
Europäischer Gerichtshof stärkt Asylrecht von afghanischen Frauen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die das Asylrecht von afghanischen Frauen in der Europäischen Union erheblich stärkt. Angesichts der massiven Repressionen des Taliban-Regimes gelten afghanische Frauen grundsätzlich als Verfolgte und haben somit Anspruch auf Asyl in der EU.
Systematische Diskriminierung und Verfolgung
Seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 hat sich die Lage für Frauen in Afghanistan dramatisch verschlechtert. Berichte der EU und der Vereinten Nationen zeichnen ein düsteres Bild: Frauen werden systematisch diskriminiert und ihrer grundlegenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte beraubt. Sie haben keinen Zugang zu Bildung oder dem Arbeitsmarkt, sind schutzlos gegenüber männlicher Gewalt und Zwangsverheiratungen und erhalten kaum medizinische Betreuung.
Richter sehen systematische Verfolgung
In zwei Fällen, die vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt wurden, hatten afghanische Frauen ihr Asylrecht eingeklagt. Eine der Klägerinnen war 2015 zusammen mit ihrer Mutter aus Afghanistan geflohen, weil ihr Vater sie als 14-Jährige gegen ihren Willen verheiraten wollte. Die andere Klägerin, Jahrgang 2007, hatte bei ihrem Asylantrag angegeben, dass ihre Menschenrechte bei einer Rückkehr nach Afghanistan gefährdet wären.
EuGH: Frauen werden Grundrechte vorenthalten
Der EuGH hat nun entschieden, dass die vielen Diskriminierungen, denen Frauen in Afghanistan ausgesetzt sind, zusammen betrachtet werden müssen. Zwangsverheiratungen seien der Sklaverei gleichzustellen und somit ein eigenständiger Asylgrund. Auch die fehlende politische Teilhabe und die Verweigerung von Schulbildung stellen eine systematische Verfolgung dar. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, Frauen würden "in flagranter Weise die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten".
Persönliche Umstände nicht mehr entscheidend
Besonders bemerkenswert ist, dass der EuGH die Prüfung der individuellen Umstände der Asylbewerberinnen als nicht mehr notwendig erachtet. Es genügt, dass das Geschlecht und die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt werden. Dies bedeutet, dass afghanische Frauen in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden müssen, unabhängig von ihrer individuellen Situation.
Constantin Hruschka, Juraprofessor an der Evangelischen Hochschule Freiburg und Asylrechtsexperte, betont, dass sich der Schutz von Frauen aus Afghanistan nun in ganz Europa verbessere. Der EuGH habe klargestellt, dass hier eine "Gruppenverfolgungssituation" gegeben sei. Damit sei der Schutz dieser Frauen in Europa einheitlich geregelt. Auch die Asylbehörden und Gerichte in Deutschland müssten sich an diesen Grundsätzen orientieren.
Diese Entscheidung des EuGH stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Schutz und die Rechte von afghanischen Frauen in Europa zu sichern. Angesichts der dramatischen Situation in Afghanistan ist es von größter Bedeutung, dass die EU hier ein klares Zeichen setzt und den betroffenen Frauen Schutz gewährt.
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