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01.10.2025
06:20 Uhr

Polen zeigt der EU, wo der Hammer hängt: Verfassungsgericht stoppt Zensurgesetz

Während die EU-Bürokraten in Brüssel weiter fleißig an der Demontage der Meinungsfreiheit arbeiten, hat Polen jetzt die Notbremse gezogen. Das polnische Verfassungsgericht kippte am 30. September 2025 einstimmig ein umstrittenes Gesetz gegen sogenannte "Hassrede" und stellte damit klar: Die Meinungsfreiheit ist kein Spielball für ideologische Experimente.

Das Urteil dürfte in Brüssel für lange Gesichter sorgen. Schließlich hatte die Regierung unter Donald Tusk, der als treuer EU-Vasall gilt, das Gesetz mit Nachdruck vorangetrieben. Doch die polnischen Verfassungsrichter ließen sich davon nicht beeindrucken und entschieden einstimmig: Die geplanten Verschärfungen des Strafrechts seien eine "unzulässige Beeinträchtigung der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit".

Gummiparagraphen als Waffe gegen kritische Stimmen

Was genau hatte die Tusk-Regierung vor? Das am 6. März verabschiedete Gesetz sollte den Katalog der Hassverbrechen um vier neue Gründe erweitern: Alter, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung. Klingt auf den ersten Blick harmlos, entpuppte sich aber bei genauerer Betrachtung als gefährliches Zensurinstrument.

Richter Justyn Piskorski, der als Berichterstatter fungierte, brachte es auf den Punkt: Die neuen Diskriminierungsgründe seien "unpräzise definiert" und könnten zu einer "übermäßig weit gefassten" und "mechanistischen" Kriminalisierung von Äußerungen führen. Mit anderen Worten: Wer künftig einen harmlosen Witz über das Alter macht oder die Gender-Ideologie kritisch hinterfragt, hätte sich womöglich strafbar gemacht.

Das Gericht erkannte die Gefahr solcher Gummiparagraphen und stellte fest, dass die neue Formulierung "die Grenze zwischen rechtmäßiger Kritik, Witzen, Polemik und Straftaten unklar" mache. Ein vernichtendes Urteil für all jene, die unter dem Deckmantel des "Kampfes gegen Hass" die freie Meinungsäußerung einschränken wollen.

Strafrecht als Zensurinstrument missbraucht

Besonders bemerkenswert ist die Warnung des Verfassungsgerichts vor dem Missbrauch des Strafrechts. Die Richter stellten klar, dass das Strafrecht nicht mehr "das letzte Mittel" sei, sondern "ein Instrument zur Zensur von Äußerungen" werden könne, "die nicht diskriminierend gemeint waren".

Diese Entwicklung kennen wir in Deutschland nur zu gut. Hier werden mittlerweile Hausdurchsuchungen durchgeführt, weil jemand einen Politiker als "Schwachkopf" bezeichnet hat. Die polnischen Richter haben erkannt, wohin diese Entwicklung führt: in einen Überwachungsstaat, in dem jede kritische Äußerung zur Straftat werden kann.

Richter Piskorski warnte eindringlich vor den "abschreckenden Auswirkungen auf die öffentliche Debatte" und betonte: "Es besteht die Gefahr, dass kritische Kommentare, Polemiken oder Forschungen zu sexueller Identität, kulturellen Normen, sozialen Bewegungen oder einschlägigen Rechtsvorschriften als Straftat eingestuft werden."

Ein Sieg für die Demokratie - und eine Ohrfeige für Brüssel

Der ehemalige polnische Präsident Andrzej Duda hatte das Gesetz im April zur präventiven Überprüfung vorgelegt - und wurde nun eindrucksvoll bestätigt. Zbigniew Bogucki, Leiter der Präsidialkanzlei, konnte seinen Triumph kaum verbergen: "Das Verfassungsgericht gab dem Antrag des Präsidenten der Republik Polen statt und entschied sich für die Meinungsfreiheit."

Für die EU-Kommission und ihre Handlanger in den nationalen Regierungen ist dieses Urteil ein herber Rückschlag. Während man in Brüssel mit dem "Digital Services Act" und anderen Zensurinstrumenten die Meinungsfreiheit immer weiter einschränkt, zeigt Polen, dass es auch anders geht.

Das Gericht stellte unmissverständlich klar: "Das Strafrecht sollte nicht dazu verwendet werden, den Meinungspluralismus durch den Ausschluss kontroverser Äußerungen, die das Wesen des demokratischen Diskurses ausmachen, einzuschränken." Eine Lektion, die man sich in Berlin und Brüssel hinter die Ohren schreiben sollte.

Was Deutschland von Polen lernen kann

Während in Deutschland die Meinungsfreiheit Stück für Stück demontiert wird, zeigt Polen, wie man sich gegen ideologische Übergriffe zur Wehr setzt. Hier werden kritische Stimmen als "Delegitimierer des Staates" diffamiert, dort verteidigt das höchste Gericht die Grundrechte der Bürger.

Die polnischen Richter haben verstanden, was vielen deutschen Politikern offenbar entgangen ist: Eine Demokratie lebt vom Streit der Meinungen, von kontroversen Debatten und ja, auch von Polemik und scharfer Kritik. Wer das unterbindet, zerstört die Grundlagen der freien Gesellschaft.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses mutige Urteil aus Warschau auch hierzulande Wirkung zeigt. Die Bürger haben genug von immer neuen Sprechverboten, von der Kriminalisierung legitimer Meinungen und von einer Politik, die Andersdenkende mundtot machen will. Polen hat gezeigt: Der Widerstand gegen die Zensur ist möglich - und er ist nötig.

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