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22.07.2025
11:17 Uhr

Datenschutz als Währung: Der Kampf um die Lidl-App zeigt das wahre Gesicht des digitalen Handels

Was ist ein Rabatt wirklich wert, wenn man dafür mit seinen persönlichen Daten bezahlt? Diese Frage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Stuttgart, das am 23. September über die umstrittene "Lidl Plus"-App entscheiden will. Doch der Fall offenbart ein viel größeres Problem: Die schleichende Enteignung unserer Privatsphäre im Namen vermeintlicher Schnäppchen.

Der Preis der "kostenlosen" Vorteile

Über 100 Millionen Kunden nutzen bereits die App des Discounters, angelockt von Rabatten, Coupons und exklusiven Aktionen. Was viele dabei übersehen: Sie bezahlen sehr wohl für diese Vorteile – nur eben nicht mit Euro und Cent, sondern mit etwas viel Wertvollerem: ihren persönlichen Daten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat genau hier den Finger in die Wunde gelegt und Lidl verklagt.

Die Verbraucherschützer werfen dem Discounter vor, nicht ausreichend transparent zu machen, dass die App-Rabatte einen Preis haben. Und dieser Preis sei die Preisgabe persönlicher Informationen. Ein klassischer Fall von Augenwischerei, könnte man meinen. Während die Politik sich in Gendersternchen und Klimapanik verliert, werden die Bürger still und heimlich zu gläsernen Kunden gemacht.

Rechtliche Grauzone mit Sprengkraft

Der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf brachte es auf den Punkt: "Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist." Die zentrale Frage lautet: Muss ein Unternehmen einen "Gesamtpreis" angeben, auch wenn dieser nicht in Geld besteht? Darf etwas als "kostenlos" beworben werden, wenn zwar kein Geld fließt, aber eine andere Form der Gegenleistung erbracht wird?

"Es handle sich ganz zweifellos um eine grundsätzliche Frage"

Diese Einschätzung des Gerichts zeigt, dass hier Neuland betreten wird. Das OLG Stuttgart kündigte bereits an, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen. Möglicherweise wird sogar der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden müssen, da es um die Auslegung einer EU-Richtlinie geht. Ein jahrelanger Rechtsstreit zeichnet sich ab.

Die schöne neue Welt des Datenhandels

Was bei diesem Fall besonders bitter aufstößt: Während die Ampel-Koalition Milliarden für ideologische Projekte verpulverte und die neue Große Koalition unter Friedrich Merz trotz gegenteiliger Versprechen ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen auflegt, werden die Bürger an anderer Stelle zur Kasse gebeten. Nicht mit Steuern diesmal, sondern mit ihren Daten.

Die "Lidl Plus"-App ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Überall locken vermeintlich kostenlose Dienste und Rabatte. Doch nichts im Leben ist umsonst. Jeder Klick, jeder Einkauf, jede Bewegung wird registriert, analysiert und zu Geld gemacht. Die Unternehmen wissen mehr über unsere Einkaufsgewohnheiten als wir selbst.

Ein Pilotverfahren mit Signalwirkung

Die Verbraucherschützer bezeichnen den Fall als Pilotverfahren. Tatsächlich könnte die Entscheidung wegweisend für die gesamte Branche sein. Bislang sei nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Nutzerdaten als Gegenleistung vorsehen.

Lidl selbst hält sich bedeckt und äußert sich nicht zum laufenden Verfahren. Der Discounter aus Heilbronn ist allerdings kein unbeschriebenes Blatt: Erst im April musste sich das Unternehmen in einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verpflichten, in gedruckter Werbung immer den regulären Preis anzugeben – und nicht nur den App-Preis.

Zeit für klare Regeln

Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier klare Kante zeigt. Wenn Daten die neue Währung sind, dann müssen auch die gleichen Transparenzregeln gelten wie beim Handel mit echtem Geld. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, womit sie wirklich bezahlen.

Statt sich in ideologischen Grabenkämpfen zu verlieren, sollte sich die Politik endlich um die wirklichen Probleme der Menschen kümmern. Der Schutz persönlicher Daten gehört definitiv dazu. Denn wer heute seine Daten für ein paar Cent Rabatt hergibt, könnte morgen ein böses Erwachen erleben.

Fazit: Der Fall zeigt exemplarisch, wie Unternehmen die Unwissenheit und Bequemlichkeit der Verbraucher ausnutzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte hier ein deutliches Zeichen setzen. Bis dahin gilt: Augen auf beim Datenhandel! Denn was nichts kostet, ist selten umsonst.

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