
Bundestag verschärft Asylrecht: Beweislast liegt jetzt bei den Schutzsuchenden
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das die Migrationspolitik deutlich verschärft. Mit 457 Ja-Stimmen gegen 130 Nein-Stimmen wurde eine Regelung beschlossen, die das bisherige Asylverfahren grundlegend verändert und die Beweislast umkehrt.
Bundesrat wird entmachtet - Regierung kann durchregieren
Das neue Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung zu bestimmen - ohne die bisher erforderliche Zustimmung des Bundesrats. Diese Umgehung der Länderkammer stellt einen bemerkenswerten Machtzuwachs der Exekutive dar. Kritiker könnten darin einen weiteren Schritt zur Aushöhlung föderaler Strukturen sehen.
Die Regelung gilt allerdings nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz, nicht für klassische Asylgesuche nach dem Grundgesetz. Eine feine Unterscheidung, die in der Praxis jedoch erhebliche Auswirkungen haben dürfte.
Beweislastumkehr: Ein Paradigmenwechsel im Asylrecht
Besonders brisant ist die Neuregelung der Beweislast. Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten müssen künftig selbst beweisen, dass sie verfolgt werden. Ihre Anträge gelten grundsätzlich als "offensichtlich unbegründet" - es sei denn, die Betroffenen können das Gegenteil nachweisen. Diese Umkehrung der Beweislast stellt einen fundamentalen Bruch mit der bisherigen Rechtspraxis dar.
Wie soll ein verfolgter Mensch aus einem autoritären Regime Beweise für seine Verfolgung erbringen? Soll er sich etwa eine Bescheinigung seiner Folterer ausstellen lassen? Die praktischen Hürden dieser Regelung sind offensichtlich und dürften dazu führen, dass legitime Schutzsuchende abgewiesen werden.
Abschaffung des Pflichtverteidigers - ein rechtsstaatliches Armutszeugnis?
Als wäre dies nicht genug, schafft das Gesetz auch noch den Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bei drohender Abschiebehaft ab. Diese Regelung, die ironischerweise erst von der gescheiterten Ampel-Koalition eingeführt worden war, wird nun wieder kassiert. Menschen, denen die Freiheit entzogen werden soll, stehen künftig ohne rechtlichen Beistand da.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sprach von einem "Politikwechsel in der Migrationspolitik" und kündigte bereits an, Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer einstufen zu wollen. Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen dokumentiert sind, sollen also pauschal als "sicher" gelten?
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Was hier als Beschleunigung von Asylverfahren verkauft wird, ist in Wahrheit eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Asyl. Die Bundesregierung unter Friedrich Merz setzt damit ein Signal, das international wahrgenommen werden wird - allerdings nicht als Zeichen von Stärke, sondern als Abkehr von humanitären Prinzipien.
Die Geschichte lehrt uns, dass die Aushöhlung von Schutzrechten selten bei einer Gruppe endet. Heute sind es Asylsuchende aus bestimmten Ländern, morgen könnten es andere Gruppen sein. Der Rechtsstaat lebt davon, dass er auch und gerade in schwierigen Zeiten seine Prinzipien hochhält.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieser bedenklichen Entwicklung Einhalt gebietet. Denn eines ist klar: Ein Staat, der die Schwächsten ohne rechtlichen Beistand lässt und Schutzsuchenden die Beweislast für ihre Verfolgung aufbürdet, entfernt sich von den Grundwerten, auf denen unsere Verfassung beruht.
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