
Indiens E-Waste-Gebühren treiben Konzerne vor Gericht – Umweltschutz oder Abzocke?
Die indische Regierung sieht sich mit einer Klagewelle multinationaler Konzerne konfrontiert. Samsung, LG, Carrier und weitere Branchenriesen ziehen vor das Oberste Gericht in Delhi, um gegen die neuen Recycling-Gebühren für Elektroschrott zu kämpfen. Was als Umweltschutzmaßnahme verkauft wird, entpuppt sich möglicherweise als dreiste Kostenfalle für die Industrie.
Verdreifachung der Kosten über Nacht
Die neuen Vorschriften würden die Recycling-Gebühren auf mindestens 22 Rupien pro Kilogramm Elektroschrott festsetzen – eine Erhöhung um das Fünf- bis Fünfzehnfache gegenüber den bisherigen Sätzen. Für die betroffenen Unternehmen bedeute dies eine Verdreifachung ihrer Gesamtkosten im Bereich der Entsorgung. Der amerikanische Klimaanlagen-Gigant Carrier legte dem Gericht eine 380-seitige Klageschrift vor, in der die Maßnahmen als "unfair und willkürlich" bezeichnet werden.
Besonders brisant: Die Recycling-Unternehmen selbst hätten signalisiert, dass sie bereit seien, zu den bisherigen Preisen weiterzuarbeiten. Dies werfe die Frage auf, wem diese drastische Preiserhöhung tatsächlich zugutekommen solle. Die Vermutung liegt nahe, dass hier unter dem Deckmantel des Umweltschutzes die Kassen des Staates gefüllt werden sollen.
Wachsender Müllberg als Vorwand?
Tatsächlich habe sich Indiens Elektroschrott-Aufkommen in nur sechs Jahren mehr als verdoppelt – von 708.445 Tonnen im Jahr 2017/18 auf über 1,7 Millionen Tonnen in 2023/24. Diese Zahlen würden zweifellos Handlungsbedarf signalisieren. Doch rechtfertige dies eine derart drastische Kostenexplosion für die Hersteller?
"Die Last der Vorteile, die den Recyclern gewährt werden, wurde auf die Produzenten abgewälzt, was unfair und willkürlich ist"
So formulierte es Carrier in seiner Klage. Neben dem US-Konzern hätten sich auch japanische Unternehmen wie Daikin und Hitachi sowie die indische Havells-Gruppe den Klagen angeschlossen. Selbst der renommierte Tata-Konzern mit seiner Tochter Voltas äußere erhebliche Bedenken.
Staatliche Einmischung in private Verträge
Ein zentraler Kritikpunkt der Unternehmen betreffe die staatliche Intervention in privatwirtschaftliche Vereinbarungen. Wenn Hersteller und Recycler sich auf bestimmte Preise einigen könnten, warum müsse dann die Regierung mit Mindestpreisen dazwischenfunken? Diese Frage stelle die grundsätzliche Berechtigung der neuen Regelungen infrage.
Das indische Umweltministerium kontere mit dem Argument, die Unternehmen seien seit 2021 in Stakeholder-Diskussionen eingebunden gewesen. Beweise für die behauptete Willkür der Entscheidung hätten die Kläger nicht vorgelegt. Doch reicht eine bloße Beteiligung an Gesprächen aus, um derart einschneidende Kostenerhöhungen zu rechtfertigen?
Globaler Trend mit Folgen
Die Entwicklung in Indien spiegele einen weltweiten Trend wider: Unter dem Banner des Umweltschutzes würden Unternehmen mit immer neuen Auflagen und Kosten belastet. Was in der Theorie dem Planeten helfen solle, führe in der Praxis oft zu höheren Preisen für Verbraucher und zur Verlagerung von Produktionsstätten in Länder mit laxeren Vorschriften.
Die Anhörung wurde auf den 1. August vertagt. Bis dahin dürfte sich der Druck auf beide Seiten erhöhen. Sollten die Gerichte zugunsten der Regierung entscheiden, könnten die höheren Kosten letztendlich an die indischen Verbraucher weitergegeben werden – ein Szenario, das in einem Land mit enormen sozialen Unterschieden besonders problematisch wäre.
Während Politiker weltweit gerne von "grüner Transformation" sprechen, zeige sich in Indien einmal mehr die harte Realität: Umweltschutz hat seinen Preis, und den zahlen am Ende meist die Bürger. Ob die neuen Gebühren tatsächlich zu besserem Recycling führen oder nur die Staatskasse füllen, wird sich zeigen müssen.
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