Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
Menü
20.11.2025
06:04 Uhr

Erbschaftssteuer-Urteil verschoben: Der Staat gönnt sich mehr Zeit für den nächsten Griff in die Taschen der Bürger

Das Bundesverfassungsgericht hat die mit Spannung erwartete Entscheidung zur Erbschaftssteuer auf unbestimmte Zeit vertagt. Was als herbstliche Urteilsverkündung angekündigt war, verschiebt sich nun ins kommende Jahr – oder noch weiter. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass im laufenden Jahr keine Entscheidung mehr fallen werde. Wie lange sich das höchste deutsche Gericht noch Zeit lassen will, bleibt im Nebel der richterlichen Unverbindlichkeit verborgen.

Der ewige Kampf um die Früchte lebenslanger Arbeit

Im Kern der Verfassungsbeschwerde steht die berechtigte Klage eines Erben, der sich durch die massiven Privilegien für Betriebsvermögen benachteiligt sieht. Während Unternehmenserben durch großzügige Verschonungsregelungen oft nahezu steuerfrei davonkommen, müssen normale Bürger, die ein Haus oder Erspartes erben, tief in die Tasche greifen. Diese Ungleichbehandlung könnte das Gericht nun endlich auf den Prüfstand stellen – wenn es denn irgendwann zu einer Entscheidung käme.

Die Verzögerung wirft Fragen auf: Warum braucht das Bundesverfassungsgericht so lange für eine Entscheidung, die Millionen von Bürgern betrifft? Ist es die Komplexität der Materie oder der politische Sprengstoff, der in diesem Thema steckt? Schließlich geht es um nichts Geringeres als die Frage, ob der Staat berechtigt ist, sich am Tod seiner Bürger zu bereichern.

Die Umverteilungsphantasien der selbsternannten Gerechtigkeitskämpfer

Besonders aufschlussreich sind die Äußerungen von Julia Jirmann vom sogenannten "Netzwerk Steuergerechtigkeit". Sie fordert eine Debatte darüber, ob Deutschland eine "Erbengesellschaft" oder eine "Leistungsgesellschaft" sein wolle. Welch perfide Verdrehung der Tatsachen! Als ob das Vererben von hart erarbeitetem Vermögen an die eigenen Kinder etwas mit mangelnder Leistung zu tun hätte. Im Gegenteil: Wer sein Leben lang gearbeitet, gespart und Vermögen aufgebaut hat, der hat Leistung erbracht – und zwar oft trotz der erdrückenden Steuerlast, die der deutsche Staat seinen Bürgern aufbürdet.

Jirmann spricht von "Schlupflöchern" für "superreiche Unternehmenserben" und fordert deren Abschaffung. Dabei vergisst sie geflissentlich zu erwähnen, dass viele dieser Regelungen existieren, um den Fortbestand von Familienunternehmen zu sichern, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden. Ohne diese Verschonungsregelungen müssten zahlreiche mittelständische Betriebe beim Generationswechsel zerschlagen werden, nur um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Arbeitsplätze gingen verloren, Traditionen würden zerstört.

Der Sachverständigenrat als Handlanger der Umverteilungspolitik

Auch der Sachverständigenrat der Deutschen Wirtschaft hat sich in seinem Jahresgutachten für eine "gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten" ausgesprochen. Was sich nach Gerechtigkeit anhört, ist in Wahrheit ein weiterer Angriff auf das Privateigentum. Denn "gleichmäßiger" bedeutet in der Sprache der Umverteiler stets nur eines: höher.

Die Arbeitgebervertreter lehnen solche Pläne zu Recht ab. Sie wissen, was auf dem Spiel steht: die Zukunft des deutschen Mittelstands, die Weitergabe von Lebenswerken, die Möglichkeit, für seine Kinder vorzusorgen. All das soll dem Moloch Staat geopfert werden, der das Geld dann für fragwürdige Projekte, überbordende Bürokratie und ideologische Experimente verpulvert.

Die Erbschaftssteuer – eine Steuer auf bereits versteuerte Werte

Was bei der ganzen Debatte gerne vergessen wird: Die Erbschaftssteuer ist eine Doppelbesteuerung par excellence. Das vererbte Vermögen wurde bereits zu Lebzeiten des Erblassers versteuert – durch Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Grundsteuer und unzählige weitere Abgaben. Nun soll der Staat ein zweites Mal zugreifen, nur weil jemand das Pech hatte zu sterben?

Diese staatliche Gier kennt keine Grenzen. Während in anderen Ländern die Erbschaftssteuer abgeschafft oder zumindest deutlich reduziert wird, diskutiert man in Deutschland über weitere Verschärfungen. Als ob die Steuerlast nicht bereits erdrückend genug wäre. Als ob der Staat nicht schon genug Geld verschwendete für Gender-Lehrstühle, Radwege in Peru oder die Alimentierung von Millionen, die sich in unserem Sozialsystem eingenistet haben.

Gold als Schutz vor staatlicher Willkür

Angesichts dieser Entwicklungen wird deutlich, warum immer mehr Bürger ihr Vermögen in physische Edelmetalle umschichten. Gold und Silber bieten einen gewissen Schutz vor staatlichem Zugriff und können diskret an die nächste Generation weitergegeben werden. Während Immobilien und Bankguthaben dem Fiskus auf dem Silbertablett serviert werden, lassen sich Edelmetalle zumindest teilweise dem staatlichen Raubzug entziehen.

Die Verzögerung des Verfassungsgerichtsurteils gibt den Bürgern mehr Zeit, sich auf kommende Verschärfungen vorzubereiten. Wer klug ist, nutzt diese Gnadenfrist, um sein Vermögen zu strukturieren und zu schützen. Denn eines ist sicher: Der Appetit des Staates auf das Vermögen seiner Bürger wird nicht kleiner werden. Im Gegenteil – je mehr die öffentlichen Kassen durch verantwortungslose Politik geleert werden, desto gieriger wird der Fiskus nach neuen Einnahmequellen suchen.

Das Bundesverfassungsgericht täte gut daran, endlich Klarheit zu schaffen und die verfassungswidrigen Aspekte der Erbschaftssteuer zu benennen. Doch die Hoffnung darauf schwindet mit jedem Tag der Verzögerung. Am Ende werden es wieder die fleißigen Bürger sein, die die Zeche zahlen – für einen Staat, der längst vergessen hat, wem er eigentlich dienen sollte.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen