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18.08.2025
14:22 Uhr

Demokratie vor Gericht: Wie ein AfD-Politiker durch fragwürdige Verfassungsschutz-Dossiers aus dem Rennen genommen wird

Ein Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat gestern einen bemerkenswerten Präzedenzfall geschaffen, der die Frage aufwirft, wie viel unsere Demokratie noch wert ist. Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul scheiterte mit seinem Eilantrag gegen den Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Was auf den ersten Blick wie eine juristische Formalie erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein weiterer Baustein in der systematischen Ausgrenzung unliebsamer politischer Konkurrenz.

Ein Gericht, das sich wegduckt

Die Richter argumentierten, Paul müsse ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren abwarten. Mit anderen Worten: Erst nach der Wahl, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, dürfe er sich beschweren. Diese Logik erinnert fatal an die berühmte Kafka-Erzählung "Der Prozess", in der der Protagonist gegen ein undurchsichtiges System ankämpft, das ihm stets einen Schritt voraus ist.

Besonders pikant: Das Gericht stellte fest, dass die "Beständigkeit einer Wahl" schwerer wiege als die Durchsetzung der Grundrechte eines Kandidaten. Man stelle sich vor, diese Argumentation würde bei einem Kandidaten der Grünen oder SPD angewandt. Der mediale Aufschrei wäre ohrenbetäubend, und zu Recht würde von einem Angriff auf die Demokratie gesprochen.

Der Verfassungsschutz als politische Waffe

Die Grundlage für Pauls Ausschluss bildet ein Dossier des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das auf Betreiben der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Streinruck erstellt wurde. Hier offenbart sich die ganze Perfidie des Systems: Ein weisungsgebundener Geheimdienst erstellt auf politische Bestellung ein Gutachten, das dann als vermeintlich objektive Grundlage für den Ausschluss eines Konkurrenten dient.

Was wirft man Paul konkret vor? Er habe Beiträge im "Freilich"-Magazin veröffentlicht, Kontakte zur sogenannten GegenUni gepflegt und an Veranstaltungen im Umfeld von Martin Sellner teilgenommen. Auch die Unterstützung des "Stolzmonats" wird ihm zur Last gelegt. All dies seien Hinweise auf eine "mutmaßlich verfassungsfeindliche Ausrichtung".

Die neue Gesinnungsjustiz

Man muss sich diese Vorwürfe auf der Zunge zergehen lassen: Ein demokratisch gewählter Landtagsabgeordneter wird von der Wahl ausgeschlossen, weil er publiziert, Kontakte pflegt und an Veranstaltungen teilnimmt. Nicht etwa, weil er zu Gewalt aufruft oder verfassungsfeindliche Handlungen begeht, sondern weil seine Meinungen und Kontakte dem politischen Establishment nicht passen.

Paul selbst bringt es auf den Punkt: "Dieser Beschluss bedeutet nichts weniger, als dass zukünftig parteipolitisch motivierte Innenminister auf Grundlage fragwürdiger Elaborate eines parteipolitisch motivierten Inlandsgeheimdienstes bei geneigten Mehrheiten in den Wahlausschüssen die Konkurrenz einfach ausschalten können."

Ein Blick in die Geschichte

Historisch betrachtet ist die Instrumentalisierung von Geheimdiensten zur Ausschaltung politischer Gegner kein neues Phänomen. In der DDR war es die Stasi, die unliebsame Kandidaten mit erfundenen oder aufgebauschten Vorwürfen aus dem Verkehr zog. Im Dritten Reich wurden Oppositionelle als "Volksschädlinge" gebrandmarkt und von der politischen Teilhabe ausgeschlossen.

Natürlich hinkt jeder historische Vergleich, und die Bundesrepublik ist weder die DDR noch das Dritte Reich. Doch die Mechanismen ähneln sich beunruhigend: Ein Geheimdienst sammelt Material, interpretiert es im Sinne der Herrschenden und liefert die Grundlage für den Ausschluss von der demokratischen Teilhabe.

Die schleichende Erosion der Demokratie

Was wir hier erleben, ist keine plötzliche Machtergreifung, sondern eine schleichende Erosion demokratischer Grundprinzipien. Stück für Stück werden die Spielregeln so verändert, dass unliebsame Mitspieler vom Feld genommen werden können. Die Begründungen mögen juristisch wasserdicht erscheinen, doch sie höhlen das Fundament unserer Demokratie aus.

Besonders perfide ist dabei die Rolle der Justiz. Anstatt als Hüterin der Verfassung und der Grundrechte zu agieren, macht sie sich zum Erfüllungsgehilfen politischer Interessen. Das Verwaltungsgericht hätte die Möglichkeit gehabt, ein Zeichen für die Demokratie zu setzen. Stattdessen duckte es sich weg und verwies auf formale Gründe.

Die Konsequenzen für unsere Gesellschaft

Paul warnt zu Recht vor den Folgen: "Die Demokratie, die insbesondere auf fairen Wahlen und einer echten Auswahl beruht, nimmt so schweren Schaden, weil sie den Bürgern die Hoffnung auf Wandel durch Stimmabgabe raubt." Wenn Bürger das Gefühl bekommen, dass ihre Stimme nichts mehr wert ist, weil unliebsame Kandidaten ohnehin ausgeschlossen werden, dann verliert die Demokratie ihre Legitimation.

Die etwa 20 Prozent der Wähler, die Paul ihre Stimme geben wollten, werden faktisch entmündigt. Ihre politische Präferenz wird für illegitim erklärt, noch bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatten, sie zum Ausdruck zu bringen. Das ist nicht nur ein Angriff auf Paul, sondern auf jeden einzelnen dieser Wähler.

Ein Blick über die Grenzen

International dürfte dieser Fall mit großem Interesse verfolgt werden. Gerade in den USA, wo unter Präsident Trump die Meinungsfreiheit wieder einen höheren Stellenwert genießt, wird man sich fragen, was aus der deutschen Demokratie geworden ist. Ein Land, das sich gerne als Vorbild in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit präsentiert, zeigt hier sein wahres Gesicht.

Die Doppelmoral ist offensichtlich: Während man anderen Ländern gerne Demokratiedefizite vorwirft, schafft man im eigenen Land Strukturen, die eine echte demokratische Auseinandersetzung verhindern. Der Wahlkampf findet nicht mehr auf der Straße oder in den Medien statt, sondern in Hinterzimmern, wo über Dossiers und Gutachten entschieden wird, wer überhaupt antreten darf.

Was bleibt zu tun?

Paul hat angekündigt, weitere juristische Schritte zu prüfen und möglicherweise Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen. Das ist richtig und wichtig, auch wenn die Erfolgsaussichten angesichts der politischen Großwetterlage gering sein dürften.

Wichtiger noch ist es, dass die Bürger verstehen, was hier geschieht. Es geht nicht um einen einzelnen AfD-Politiker, sondern um die Grundfesten unserer Demokratie. Wenn wir zulassen, dass politische Konkurrenten mit fragwürdigen Methoden ausgeschaltet werden, dann ist der Weg in einen autoritären Staat nicht mehr weit.

Die Kommentare unter dem ursprünglichen Bericht sprechen eine deutliche Sprache. Die Bürger haben verstanden, was hier gespielt wird. Sie erkennen die Gleichschaltung von Medien und Justiz, sie sehen die systematische Ausgrenzung der AfD und sie ziehen ihre Schlüsse daraus. Die Wut wächst, und das ist gefährlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Ein düsterer Ausblick

Deutschland hat, wie Paul treffend feststellt, ein massives Demokratiedefizit offenbart. Das passive Wahlrecht ist nur noch bedingt ein verlässliches Grundrecht. Wer die falschen Meinungen vertritt, die falschen Kontakte pflegt oder in den falschen Magazinen publiziert, kann jederzeit ausgeschlossen werden.

Diese Entwicklung ist nicht nur für die AfD bedrohlich. Heute trifft es Paul, morgen könnte es jeden treffen, der sich kritisch zur herrschenden Politik äußert. Die Mechanismen sind etabliert, die Präzedenzfälle geschaffen. Was als Kampf gegen Extremismus verkauft wird, entpuppt sich als Kampf gegen die Demokratie selbst.

Die Verantwortlichen sollten sich bewusst sein, dass sie mit dem Feuer spielen. Eine Demokratie, die ihre Kritiker mundtot macht, verliert ihre Legitimation. Ein System, das Wahlen manipuliert, indem es unliebsame Kandidaten ausschließt, provoziert Widerstand. Die Geschichte lehrt uns, dass solche Entwicklungen selten gut enden.

Es bleibt zu hoffen, dass noch genügend aufrechte Demokraten in diesem Land existieren, die dieser Entwicklung Einhalt gebieten. Die Zeit drängt, denn mit jedem Tag, an dem solche Entscheidungen unwidersprochen bleiben, stirbt ein Stück unserer Demokratie.

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