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01.07.2025
13:48 Uhr

Winterkorn-Prozess: Wenn die Justiz vor der eigenen Schwäche kapituliert

Das Landgericht Braunschweig hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn vorläufig eingestellt. Der 77-Jährige sei gesundheitlich nicht in der Lage, an seinem Prozess teilzunehmen, heißt es in der Begründung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die unendliche Geschichte des Dieselskandals

Was sich wie ein schlechter Krimi liest, ist bittere Realität deutscher Justiz. Seit Jahren zieht sich die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals hin wie Kaugummi. Während Millionen betrogene Autofahrer auf Gerechtigkeit warten, scheint der Hauptverantwortliche durch die Maschen des Rechtsstaats zu schlüpfen. Das Verfahren gegen Winterkorn wurde bereits mehrfach ausgesetzt – immer aus gesundheitlichen Gründen.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation. Doch statt endlich Klarheit zu schaffen, versteckt sich die deutsche Justiz hinter medizinischen Gutachten. Ein "Unfall im häuslichen Umfeld" reicht offenbar aus, um einen der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Geschichte auf Eis zu legen.

Wenn Krankheit zum Freifahrtschein wird

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Würde ein einfacher Bürger wegen Steuerhinterziehung angeklagt, würde die Justiz wohl kaum solche Nachsicht walten lassen. Doch bei einem ehemaligen Konzernchef gelten offenbar andere Regeln. Die Botschaft ist fatal: Wer genug Geld und die richtigen Anwälte hat, kann sich der Verantwortung entziehen.

"Das Verfahren sei aufgrund eines vorübergehenden Hindernisses vorläufig eingestellt worden"

Vorübergehend? Man möchte fast lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Seit 2021 sollte Winterkorn eigentlich vor Gericht stehen. Damals wurde sein Fall aus dem Hauptverfahren gegen vier andere VW-Manager abgetrennt – natürlich aus gesundheitlichen Gründen. Als der Prozess im September 2024 endlich begann, dauerte es gerade einmal wenige Wochen, bis er erneut ausgesetzt wurde.

Die Kunst des Vergessens

Winterkorn behauptete am zweiten Prozesstag, er habe von der Betrugssoftware nichts gewusst. Eine Aussage, die angesichts seiner Position als Konzernchef von 2007 bis 2015 geradezu grotesk anmutet. Entweder war er der ahnungsloseste Chef der Automobilgeschichte oder er lügt. Beides wirft kein gutes Licht auf die deutsche Wirtschaftselite.

Während die Justiz auf Winterkorns wundersame Genesung wartet, tickt die Uhr der Verjährung. Es ist ein offenes Geheimnis, dass bei Wirtschaftsdelikten die Zeit oft für die Angeklagten arbeitet. Je länger sich ein Verfahren hinzieht, desto schwieriger wird die Beweisführung, desto verschwommener werden die Erinnerungen der Zeugen.

Ein System, das sich selbst ad absurdum führt

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Die deutsche Justiz, die sich gerne als unabhängig und unbestechlich präsentiert, zeigt ihre hässliche Fratze. Es entsteht der Eindruck eines Zwei-Klassen-Rechtssystems, in dem die Mächtigen mit Samthandschuhen angefasst werden, während der kleine Mann die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt.

Die 16. Strafkammer des Gerichts will "fortlaufend prüfen", ob Winterkorn wieder verhandlungsfähig sei. Man darf gespannt sein, ob diese Prüfung jemals zu einem Ergebnis kommt. Die Erfahrung lehrt: Wenn es um die wirklich großen Fische geht, findet die deutsche Justiz immer einen Grund, warum gerade jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für ein Urteil ist.

Das Signal an die Wirtschaft ist verheerend: Wer groß genug betrügt und lange genug durchhält, kommt ungeschoren davon. Während kleine Handwerker wegen Schwarzarbeit verfolgt werden, können Konzernchefs Millionen Menschen betrügen und sich dann krankschreiben lassen. Das ist nicht nur ungerecht, es untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat fundamental.

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