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30.06.2025
19:49 Uhr

Trump-Administration setzt sich durch: Berufungsgericht erlaubt Entlassung des Friedensinstituts-Vorstands

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Berufungsgericht für den District of Columbia der Trump-Administration grünes Licht für die Umstrukturierung des United States Institute of Peace (USIP) gegeben. Die Entscheidung vom 27. Juni hebt ein vorheriges Urteil auf, das die Regierung daran gehindert hatte, die Führungsebene der Organisation zu entlassen.

Der Konflikt um das "überflüssige" Friedensinstitut

Die Auseinandersetzung begann mit einer Executive Order von Präsident Donald Trump vom 19. Februar, in der er das USIP als "unnötig" bezeichnete und forderte, dessen Aktivitäten "im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang zu eliminieren". Eine durchaus nachvollziehbare Entscheidung, wenn man bedenkt, wie viele Steuergelder in Institutionen fließen, deren tatsächlicher Nutzen fragwürdig erscheint.

Das USIP wurde einst vom Kongress als unabhängige gemeinnützige Organisation gegründet, erhielt sowohl staatliche als auch private Mittel und hatte den Auftrag, Frieden durch Diplomatie und Bildung zu fördern. Der Vorstand bestand aus 15 Mitgliedern, von denen drei kraft ihres Amtes und zwölf durch den Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt wurden.

Radikaler Schnitt im März

Am 14. März kündigte Trent Morse vom White House Presidential Personnel Office allen ernannten Vorstandsmitgliedern. Noch am selben Tag unterzeichneten die drei Ex-officio-Mitglieder eine Resolution zur Entlassung des Institutspräsidenten. Drei Tage später übernahm das Department of Government Efficiency die USIP-Zentrale - ein klares Signal, dass die neue Administration Ernst macht mit der Verschlankung des aufgeblähten Staatsapparats.

"Der Präsident steht vor einem irreparablen Schaden, wenn er seine exekutiven Befugnisse nicht vollständig ausüben kann", urteilte das Berufungsgericht. "Dieser Schaden wiegt schwerer als jeder mögliche Schaden für die entlassenen Vorstandsmitglieder."

Verfassungsrechtliche Klarstellung

Die Kläger hatten argumentiert, das USIP sei eine vollständig unabhängige Einheit und nicht Teil der Regierung oder zumindest nicht der Exekutive. Vorstandsmitglieder könnten nur unter begrenzten Umständen vom Präsidenten entlassen werden, etwa bei Straftaten oder Amtsvergehen.

Das Berufungsgericht sah dies anders. Es stellte fest, dass der Präsident die verfassungsmäßige Befugnis habe, Exekutivbeamte "nach Belieben" zu entlassen. Da das USIP "erhebliche exekutive Macht" ausübe, sei es wahrscheinlich, dass die Regierung mit ihrer Argumentation Erfolg haben werde.

Außenpolitische Kompetenzen im Fokus

Das Gericht verwies auf die umfangreichen Aktivitäten des USIP im Bereich der präsidialen Außenpolitik. So war das Institut an Friedensabkommen zwischen Israel und den Palästinensern beteiligt und vermittelte auf Anfrage der philippinischen Regierung einen Waffenstillstand mit einer Rebellengruppe. Das Institut forme die Außenbeziehungen im Interesse der Vereinigten Staaten durch die Ausübung von "Soft Power".

Die Unfähigkeit des Präsidenten, die Ausübung dieser "bedeutenden exekutiven Befugnisse" durch das Institut zu kontrollieren, untergrabe seine Fähigkeit, außenpolitische Ziele festzulegen und zu verfolgen, so das Gericht. Der Präsident sei das "alleinige Organ der Bundesregierung im Bereich der internationalen Beziehungen".

Weitere juristische Erfolge für Trump

Das Berufungsgericht zitierte in seiner Entscheidung ein ähnliches Urteil des Obersten Gerichtshofs vom vergangenen Monat. Auch dort hatte das höchste Gericht die Befugnis des Präsidenten gestärkt, Exekutivbeamte ohne Angabe von Gründen zu entlassen.

Am Freitag erzielte die Trump-Administration einen weiteren wichtigen juristischen Sieg, als der Oberste Gerichtshof ein Urteil erließ, das Bundesrichtern die Verhängung landesweiter einstweiliger Verfügungen gegen die Exekutivpolitik der Bundesregierung erschwert.

Trump lobte die Entscheidung bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus: "Heute Morgen hat der Oberste Gerichtshof einen monumentalen Sieg für die Verfassung, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit errungen."

Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass die konservative Mehrheit am Obersten Gerichtshof bereit ist, die verfassungsmäßigen Befugnisse des Präsidenten zu stärken und den überbordenden Einfluss nicht gewählter Bürokraten zurückzudrängen. Ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der demokratischen Kontrolle über den Staatsapparat - etwas, was in Deutschland angesichts des wuchernden EU-Bürokratismus dringend als Vorbild dienen sollte.

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