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11.09.2025
07:53 Uhr

Demokratie unter Beschuss: AfD-Politiker kämpft gegen skandalösen Wahlausschluss

Was sich derzeit in Ludwigshafen abspielt, könnte direkt aus dem Drehbuch einer Bananenrepublik stammen. Ein aussichtsreicher Kandidat wird kurzerhand von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen – nicht etwa wegen krimineller Machenschaften oder nachgewiesener Verfassungsfeindlichkeit, sondern schlicht, weil er der "falschen" Partei angehört. Der AfD-Politiker Joachim Paul wehrt sich nun mit allen juristischen Mitteln gegen diesen beispiellosen Angriff auf die demokratischen Grundfeste unseres Landes.

Verfassungsbeschwerden als letztes Mittel

Die Anwälte der renommierten Kanzlei Höcker haben sowohl beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz umfangreiche Beschwerden eingereicht. Mit 120 Seiten juristischer Argumentation kämpfen sie gegen das, was man nur als politische Willkür bezeichnen kann. Die Zeit drängt: Bis kommenden Montag haben die Verantwortlichen Zeit, Stellung zu beziehen. Eine Eilentscheidung wird für Mitte nächster Woche erwartet – nur wenige Tage vor der geplanten Wahl am 21. September.

Die Tragweite dieses Vorgangs kann kaum überschätzt werden. Hier geht es nicht um juristische Spitzfindigkeiten, sondern um die Frage, ob in Deutschland noch faire und freie Wahlen möglich sind. Wenn ein Wahlausschuss – besetzt mit Vertretern konkurrierender Parteien – unliebsame Kandidaten nach Gutdünken ausschließen kann, dann ist das Ende der Demokratie, wie wir sie kennen, nicht mehr weit.

Ein Präzedenzfall mit Sprengkraft

Die Anwälte bringen es auf den Punkt: "Daß ein – vor allem ein wie hier aussichtsreicher – Kandidat im Vorfeld der Wahl von dieser Wahl ausgeschlossen wird, verletzt nicht nur dessen Grundrechte, sondern stellt auch einen schwerwiegenden Eingriff in demokratische Grundsätze dar." Deutlicher kann man es kaum formulieren. Hier wird nicht nur einem einzelnen Politiker das passive Wahlrecht verweigert, hier wird den Bürgern von Ludwigshafen die Möglichkeit genommen, frei zwischen allen politischen Alternativen zu wählen.

Besonders perfide ist die Argumentation der Verwaltungsgerichte, die Pauls Eilanträge als unzulässig zurückwiesen. Man solle doch bitte erst die Wahl abwarten und dann im Nachhinein prüfen lassen, ob alles rechtmäßig war. Eine zynischere Verhöhnung des Rechtsstaats ist kaum vorstellbar. Was nützt es dem Bürger, wenn Jahre später festgestellt wird, dass die Wahl unrechtmäßig war, während in der Zwischenzeit politische Fakten geschaffen wurden?

Prominente Unterstützung gegen politische Willkür

Bemerkenswert ist, dass Paul nicht nur aus den eigenen Reihen Unterstützung erfährt. Der renommierte Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) stellt unmissverständlich klar: "Paul hat unverändert das Recht, als Kandidat für die Bürgermeisterwahl anzutreten." Auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer, wahrlich kein Freund der AfD, kritisiert den offensichtlichen Doppelstandard: "Wenn mit solchen Argumenten ein Kandidat einer anderen Partei ausgeschlossen worden wäre, würde ein Sturm der Entrüstung durch das Land fegen."

Diese überparteiliche Kritik zeigt: Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um die Verteidigung demokratischer Grundprinzipien. Wenn selbst politische Gegner den Ausschluss als undemokratisch brandmarken, sollte das den Verantwortlichen zu denken geben.

Die fadenscheinige Begründung

Der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue, mit dem der Wahlausschuss seinen Beschluss begründet, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Bloße Zweifel oder vage Vermutungen können und dürfen niemals ausreichen, um fundamentale demokratische Rechte außer Kraft zu setzen. Die Anwälte formulieren es treffend: "Der staatliche Begründungsaufwand kann der Beschneidung von Grundrechten nicht entgegengehalten werden."

Was hier geschieht, ist nichts anderes als der Versuch, eine unliebsame politische Kraft mit administrativen Mitteln auszuschalten. Die AfD hatte bei der letzten Bundestagswahl im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal beachtliche 23,4 Prozent erreicht. Ein Viertel der Wähler wird somit de facto entmündigt, indem man ihnen die Möglichkeit nimmt, einen Kandidaten ihrer Wahl zu unterstützen.

Ein Weckruf für die Demokratie

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner bringt die Problematik auf den Punkt: "Daß vor der Wahl ein unliebsamer Kandidat durch ein mit Mitgliedern konkurrierender Parteien besetztes Gremium vom Wahlzettel gestrichen wird und man dem Betroffenen dann noch jeden Rechtsschutz vor der Wahl verweigert, ist kein Merkmal einer liberalen Demokratie."

Die Verfassungsgerichte stehen nun vor einer historischen Entscheidung. Werden sie den Mut haben, diesem undemokratischen Treiben Einhalt zu gebieten? Oder werden sie sich hinter formaljuristischen Ausflüchten verstecken und damit den Weg für weitere Einschränkungen demokratischer Rechte ebnen?

Die Anwälte haben recht, wenn sie betonen: "Es besteht kein öffentliches Interesse daran, eine Wahl durchzuführen, deren Wirksam- und Beständigkeit offensichtlich nicht gegeben ist." Eine Wahl ohne alle legitimen Kandidaten ist keine Wahl, sondern eine Farce. Die Bürger von Ludwigshafen haben das Recht auf eine echte Wahl mit allen Optionen – nicht auf eine vorselektierte Scheindemokratie.

Was in Ludwigshafen geschieht, sollte jeden Demokraten alarmieren. Wenn solche Praktiken Schule machen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch andere unliebsame Kandidaten und Parteien auf ähnliche Weise ausgeschaltet werden. Die Verteidigung der Demokratie beginnt dort, wo ihre Prinzipien verletzt werden – unabhängig davon, welche Partei betroffen ist. Die kommende Entscheidung der Verfassungsgerichte wird zeigen, ob in Deutschland noch rechtsstaatliche Prinzipien gelten oder ob wir uns bereits auf dem Weg in eine Gesinnungsdemokratie befinden, in der nur noch genehme Meinungen zugelassen sind.

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