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16.07.2025
05:31 Uhr

Verfassungsrichterin in spe fordert Maulkorb für kritische Presse

Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat bei ihrem Auftritt in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz nicht nur bewiesen, dass sie für das höchste deutsche Gericht charakterlich ungeeignet ist – sie hat auch gleich noch ihre bedenkliche Auffassung von Pressefreiheit offenbart. Während sie sich selbst als Opfer einer angeblich unfairen Berichterstattung inszenierte, forderte sie allen Ernstes Grenzen für die Pressefreiheit ein. Eine Richterin, die bereits vor ihrer möglichen Ernennung die Grundrechte mit Füßen tritt?

Die Opferrolle als Strategie

Kaum hatte die Sendung begonnen, legte Brosius-Gersdorf auch schon los. Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hatte im Zusammenhang mit ihren radikalen Abtreibungspositionen von einem „Abgrund an Intoleranz und Menschenverachtung" gesprochen – eine durchaus nachvollziehbare Einschätzung angesichts ihrer Haltung, dass ungeborenes Leben erst mit der Geburt Menschenwürde erlange. Doch statt sich inhaltlich mit der Kritik auseinanderzusetzen, spielte sie die beleidigte Leberwurst: „Das kann ich mir nicht länger gefallen lassen", jammerte sie in die Kamera.

Besonders dreist wurde es, als sie dem Erzbischof eine Lektion in Sachen Grundgesetz erteilen wollte. Sie mahnte, dass auch Vertreter der katholischen Kirche an die Verfassungswerte gebunden seien und damit auch an ihre Menschenwürde. Offenbar hat die Juraprofessorin in ihrer ideologischen Verblendung vergessen, dass das Grundgesetz primär den Staat bindet – nicht einzelne Personen, die ihre Meinung äußern. Aber wer weiß, vielleicht plant sie ja bereits, als Verfassungsrichterin das Grundgesetz nach ihrem Gusto umzuinterpretieren.

Dünnhäutig und beratungsresistent

Auch die CSU bekam ihr Fett weg. Klaus Holetschek, Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag, hatte ihr völlig zu Recht „Aktivismus" vorgeworfen. Ihre Reaktion? „Die ganzen Zuschreibungen sind einfach schlicht falsch!" Dabei zeigt gerade ihre Performance bei Lanz, wie aktivistisch sie agiert. Eine potenzielle Verfassungsrichterin, die öffentlich gegen ihre Kritiker austeilt und dabei die Contenance verliert – das lässt für die Zukunft des Bundesverfassungsgerichts nichts Gutes erwarten.

Besonders entlarvend war ihre Behauptung, sie sei nie für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt eingetreten. Das mag technisch korrekt sein – aber sie ignoriert dabei bewusst den eigentlichen Kritikpunkt: Ihre Position, dass die Menschenwürde erst mit der Geburt beginne, öffnet genau solchen Extrempositionen Tür und Tor. Diese semantischen Spielchen mögen in linken Akademikerkreisen funktionieren, doch die Bürger durchschauen diese Taschenspielertricks.

Der Angriff auf die Pressefreiheit

Der Höhepunkt ihrer Entgleisung kam jedoch, als sie sich über die Medienberichterstattung beklagte. Die Berichterstattung sei „unvollständig, unsachlich und teilweise falsch" gewesen, behauptete sie. Und dann kam der Satz, der jeden Demokraten alarmieren sollte: „Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind unser höchstes Gut im Land, aber das Ganze hat auch Grenzen."

„Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind unser höchstes Gut im Land, aber das Ganze hat auch Grenzen."

Eine Verfassungsrichterin in spe, die öffentlich Grenzen für die Pressefreiheit fordert, nur weil ihr die Berichterstattung über ihre eigenen Positionen nicht passt? Das ist nicht nur dünnhäutig, das ist brandgefährlich. Wer so denkt, hat am Bundesverfassungsgericht nichts verloren. Schließlich ist es gerade Aufgabe dieses Gerichts, die Grundrechte – einschließlich der Pressefreiheit – zu schützen, nicht sie einzuschränken.

Die Politisierung als Ausrede

Geradezu grotesk wurde es, als Brosius-Gersdorf eine Politisierung der Richterwahl beklagte und diese als „brandgefährlich" bezeichnete. Dabei ist es gerade gut und richtig, dass die Öffentlichkeit endlich erfährt, welche Personen über unsere Grundrechte entscheiden sollen. Jahrzehntelang wurden Verfassungsrichter in Hinterzimmern ausgekungelt – dass dies nun transparent diskutiert wird, ist ein Gewinn für die Demokratie, kein Verlust.

Die wahre Gefahr für den Rechtsstaat geht nicht von der öffentlichen Debatte aus, sondern von Kandidaten wie Brosius-Gersdorf, die bereits vor ihrer möglichen Ernennung zeigen, dass sie weder charakterlich noch fachlich für dieses Amt geeignet sind. Wer bei berechtigter Kritik sofort nach Einschränkungen der Pressefreiheit ruft, wer das Grundgesetz falsch interpretiert und wer sich als Opfer inszeniert, statt sachlich zu argumentieren, der sollte niemals über die Verfassung wachen dürfen.

Ein fatales Signal

Mit ihrem Rundumschlag hat sich Brosius-Gersdorf keinen Gefallen getan. Die öffentliche Attacke auf einen CSU-Spitzenpolitiker und einen katholischen Erzbischof dürfte ihre ohnehin schon geringen Chancen bei der Union weiter schmälern. Doch viel bedenklicher ist das Signal, das von ihrem Auftritt ausgeht: Hier bewirbt sich jemand für das höchste deutsche Gericht, der offenbar bereit ist, Grundrechte einzuschränken, wenn es den eigenen Interessen dient.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass nur charakterlich gefestigte und fachlich über jeden Zweifel erhabene Persönlichkeiten ans Bundesverfassungsgericht berufen werden. Frauke Brosius-Gersdorf hat eindrucksvoll bewiesen, dass sie beide Kriterien nicht erfüllt. Ihre Wahl wäre ein schwarzer Tag für den deutschen Rechtsstaat – und ein Triumph für all jene, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung Stück für Stück aushöhlen wollen.

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