
Bundesgerichtshof entscheidet über Corona-Urteil des Weimarer Familienrichters
Am morgigen Mittwoch, dem 20. November, wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein mit Spannung erwartetes Urteil im Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar verkünden. Der Fall, der die juristische Landschaft Deutschlands erschütterte, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang des Staates mit kritischen Stimmen während der Corona-Maßnahmen.
Hintergrund des umstrittenen Falls
Der erfahrene Familienrichter hatte im April 2021 die Maskenpflicht und weitere Corona-Maßnahmen an zwei Schulen aufgehoben. Seine Begründung: Eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls. Diese mutige Entscheidung führte zu einem beispiellosen Vorgehen der Justiz gegen einen ihrer eigenen Richter.
Massive Reaktion des Staatsapparats
Die Reaktion des Staates erfolgte prompt und mit beachtlicher Härte: Umfangreiche Hausdurchsuchungen wurden nicht nur beim Richter selbst durchgeführt, sondern auch bei Gutachtern, betroffenen Eltern und weiteren am Fall beteiligten Personen. Ein Vorgehen, das in Justizkreisen für erhebliche Irritationen sorgte.
Verurteilung wegen angeblicher Rechtsbeugung
Das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar im August 2023 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der schwerwiegende Vorwurf: Rechtsbeugung. Das Gericht unterstellte dem Richter, bereits im Vorfeld die Entscheidung gegen die Corona-Maßnahmen geplant und gezielt entsprechende Gutachter ausgewählt zu haben.
"Er hatte Gutachten eingeholt von anerkannten Sachverständigen und hat gemeint, hier sei eine Gefährdung des Kindeswohls zu bejahen", argumentierte Verteidiger Strate vor dem BGH.
Kritische Perspektiven zum Verfahren
Der Fall wirft grundlegende Fragen über die Unabhängigkeit der Justiz und den Umgang mit kritischen Stimmen während der Corona-Zeit auf. Besonders bemerkenswert erscheint, dass ein Richter, der sich für das Kindeswohl einsetzte und dabei auf fundierte Gutachten stützte, nun selbst vor Gericht steht.
Mögliche Konsequenzen des Urteils
Die Tragweite des morgigen Urteils geht weit über den Einzelfall hinaus. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe würde das Richterverhältnis automatisch enden - ein deutliches Signal an alle Richter, die es wagen könnten, gegen den politischen Mainstream zu entscheiden.
Die auffällig späte Terminierung der Urteilsverkündung nach den ostdeutschen Landtagswahlen lässt Raum für Spekulationen über mögliche politische Erwägungen bei der Terminwahl. Die juristische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen scheint damit in eine neue, möglicherweise richtungsweisende Phase einzutreten.
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