
Bayerns neues Polizeigesetz: Kameraüberwachung ohne Grenzen?
Im bayerischen Landtag steht heute eine bedeutende Abstimmung an, die weitreichende Konsequenzen für die Überwachungskompetenzen der Polizei haben könnte. Das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) sieht zwei wesentliche Änderungen vor, die die Befugnisse der Ermittler erheblich erweitern würden. Trotz massiver Bedenken von Datenschützern scheint eine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten sicher.
VeRA-Software: Ein Segen für Ermittler?
Eine der zentralen Neuerungen ist der Einsatz der Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) des US-Entwicklers Palantir. Diese Software ermöglicht es, Daten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen und zu vernetzen. Bayerns Innenminister Joachim Hermann betont, dass dies schnellere Ermittlungen in schwierigen Fällen ermögliche. Die Plattform soll den Abgleich von verschiedenen Polizeidatenbanken beschleunigen und Verbindungen zwischen den Daten herstellen.
Doch Datenschützer schlagen Alarm. Thomas Petri, der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, warnt davor, dass etwa 30 Millionen Personen von dieser Maßnahme betroffen sein könnten – unabhängig davon, ob sie sich etwas haben zuschulden kommen lassen oder nicht. Laut Petri seien die Einschränkungen, die den Datenabgleich nur innerhalb eines Polizeieinsatzes und ohne Internetverbindung erlauben, nicht ausreichend. Er betont, dass auch Unbeteiligte und Zeugen in den Datenabgleich einbezogen werden könnten.
Datenschutz vs. Sicherheit
Die Zahl von 30 Millionen gespeicherten Daten der Polizei, die in völlig unterschiedlichen Systemen und Formaten vorliegen, verdeutlicht die Dimension des Problems. VeRA soll diese Daten in ein gemeinsames Format übersetzen und somit Ermittlern ermöglichen, Informationen effizienter zu nutzen. Laut bayerischem Innenministerium waren im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem IGVP Ende August 2022 etwa 38,7 Millionen Vorgangspersonen erfasst, von denen rund 60 Prozent Zeugen, Opfer oder Auskunftspersonen waren – also keine Verdächtigen.
Interessanterweise unterstützt auch die AfD die Ausweitung der Vernetzung von Datenbanken durch VeRA. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Partei die Bedeutung einer effizienten Polizeiarbeit über den Datenschutz stellt.
Erweiterung der Kameraüberwachung
Die zweite Änderung des Polizeiaufgabengesetzes betrifft den Zugriff auf sämtliche Überwachungskameras im Freistaat. Bisher war hierfür ein Richtervorbehalt notwendig, der jedoch künftig wegfallen soll. Dies würde der Polizei den Zugriff auf sowohl öffentliche als auch private Überwachungskameras ermöglichen. Der Grünen-Abgeordnete Benjamin Adjei äußerte im Bayerischen Rundfunk erhebliche Bedenken gegen diese Maßnahme und betonte die Notwendigkeit eines Richtervorbehalts.
Diese Entwicklung wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz auf. Während die Befürworter der Maßnahmen eine effizientere Polizeiarbeit und schnellere Ermittlungsergebnisse erwarten, warnen Kritiker vor einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.
Es bleibt abzuwarten, wie der bayerische Landtag heute entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für die Bürger und die Polizeiarbeit im Freistaat haben wird. Klar ist jedoch, dass die Diskussion um Datenschutz und Überwachungsbefugnisse nicht so schnell verstummen wird.

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