall wieder'".
Der Richter führte weiter aus, dass andere Nutzer des Gebäudes nicht beeinträchtigt worden seien. Demonstrationen und Polizeieinsätze – sollte es sie gegeben haben – seien nicht der Partei anzulasten. Ein klares Signal an all jene, die meinen, die AfD für das Verhalten ihrer politischen Gegner verantwortlich machen zu können.
Theatralische Auftritte statt sachlicher Verhandlung
Besonders bemerkenswert war das Verhalten des Vermieters während der Güteverhandlung. Als die AfD ein durchaus großzügiges Angebot unterbreitete – eine Verlängerung des Mietverhältnisses bis Dezember 2026 verbunden mit einer fünfprozentigen Mieterhöhung – reagierte Hufnagl mit einer Tirade, die eines seriösen Geschäftsmanns unwürdig ist. Seine Aussage "Glauben Sie eigentlich, dass ich Ihre persönliche Prostituierte bin?" offenbart mehr über seinen Charakter als über die Verhandlungssituation.
Noch deutlicher wurde er mit den Worten: "In meinem Kopf schwirrt herum, Herr Gottschalk, dass Sie Ihre Sachen nehmen und gehen." Ein Verhalten, das vor Gericht eher kontraproduktiv wirkt und die wahren Motive hinter der Kündigung erahnen lässt.
Ein Sieg für Rechtsstaat und Vertragsfreiheit
Die vorläufige Einschätzung des Richters ist eindeutig: "Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt." Diese klare Ansage dürfte nicht nur die AfD aufatmen lassen, sondern auch all jene, die noch an rechtsstaatliche Prinzipien glauben. Es zeigt sich einmal mehr, dass nicht jeder Versuch, der größten Oppositionspartei Steine in den Weg zu legen, von Erfolg gekrönt ist.
Bemerkenswert ist auch die wirtschaftliche Dimension: Bei einer monatlichen Miete von über 42.000 Euro und dem Angebot einer fünfprozentigen Erhöhung sprechen wir von zusätzlichen Einnahmen von mehr als 25.000 Euro jährlich. Dass der Vermieter dieses lukrative Angebot ausschlägt, lässt tief blicken und wirft die Frage auf, welche Motive tatsächlich hinter seinem Vorgehen stehen.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Das für den 26. September angekündigte Urteil wird mit Spannung erwartet. Sollte es bei der Einschätzung des Richters bleiben, wäre dies ein wichtiges Signal: Politische Schikanen haben vor deutschen Gerichten keinen Bestand. Die Tatsache, dass ein Richter in Berlin – einer Stadt, die nicht gerade als AfD-freundlich bekannt ist – derart klar Position bezieht, verdient Respekt und Anerkennung.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und all jenen eine Lehre ist, die glauben, mit fadenscheinigen Begründungen und theatralischen Auftritten demokratisch legitimierte Parteien aus ihren Räumlichkeiten vertreiben zu können. Der Rechtsstaat funktioniert noch – zumindest in diesem Fall.
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