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15.07.2025
08:37 Uhr

Berufsverbot für AfD-Mitglieder? SPD-Minister verstrickt sich in Widersprüche

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unter SPD-Innenminister Michael Ebling gerät mit ihrem Vorstoß gegen AfD-Mitglieder im Staatsdienst zunehmend unter Druck. Was als vermeintlich klare Ansage gegen "Verfassungsfeinde" verkauft werden sollte, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als rechtliches Minenfeld – und möglicherweise als glatter Verfassungsbruch.

Staatsrechtler schlagen Alarm

Gleich mehrere renommierte Verfassungsrechtler warnen eindringlich vor den Plänen aus Mainz. Professor Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg, Joachim Wieland von der Universität Speyer und Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes kommen unabhängig voneinander zum selben vernichtenden Urteil: Ein pauschaler Ausschluss von AfD-Mitgliedern vom Staatsdienst sei schlichtweg verfassungswidrig.

Die Begründung der Juristen ist so einfach wie bestechend: Das Grundgesetz garantiere jedem Bürger den gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst – und zwar ausschließlich nach Eignung, Befähigung und Leistung. Eine pauschale Ablehnung aufgrund einer Parteimitgliedschaft? Das sei mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar.

Ministerium in Erklärungsnot

Besonders brisant wird die Angelegenheit durch die widersprüchlichen Aussagen aus Eblings Ministerium. Auf Nachfrage des Südwestrundfunks bestätigte man dort unmissverständlich: Wer zum Zeitpunkt einer geplanten Einstellung Mitglied der AfD sei, für den sei eine Einstellung kategorisch ausgeschlossen. Eine Einzelfallprüfung? Fehlanzeige. Man brauche schließlich die "zweifelsfreie Überzeugung von der Verfassungstreue" der Bewerber.

Doch dann die Überraschung: Als der SWR einen Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift in die Hände bekam und diesen den Staatsrechtlern vorlegte, stellten diese fest, dass das Dokument sehr wohl eine Einzelfallprüfung vorsehe. Die öffentlichen Verlautbarungen des Ministeriums stünden damit "im krassen Widerspruch" zum eigentlichen Text der Vorschrift.

Versteckspiel mit brisanten Dokumenten

Was steckt hinter diesem merkwürdigen Verwirrspiel? Auffällig ist, dass das Innenministerium die neue Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamten bisher unter Verschluss hält. Man feierte sich zwar per Pressemitteilung für die "verschärfte" Regelung und sonnte sich im deutschlandweiten Medienecho. Das entscheidende Dokument selbst? Bleibt geheim.

Diese Geheimniskrämerei wirft Fragen auf: Will man hier bewusst Unsicherheit schüren? Oder hat man schlicht kalte Füße bekommen, als die ersten Verfassungsrechtler auf den Plan traten? Die Vermutung liegt nahe, dass man in Mainz sehr genau weiß, auf welch dünnem Eis man sich bewegt.

Radikalenerlass 2.0?

Die Parallelen zum umstrittenen Radikalenerlass der 1970er Jahre drängen sich geradezu auf. Schon damals warnte SPD-Urgestein Herbert Wehner vor "Gesinnungsschnüffelei" und sah in dem angeblichen Schutz der freiheitlichen Grundordnung einen ersten Schritt zu ihrer Beseitigung. Wie recht er hatte, zeigt sich heute in erschreckender Deutlichkeit.

Denn was Ebling hier betreibt, ist nichts anderes als der Versuch, missliebige politische Konkurrenz mit administrativen Mitteln kaltzustellen. Dass ausgerechnet die SPD, die sich gerne als Hüterin der Demokratie inszeniert, zu solchen Methoden greift, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Die Tragweite dieses Vorstoßes kann kaum überschätzt werden. Sollte sich die Praxis durchsetzen, Mitglieder demokratisch gewählter Parteien pauschal vom Staatsdienst auszuschließen, wäre dies ein fataler Dammbruch. Wer garantiert, dass nicht morgen andere Parteien ins Visier geraten? Wer zieht die Grenze zwischen "erwünschter" und "unerwünschter" politischer Gesinnung?

Die Geschichte lehrt uns, wohin solche Wege führen können. Berufsverbote aufgrund politischer Gesinnung sind das Markenzeichen totalitärer Regime, nicht freiheitlicher Demokratien. Dass wir im Jahr 2025 wieder über solche Grundsatzfragen diskutieren müssen, zeigt, wie weit sich Teile unserer politischen Elite von den Grundwerten unserer Verfassung entfernt haben.

Zeit für Konsequenzen

Ministerpräsident Alexander Schweitzer steht nun vor einer wegweisenden Entscheidung. Lässt er seinen Innenminister gewähren und riskiert damit einen handfesten Verfassungskonflikt? Oder zieht er die Reißleine und beweist, dass in Rheinland-Pfalz noch rechtsstaatliche Prinzipien gelten?

Die Bürger haben ein Recht auf Klarheit – und auf eine Landesregierung, die sich an Recht und Gesetz hält. Sollte sich herausstellen, dass Ebling bewusst die Öffentlichkeit in die Irre geführt hat, wären personelle Konsequenzen unausweichlich. Ein Minister, der den freien politischen Wettbewerb sabotiert und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung untergräbt, ist in seinem Amt nicht mehr tragbar.

Es bleibt zu hoffen, dass die Vernunft siegt und dieser unselige Vorstoß schnellstmöglich beerdigt wird. Andernfalls droht Deutschland ein weiterer Schritt in Richtung Gesinnungsstaat – mit unabsehbaren Folgen für unsere Demokratie.

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