
Deutschland setzt ersten Schritt zur EU-Asylreform um
Die Bundesregierung hat den ersten Schritt zur Umsetzung der EU-Asylreform gemacht. Bis Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umsetzen. Das Kabinett beschloss nun die notwendigen Gesetzesänderungen, um die rechtlichen Grundlagen in Deutschland anzupassen.
Außengrenzverfahren an Flughäfen und Seehäfen
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Außengrenzverfahren, die in Deutschland nur an internationalen Flughäfen und Seehäfen durchgeführt werden sollen. Diese Verfahren sollen sicherstellen, dass Asylbewerber, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, frühzeitig erkannt und nicht übernommen werden. Dies soll durch persönliche Anhörungen gewährleistet werden.
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
Für die Durchführung der Außengrenzverfahren ist eine enge Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern erforderlich, insbesondere wegen der notwendigen Unterbringungskapazitäten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass Deutschland damit ein klares Signal an Europa sende, das neue Recht schnell und umfassend umzusetzen.
Schnellstmögliche Ausweisung bei Sicherheitsgefahr
In den beschlossenen Gesetzentwürfen ist auch festgelegt, dass es bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung keine Ausreisefrist geben soll. Stattdessen soll die schnellstmögliche Ausweisung und Rückführung erfolgen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Deutschland Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus anderen europäischen Staaten aufnehmen möchte.
Frist bis Juni 2026
Die von den EU-Staaten beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Regelungen, die unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vorsehen. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen.
Steigende Asylbewerberzahlen
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben in den ersten neun Monaten dieses Jahres rund 179.000 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Die steigenden Zahlen verdeutlichen die Bedeutung einer schnellen und effizienten Umsetzung der neuen Regelungen.
Fazit
Die Entscheidung der Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen für die EU-Asylreform in Deutschland anzupassen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer geordneten und sicheren Asylpolitik. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie die strikten Maßnahmen zur Identifizierung und Ausweisung von Sicherheitsgefahren sind dabei essenziell. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen EU-Mitgliedstaaten die Reform umsetzen und ob die angestrebten Ziele erreicht werden können.
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