
Bayern modernisiert Ladenschlussgesetz: Mehr Flexibilität für Händler bei strengem Arbeitnehmerschutz
Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag einen wegweisenden Beschluss gefasst und einen neuen Gesetzentwurf zum Ladenschlussgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz, das voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten könnte, würde erstmals seit 1956 die veralteten Regelungen modernisieren - allerdings in deutlich konservativerem Rahmen, als es sich manche Wirtschaftsliberale erhofft haben dürften.
Traditionelle Öffnungszeiten bleiben bestehen
Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) betonte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, dass die Standard-Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr beibehalten würden. Dies sei eine bewusste Entscheidung, da das Gesetz in erster Linie dem Arbeitnehmerschutz diene und nicht als Wirtschaftsförderungsinstrument verstanden werden solle.
Neue Möglichkeiten für den Einzelhandel
- Bis zu acht verkaufsoffene Einkaufsnächte pro Kommune ohne Anlassbezug
- Vier individuelle Einkaufsnächte für einzelne Läden bis 24 Uhr
- Weiterhin vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Kommune
- Flexiblere Regelungen für Tourismusorte
Digitalisierung ermöglicht neue Verkaufskonzepte
Eine besonders interessante Neuerung betrifft die digitalen Kleinstsupermärkte: Diese dürfen künftig rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, sofern die jeweilige Kommune keine anderslautenden Regelungen erlässt. Die Verkaufsfläche wird dabei auf 150 Quadratmeter begrenzt, was besonders für die Nahversorgung in kleinen Gemeinden relevant sein dürfte.
Kritische Stimmen werden überhört
Bemerkenswert ist, dass weitergehende Liberalisierungsforderungen, die auch aus den Reihen der Regierungsparteien CSU und Freie Wähler kamen, nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere der Wunsch nach flexibleren Abendöffnungszeiten an Werktagen wurde von der Staatsregierung kategorisch abgelehnt.
"Wir haben versucht, die Dinge behutsam weiterzuentwickeln, ohne jemanden zu sehr auf die Füße zu treten", erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).
Schutz des Mittelstands im Fokus
Die zurückhaltende Modernisierung des Gesetzes scheint auch dem Schutz kleinerer, familiengeführter Betriebe zu dienen. Aiwanger warnte explizit davor, dass bei zu weitgehenden Öffnungszeiten am Ende nur noch große Handelsketten überleben könnten, die sich einen kostenintensiven Schichtbetrieb leisten können.
Diese konservative Herangehensweise an die Modernisierung des Ladenschlussgesetzes zeigt einmal mehr den bayerischen Sonderweg: Während andere Bundesländer deutlich liberalere Regelungen eingeführt haben, hält der Freistaat an bewährten Strukturen fest und nimmt nur behutsame Anpassungen vor. Dies mag manchem als rückständig erscheinen, könnte sich aber langfristig als klug erweisen, um die gewachsene Einzelhandelsstruktur zu schützen.
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