
Demokratie-Farce in Ludwigshafen: Altparteien fürchten AfD-Erfolg und greifen zur Notbremse
Was sich derzeit in Ludwigshafen abspielt, könnte direkt aus einem Lehrbuch für angewandte Demokratie-Verhinderung stammen. Die etablierten Parteien haben offenbar solche Angst vor dem Wählerwillen, dass sie kurzerhand beschlossen haben, den aussichtsreichen AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl auszuschließen. Der Vorwand? Angebliche "Zweifel an der Verfassungstreue" des Landtagsabgeordneten. Die Realität? Ein durchschaubares Manöver, um die zweitstärkste Kraft der Stadt von der demokratischen Teilhabe auszuschließen.
Wenn die Demokratie sich selbst abschafft
Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hat eine Entscheidung getroffen, die man nur als demokratischen Offenbarungseid bezeichnen kann. In diesem sechsköpfigen Gremium sitzen ausschließlich Vertreter von SPD, CDU, Freien Wählern und FDP – die AfD selbst ist nicht vertreten. Man stelle sich vor: Die Konkurrenz entscheidet darüber, wer zur Wahl antreten darf und wer nicht. George Orwell hätte es nicht besser erfinden können.
Besonders pikant: Bei der vergangenen Bundestagswahl wurde die AfD in Ludwigshafen zur zweitstärksten Kraft. Die Bürger haben eindeutig signalisiert, dass sie eine Alternative zu den etablierten Parteien wünschen. Doch anstatt sich diesem Wählerwillen zu stellen, greifen die Altparteien zur ultimativen Notbremse: Sie schließen den Konkurrenten einfach aus.
Ein Muster, das sich wiederholt
Was in Ludwigshafen geschieht, ist kein Einzelfall. Im Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen wurde kürzlich ebenfalls ein AfD-Kandidat von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen – auf Antrag der Grünen. Es scheint, als hätten sich die etablierten Parteien auf eine neue Strategie verständigt: Wenn man die AfD schon nicht verbieten kann, dann schließt man eben ihre Kandidaten von Wahlen aus.
Diese Vorgehensweise offenbart ein erschreckendes Demokratieverständnis. Wahlen bedeuten per Definition, dass die Bürger eine Auswahl haben müssen. Wenn aber unliebsame Kandidaten unter fadenscheinigen Begründungen ausgeschlossen werden, verkommen Wahlen zur Farce. Man könnte meinen, die DDR-Blockparteien hätten ihre Methoden an die heutigen Altparteien vererbt.
Juristische Gegenwehr als letzte Hoffnung
AfD-Politiker Paul kündigte umgehend juristische Schritte gegen diese Entscheidung an. Und das zu Recht: Zweifel an der Verfassungstreue sind rechtlich gesehen kein hinreichender Grund für einen Wahlausschluss. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 3 und 38 die Gleichbehandlung aller Parteien und das passive Wahlrecht. Ein Wahlausschuss hat schlichtweg nicht die Befugnis, Kandidaten aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung auszuschließen.
Die Ironie dabei: Wer heute von "Zweifeln an der Verfassungstreue" spricht, sollte sich fragen, ob nicht gerade diejenigen verfassungsfeindlich handeln, die demokratische Grundrechte mit Füßen treten. Wenn Parteien ihre Konkurrenten von Wahlen ausschließen, wenn der Wählerwille ignoriert wird, wenn demokratische Prozesse manipuliert werden – wer gefährdet dann eigentlich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung?
Die Panik der Etablierten
Sebastian Münzenmaier, Vizechef der AfD in Rheinland-Pfalz, trifft den Nagel auf den Kopf: Die SPD und Innenminister Ebling befinden sich im "Panikmodus". Die Tatsache, dass die AfD bei der Bundestagswahl in Ludwigshafen vor der SPD landete, scheint die Sozialdemokraten in helle Aufregung versetzt zu haben. Anstatt sich inhaltlich mit dem politischen Gegner auseinanderzusetzen, greift man zu undemokratischen Mitteln.
Diese Entwicklung sollte jeden Demokraten alarmieren – unabhängig von der eigenen politischen Präferenz. Denn heute trifft es die AfD, morgen vielleicht eine andere unliebsame Partei. Wenn erst einmal akzeptiert wird, dass Wahlausschüsse nach Gutdünken Kandidaten ausschließen können, ist der Weg in eine Scheindemokratie nicht mehr weit.
Ein Pyrrhussieg für die Altparteien
Die etablierten Parteien mögen sich über ihren vermeintlichen Erfolg freuen. Doch in Wahrheit erweisen sie der AfD einen Bärendienst. Jeder solche Ausschluss, jede undemokratische Maßnahme bestätigt die Narrative der Alternative für Deutschland und treibt ihr weitere Wähler zu. Die Bürger sind nicht dumm – sie erkennen, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird.
Vor der Entscheidung des Wahlausschusses demonstrierten sogar Linksextremisten gegen den AfD-Politiker. Man fragt sich unwillkürlich: Wer bedroht hier eigentlich wen? Wer gefährdet den demokratischen Diskurs? Diejenigen, die zur Wahl antreten wollen, oder diejenigen, die dies mit allen Mitteln verhindern wollen?
Die Quittung für dieses undemokratische Gebaren werden die Altparteien zweifach erhalten: vor Gericht und an der Wahlurne. Denn eines ist sicher: Der Versuch, die AfD aus dem demokratischen Prozess auszuschließen, wird das Gegenteil bewirken. Die Wähler werden sich nicht bevormunden lassen. Sie werden erst recht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen – und zwar gegen diejenigen, die ihnen vorschreiben wollen, wen sie wählen dürfen und wen nicht.

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