
Berliner Justizsenatorin torpediert AfD-Verbotsträume der SPD – und offenbart dabei ihre eigene Agenda
Was für ein durchschaubares Schauspiel sich derzeit in der Berliner Politik abspielt! Die CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg, eine gebürtige Iranerin und ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hat sich nun gegen ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene ausgesprochen. Ihre Begründung klingt zunächst vernünftig: Das Recht lasse sich nicht nach parteipolitischer Färbung biegen. Doch wer genauer hinschaut, erkennt die perfide Strategie dahinter.
Die Doppelmoral der ehemaligen Verfassungsschützerin
Badenberg war es, die während ihrer Zeit beim Verfassungsschutz maßgeblich an der Einstufung der AfD als "rechtsextremer Verdachtsfall" beteiligt war. Eine Einstufung, die von vielen kritischen Beobachtern als politisch motiviert und rechtlich fragwürdig angesehen wird. Nun spielt sie plötzlich die Rechtsstaatliche und erklärt der Süddeutschen Zeitung, ein Verbotsverfahren habe "zum jetzigen Zeitpunkt wenig Aussicht auf Erfolg".
Diese scheinbare Zurückhaltung entpuppt sich jedoch schnell als taktisches Manöver. Denn im gleichen Atemzug fordert Badenberg Verbotsverfahren gegen einzelne Landesverbände der AfD. Ein klassisches Divide-et-impera-Prinzip: Wenn man die Gesamtpartei nicht verbieten kann, versucht man sie scheibchenweise zu zerlegen.
Die wahre Agenda wird sichtbar
Besonders entlarvend ist Badenbergs Aussage über die AfD: "Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte." Was sie damit eigentlich sagt: Die AfD hält sich an geltendes Recht, aber das passt uns nicht! Eine bemerkenswerte Offenbarung für eine Justizsenatorin, die eigentlich dem Rechtsstaat verpflichtet sein sollte.
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden in seinem Urteil klar benannt: Es reicht nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Positionen vertritt", erklärt Badenberg. Eine Partei müsse aktiv kämpferisch gegen das Grundgesetz agieren.
Genau diese Hürden kann die AfD offensichtlich nicht erfüllen – sonst würde Badenberg ja ein Verbotsverfahren befürworten. Stattdessen versucht sie nun, über die Hintertür der Landesverbände zum Ziel zu kommen. Dabei fordert sie explizit Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier auf, ein Verbotsverfahren gegen den thüringischen Landesverband zu prüfen.
Der verzweifelte Kampf des Establishments
Was wir hier erleben, ist nichts anderes als der verzweifelte Versuch des politischen Establishments, eine unliebsame Opposition mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die SPD hatte auf ihrem Parteitag im Juni einstimmig beschlossen, ein Parteiverbotsverfahren bundesweit vorbereiten zu wollen – ein Beschluss, der mehr über den Zustand der deutschen Demokratie aussagt als über die AfD selbst.
Badenbergs Kritik an der SPD wirkt dabei wie ein abgekartetes Spiel: Die CDU-Politikerin gibt sich als Hüterin des Rechtsstaats, während sie gleichzeitig alternative Wege zum selben Ziel aufzeigt. Ein klassisches Good-Cop-Bad-Cop-Spiel der Großen Koalition, die offenbar ihre Pfründe bedroht sieht.
Die eigentliche Gefahr für die Demokratie
Die wahre Gefahr für unsere Demokratie geht nicht von einer Partei aus, die sich "haarscharf unterhalb der Schwelle" des Erlaubten bewegt – also sich an Recht und Gesetz hält. Die Gefahr geht von jenen aus, die den politischen Wettbewerb durch Verbote ersetzen wollen, weil sie argumentativ nicht mehr überzeugen können.
Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet eine ehemalige Verfassungsschützerin, die maßgeblich an der politischen Stigmatisierung der AfD beteiligt war, nun die Stimme der Vernunft spielen will. Ihre Forderung nach Verbotsverfahren gegen einzelne Landesverbände zeigt jedoch, dass es ihr nicht um Rechtsstaatlichkeit geht, sondern um die Suche nach dem effektivsten Weg, eine missliebige politische Konkurrenz auszuschalten.
In Zeiten, in denen die etablierten Parteien immer mehr an Zustimmung verlieren und die Bürger sich nach echten Alternativen sehnen, greifen CDU und SPD zu immer verzweifelteren Mitteln. Statt sich inhaltlich mit den Sorgen und Nöten der Menschen auseinanderzusetzen, versucht man, den politischen Gegner juristisch zu eliminieren. Das ist nicht nur undemokratisch – es ist ein Armutszeugnis für Parteien, die einst für sich in Anspruch nahmen, die Demokratie zu verteidigen.

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