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28.11.2025
06:59 Uhr

Schuhkarton-Chaos: Deichmann kämpft gegen absurde Müll-Abgabe

Während die Ampel-Koalition in Berlin zwar Geschichte ist, leben ihre bürokratischen Auswüchse munter weiter. Ein besonders absurdes Beispiel liefert derzeit der Schuhriese Deichmann, der sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen eine kafkaeske Regelung zur Wehr setzen muss. Der Konzern soll für die Entsorgung von Schuhkartons zahlen, die niemals in den Haushalten der Kunden landen – ein Paradebeispiel für die Überregulierung, die deutsche Unternehmen seit Jahren erdulden müssen.

90 Millionen Paar Schuhe und ein bürokratisches Trauerspiel

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Deichmann verkaufte im vergangenen Jahr rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland. Die meisten Kunden lassen die Kartons im Geschäft zurück – eine simple Tatsache, die jeder bestätigen kann, der schon einmal Schuhe gekauft hat. Doch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) aus Osnabrück sieht das anders. Diese Behörde, deren Existenz allein schon Fragen aufwirft, beharrt darauf, dass Deichmann für ein duales Entsorgungssystem zahlen müsse – obwohl die Kartons gar nicht bei den Verbrauchern landen.

Man stelle sich das vor: Ein Unternehmen kümmert sich vorbildlich selbst um die Entsorgung und das Recycling seiner Verpackungen, wird aber trotzdem zur Kasse gebeten für einen Service, den es gar nicht benötigt. Das erinnert an die Rundfunkgebühr für Menschen ohne Fernseher – nur dass es hier um handfeste wirtschaftliche Nachteile für ein deutsches Unternehmen geht.

Die Behörde und ihre fragwürdige Logik

Die ZSVR argumentiert, die Kartons würden „überwiegend" beim Endverbraucher landen. Diese Behauptung stützt sich auf eine Analyse der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung – wieder so eine Institution, deren Sinnhaftigkeit man hinterfragen dürfte. Besonders pikant: Die Behörde zählt auch die über den Online-Shop versandten Kartons mit, obwohl diese logischerweise beim Kunden verbleiben müssen. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, um eine Regelung zu rechtfertigen, die offensichtlich an der Realität vorbeigeht.

„Wir begrüßen, dass nun erstinstanzlich über die Einordnung von Schuhkartons entschieden wird", lässt die ZSVR verlauten. Man könnte meinen, es handle sich um eine Frage von nationaler Tragweite.

Der Preis der Überregulierung trägt der Kunde

Was bedeutet dieser bürokratische Irrsinn für den normalen Bürger? Deichmann macht kein Geheimnis daraus: Die Doppelbelastung – einmal für das eigene Entsorgungssystem, einmal für das nicht genutzte duale System – schlägt sich letztendlich auf die Preise nieder. In Zeiten, in denen viele Familien jeden Euro zweimal umdrehen müssen, verteuert eine sinnlose Regelung alltägliche Produkte wie Schuhe.

Axel Augustin vom Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels bringt es auf den Punkt: Die haushaltsnahe Entsorgung sei deutlich teurer als die gewerbliche Entsorgung im Geschäft. Die Lizenzierungspflicht erhöhe die Kosten in der gesamten Branche unnötig. Man fragt sich unwillkürlich, wie viele solcher versteckten Kostentreiber noch in unserem überregulierten System lauern.

Ein Blick auf die bisherige Rechtsprechung

Die Erfolgsaussichten Deichmanns sind schwer einzuschätzen. Die ZSVR hat bereits mehrere Klagen gewonnen – etwa gegen einen Mayonnaise-Hersteller, der seine Eimer von der Systempflicht befreien wollte, oder einen Schnuller-Produzenten mit ähnlichem Anliegen. Einzig ein Seifenblasen-Hersteller konnte sich durchsetzen, indem er argumentierte, das Behältnis sei Teil des Spielzeugs und keine bloße Verpackung.

Diese Präzedenzfälle zeigen, wie willkürlich die Grenzen gezogen werden. Während ein Seifenblasen-Behälter als Spielzeug durchgeht, gilt ein Schuhkarton als systempflichtige Verpackung – obwohl er im Laden bleibt. Solche Spitzfindigkeiten mögen Juristen erfreuen, für die Wirtschaft sind sie Gift.

Zeit für gesunden Menschenverstand

Der Fall Deichmann steht exemplarisch für ein größeres Problem: Deutschland erstickt an Bürokratie und Überregulierung. Während andere Länder ihre Wirtschaft entfesseln, diskutieren wir über die korrekte Klassifizierung von Schuhkartons. Es wäre an der Zeit, dass die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hier endlich durchgreift und solchen Auswüchsen ein Ende bereitet.

Die Ironie der Geschichte: Während die Politik von Nachhaltigkeit und Umweltschutz spricht, bestraft sie Unternehmen, die eigenverantwortlich und effizient recyceln. Stattdessen werden sie in ein teures System gezwungen, das sie gar nicht benötigen. Das ist nicht nur wirtschaftlich unsinnig, sondern auch ökologisch fragwürdig.

Bleibt zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Mut aufbringt, diesem Unsinn ein Ende zu setzen. Es wäre ein kleiner Sieg des gesunden Menschenverstands über die Bürokratie – und vielleicht ein Signal für andere Unternehmen, sich ebenfalls gegen sinnlose Regelungen zur Wehr zu setzen. Denn am Ende zahlen wir alle den Preis für diese Überregulierung – beim nächsten Schuhkauf genauso wie bei unzähligen anderen Produkten des täglichen Bedarfs.

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