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07.08.2025
13:41 Uhr

Wissenschaftsfreiheit als Schutzschild? Die fragwürdige Selbstinszenierung der Brosius-Gersdorf

Die gescheiterte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, liefert mit ihrer persönlichen Erklärung zum Rückzug ein Lehrstück in Sachen Realitätsverweigerung. Statt die berechtigte Kritik an ihren umstrittenen Positionen zu reflektieren, flüchtet sie sich in die Opferrolle und missbraucht dabei den Begriff der Wissenschaftsfreiheit als Schutzschild gegen demokratische Prozesse.

Die Verwechslung von Wissenschaft und Rechtsprechung

Besonders bemerkenswert ist Brosius-Gersdorfs fundamentales Missverständnis ihrer potenziellen Rolle. Das Bundesverfassungsgericht sei kein Forschungsinstitut, sondern die höchste juristische Instanz unseres Landes. Wenn sie ihre Nichtwahl als "Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit" bezeichnet, offenbart dies eine erschreckende Verkennung der Aufgaben eines Verfassungsrichters. Am Karlsruher Gericht würde sie nicht wissenschaftliche Theorien entwickeln, sondern über die Grundrechte der Bürger entscheiden.

Die Juristin beklagt "ehrabschneidenden Journalismus" und zielt dabei offenbar auf die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Doch was sie als Kampagne bezeichnet, war nichts anderes als die dringend notwendige öffentliche Diskussion über die Eignung einer Person für eines der wichtigsten Ämter unserer Demokratie. Dass kritische Medien ihre fragwürdigen Positionen – etwa zur Menschenwürde Ungeborener – hinterfragten, ist keine Diffamierung, sondern journalistische Pflicht.

Demokratie bedeutet auch Ablehnung

Geradezu grotesk mutet ihre Behauptung an, die Union handele "paradox", wenn sie eine Kandidatin ablehne, die angeblich deren eigene Positionen vertrete. Diese Argumentation ignoriert völlig, dass es bei der Besetzung des Verfassungsgerichts nicht nur um inhaltliche Positionen geht, sondern vor allem um die charakterliche Eignung und die Fähigkeit zur unparteiischen Rechtsprechung. Wer bereits im Vorfeld derart polarisiert und sich als Opfer inszeniert, disqualifiziert sich selbst für ein Amt, das höchste Integrität erfordert.

Ihre Unterstellung, es handle sich um "organisierte" und "KI-generierte" Kampagnen, wirkt wie der verzweifelte Versuch, die breite gesellschaftliche Ablehnung ihrer Person zu delegitimieren. Für diese schwerwiegenden Anschuldigungen bleibt sie jeden Beleg schuldig. Stattdessen erweckt sie den Eindruck, als könne sie nicht akzeptieren, dass in einer funktionierenden Demokratie auch einmal eine Kandidatur scheitern kann.

Die wahren Gründe des Scheiterns

Was Brosius-Gersdorf als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit verklärt, war in Wahrheit ein Sieg der demokratischen Kontrolle. Ihre umstrittenen Äußerungen zur Abtreibung, ihre fragwürdige Dissertation und ihre ideologisch gefärbten Positionen machten sie für viele Abgeordnete unwählbar. Dies ist kein Makel der Demokratie, sondern ihr Funktionieren in Reinform.

Besonders pikant: Während sie sich als Verteidigerin der Wissenschaftsfreiheit inszeniert, scheint sie vergessen zu haben, wie diese Freiheit während der Corona-Zeit mit Füßen getreten wurde – auch von Juristen, die eine Impfpflicht befürworteten. Wo war damals ihr Einsatz für die Freiheit der Wissenschaft, als namhafte Kritiker mundtot gemacht wurden?

Ein Lehrstück über Selbstüberschätzung

Die Formulierung "Nichtwahl meiner Person" offenbart eine bemerkenswerte Selbstüberschätzung. Als sei ihre Wahl eine Selbstverständlichkeit gewesen, die nur durch finstere Machenschaften verhindert wurde. Diese Haltung ist symptomatisch für eine politische Elite, die sich so sehr an Hinterzimmer-Absprachen gewöhnt hat, dass sie öffentliche Kritik und demokratische Ablehnung als persönlichen Affront empfindet.

Ironischerweise bestätigt Brosius-Gersdorf mit ihrer Reaktion genau jene Bedenken, die zu ihrer Ablehnung führten. Wer derart dünnhäutig auf Kritik reagiert und demokratische Prozesse als Angriff auf die eigene Person interpretiert, dem fehlt die notwendige Souveränität für das Amt eines Verfassungsrichters.

Die Bedeutung für unsere Demokratie

Der Fall Brosius-Gersdorf zeigt exemplarisch, wie wichtig eine wachsame Öffentlichkeit und kritische Medien für unsere Demokratie sind. Ohne die investigative Arbeit unabhängiger Journalisten wäre diese problematische Personalie möglicherweise durchgewunken worden. Dass die Kandidatur letztlich scheiterte, ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass die demokratischen Kontrollmechanismen noch funktionieren.

Gleichzeitig mahnt dieser Vorfall zur Wachsamkeit. Die SPD wird neue Kandidaten präsentieren, und es bleibt abzuwarten, ob diese weniger ideologisch geprägt sein werden. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist zu wichtig, als dass sie im Hinterzimmer ausgekungelt werden dürfte. Die Öffentlichkeit muss weiterhin genau hinschauen, wer über unsere Grundrechte entscheiden soll.

Brosius-Gersdorfs Rückzug ist kein Verlust für die Wissenschaftsfreiheit, sondern ein Gewinn für die Unabhängigkeit unserer Justiz. Möge ihr Beispiel eine Mahnung sein für all jene, die glauben, wichtige Staatsämter stünden ihnen qua Gesinnung zu. In einer Demokratie entscheidet nicht die ideologische Ausrichtung, sondern die Eignung – und daran ist Frauke Brosius-Gersdorf zu Recht gescheitert.

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