
Geheimsache Verfassungsschutz: Niedersachsen stuft AfD hoch – und verweigert jede Begründung

Was klingt wie ein Kapitel aus Franz Kafkas „Der Prozess", ist bittere politische Realität im Deutschland des Jahres 2026: Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die AfD zum „Beobachtungsobjekt" hochgestuft – doch die Begründung dafür soll unter Verschluss bleiben. Ein rund 200 Seiten starkes Dokument existiere zwar, so der Präsident des Landesverfassungsschutzes Dirk Pejril, doch Journalisten und Öffentlichkeit dürften es nicht einsehen. Die Verschlussstufe: „Nur für den Dienstgebrauch". Man reibt sich die Augen.
Öffentliche Quellen, geheime Schlussfolgerungen
Besonders pikant ist dabei ein Detail, das den ganzen Vorgang in ein geradezu absurdes Licht rückt. Pejril selbst räumte auf der Pressekonferenz ein, man habe die niedrigste Geheimhaltungsstufe gewählt, weil man „auf höher einzustufende Materialien nicht zurückzugreifen brauchte". Im Klartext: Die Behörde hat ausschließlich öffentlich zugängliches Material verwendet. Keine V-Männer, keine verdeckten Ermittlungen, keine langfristigen Observationen – das bestätigte auch Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens, SPD-Nachfolgerin von Boris Pistorius im Amt. Wenn aber die Grundlage der Einstufung ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Äußerungen besteht, warum dann die Geheimniskrämerei? Warum darf der Bürger nicht erfahren, welche konkreten Aussagen welcher AfD-Politiker den Ausschlag gegeben haben?
Die Antwort liegt auf der Hand – und sie ist beunruhigend. Wer seine Argumente nicht offenlegen will, hat entweder keine stichhaltigen oder fürchtet, dass sie einer kritischen Prüfung nicht standhalten würden. Beides wäre für eine Behörde, die den Schutz der Verfassung im Namen trägt, ein verheerendes Zeugnis.
Vorwürfe ohne Substanz?
Einige vage Hinweise gab der Verfassungsschutzchef dennoch preis. Der AfD werde vorgeworfen, sie werte Menschen mit Migrationshintergrund ab und hetze gegen queere Personen. Als Belege dienten offenbar Begriffe wie „Täter mit deutschem Pass" oder „Zukunftsdeutsche" sowie die Thematisierung einer angeblichen „Umvolkung". Zudem habe das liberal-konservative Lager innerhalb der Partei keinen nennenswerten Einfluss mehr, und es bestünden Kontakte zu anderen Landesverbänden, die bereits als extremistisch eingestuft seien.
Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um hier stutzig zu werden. Seit wann ist die Kritik an der Migrationspolitik – einem Thema, das Millionen Deutsche umtreibt und das maßgeblich zum Zerfall der Ampelkoalition beigetragen hat – ein Grund für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Seit wann ist die Verwendung zugespitzter politischer Begriffe ein Beleg für Verfassungsfeindlichkeit? Und seit wann reicht der bloße Kontakt zu anderen Landesverbänden einer Partei aus, um eine ganze Landesorganisation unter Generalverdacht zu stellen?
Ein Muster, das sich wiederholt
Der Vorgang in Niedersachsen reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Bereits unter der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde der Verfassungsschutz wiederholt als politisches Instrument gegen die größte Oppositionspartei in Stellung gebracht. Man erinnere sich: Im Mai 2025 wurde ein Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur Einstufung der AfD geleakt – und selbst von Kritikern der Partei als „zu dünn" bewertet. Danach herrschte bezeichnendes Schweigen.
Besonders brisant erscheint in diesem Zusammenhang ein Detail, das immer wieder auftaucht: Im Oktober 2024 postete der niedersächsische Verfassungsschutz auf Instagram den Satz „Wir sind auch Antifa. Selbstverständlich." Eine Behörde, die sich öffentlich mit einer linksradikalen Bewegung solidarisiert, soll also neutral über die politische Rechte urteilen? Das ist, als würde man den Fuchs zum Hüter des Hühnerstalls ernennen.
Die AfD klagt – und das ist gut so
Die AfD hat angekündigt, gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Hannover zu klagen. Das Gericht bestätigte bereits den Eingang der Klage. Bemerkenswert ist die Reaktion des Innenministeriums: Eine Sprecherin teilte mit, das „Klagerisiko" sei intern „auf 100 Prozent beziffert" worden. Man habe sich vorbereitet und sei sich sicher, dass die Hochstufung vor Gericht Bestand haben werde.
Diese Selbstsicherheit wirkt angesichts der verweigerten Transparenz geradezu grotesk. Wer so überzeugt von seiner Sache ist, müsste doch eigentlich kein Problem damit haben, die Begründung offenzulegen. Stattdessen verschanzt man sich hinter bürokratischen Verschlussstufen und hofft offenbar darauf, dass die Öffentlichkeit die Einstufung einfach hinnimmt, ohne unbequeme Fragen zu stellen.
Demokratie braucht Transparenz – keine Geheimakten
In Niedersachsen gilt die Regel, dass nach spätestens vier Jahren entschieden werden muss, ob ein „Verdachtsobjekt" zum „Beobachtungsobjekt" hochgestuft oder die Beobachtung eingestellt wird. Bereits im November 2025 sei die Innenministerin darüber informiert worden, dass die Kriterien für eine Hochstufung erfüllt seien. Dass die Entscheidung nun ausgerechnet im Februar 2026 – in einer Phase, in der sich die politische Landschaft Deutschlands nach den Neuwahlen neu sortiert – öffentlich gemacht wird, dürfte kaum ein Zufall sein.
Der Vorgang wirft fundamentale Fragen auf, die weit über die AfD hinausgehen. Wenn eine staatliche Behörde eine demokratisch gewählte Partei, die in Umfragen und Wahlen regelmäßig zweistellige Ergebnisse erzielt, zum Beobachtungsobjekt erklärt, ohne die Gründe dafür transparent zu machen, dann steht nicht nur die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes auf dem Spiel. Dann steht die Glaubwürdigkeit des demokratischen Rechtsstaats selbst zur Disposition.
Ein Rechtsstaat, der seine Bürger und deren gewählte Vertreter nach Gutdünken überwacht, ohne Rechenschaft abzulegen, unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt nicht mehr von jenen Systemen, vor denen er sie eigentlich schützen soll. Die Klage der AfD vor dem Verwaltungsgericht wird zeigen, ob in diesem Land noch das Recht regiert – oder die politische Opportunität. Bis dahin bleibt ein schaler Beigeschmack. Und die bange Frage: Wer beobachtet eigentlich den Verfassungsschutz?
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