
Banken-Skandal: BGH erklärt Negativzinsen bei Sparkonten für rechtswidrig - Millionen Deutsche können jetzt Geld zurückfordern
Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erschüttert die deutsche Bankenlandschaft: Die jahrelange Praxis der Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten war rechtswidrig. Diese Entscheidung dürfte die Geldhäuser teuer zu stehen kommen, während sich Millionen deutscher Sparer nun berechtigte Hoffnungen auf Rückzahlungen machen können.
Das Ende der "legalen Enteignung"
Was viele Kritiker schon lange als "legalisierte Enteignung" bezeichneten, hat nun auch der BGH als unzulässig eingestuft. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten verstoßen gegen grundlegende Prinzipien des deutschen Bankrechts. Diese Praxis würde den eigentlichen Charakter von Spareinlagen fundamental verändern und Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Die fragwürdige Rolle der EZB
Der Ursprung dieser zweifelhaften Geschäftspraxis liegt in der höchst umstrittenen Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Ab Juni 2014 mussten Geschäftsbanken Strafzinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parkten - eine aus wirtschaftspolitischer Sicht höchst fragwürdige Entscheidung. In der Folge wälzten viele Banken diese Kosten einfach auf ihre Kunden ab.
Erschreckende Dimensionen
Die Zahlen sind alarmierend: Auf dem Höhepunkt im Mai 2022 verlangten mindestens 455 deutsche Geldhäuser Negativzinsen von ihren Kunden. Nach einer Verivox-Umfrage war etwa jeder achte Deutsche von dieser Praxis betroffen - bei Gutverdienern sogar jeder Siebte.
"Das ist ein großer Erfolg für die Bankkunden in Deutschland", erklärt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Diese Beträge sind nun rückzahlbar durch die Banken."
Handlungsbedarf für Betroffene
Für betroffene Sparer besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Die Rückforderung erfolgt nicht automatisch - Kunden müssen selbst aktiv werden. Die Standardverjährungsfrist beträgt drei Jahre, sodass Ansprüche aus dem Jahr 2022 noch bis Ende 2025 geltend gemacht werden können.
Ausnahme Girokonten
Interessanterweise hat der BGH die Erhebung von Negativzinsen auf Girokonten unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt. Allerdings müssen die entsprechenden Vertragsklauseln transparent sein - eine Anforderung, die viele Banken in der Vergangenheit nicht erfüllt haben dürften.
Dieses Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland und zeigt einmal mehr, wie wichtig eine kritische Überprüfung fragwürdiger Bankenpraktiken ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Geldhäuser aus diesem Urteil die richtigen Lehren ziehen und künftig faire Geschäftspraktiken an den Tag legen.
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