
EU-Kommission ebnet Weg für Mehlwürmer in deutschen Lebensmitteln
Die EU-Kommission hat mit ihrer jüngsten Verordnung einen weiteren fragwürdigen Schritt in Richtung "Ernährung der Zukunft" unternommen. Ab dem 10. Februar 2025 dürfen Mehlwurmlarven in Form von UV-behandeltem Pulver in zahlreichen Lebensmitteln verwendet werden - ein Umstand, der bei vielen Verbrauchern für Unbehagen sorgen dürfte.
Französisches Unternehmen erhält Monopolstellung
Die neue Regelung räumt dem französischen Unternehmen Nutri'Earth für die kommenden fünf Jahre eine bemerkenswerte Monopolstellung ein. Als einziger Anbieter darf das Unternehmen das Mehlwurmpulver in der EU in Verkehr bringen - ein durchaus fragwürdiges Privileg, das Fragen nach den Hintergründen dieser Entscheidung aufwirft.
Breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten
Die Liste der Lebensmittel, in denen das Mehlwurmpulver künftig verwendet werden darf, ist beachtlich: Von Brot und Brötchen über Kuchen und Teigwaren bis hin zu Käseprodukten und Obst- sowie Gemüsekompotten. Die Verbraucher werden möglicherweise bald nicht mehr wissen, in welchen Produkten sich die verarbeiteten Insekten befinden.
Fragwürdige Sicherheitsbewertung
Besonders kritisch erscheint die Tatsache, dass sich die EU-Behörde bei ihrer Sicherheitsbewertung ausschließlich auf die Herstellerangaben von Nutri'Earth stützt. Diese Vorgehensweise erinnert fatal an die überhastete Zulassung der COVID-19-Impfstoffe, bei der ebenfalls wichtige Sicherheitsaspekte außer Acht gelassen wurden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit räumt selbst ein, dass allergische Reaktionen nicht ausgeschlossen werden können - insbesondere bei Menschen mit Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben.
Traditionelle Ernährung wird systematisch verdrängt
Diese Entwicklung reiht sich nahtlos in die bedenkliche Agenda ein, die traditionelle europäische Ernährungskultur schrittweise zu transformieren. Während unsere Vorfahren sich von hochwertigen, natürlichen Lebensmitteln ernährten, sollen die Bürger nun offenbar an den Verzehr von Insekten gewöhnt werden - ein weiterer Baustein im fragwürdigen Umbau unserer Gesellschaft.
Kennzeichnungspflicht unzureichend
Zwar muss auf den Produkten der Hinweis "enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D" angebracht werden, doch erscheint diese Kennzeichnung angesichts der möglichen gesundheitlichen Risiken als völlig unzureichend. Die Kommission verzichtet bewusst auf weitergehende Warnhinweise bezüglich möglicher allergischer Reaktionen.
Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Verbraucher auf diese neue "Bereicherung" ihres Speiseplans reagieren werden. Die systematische Umgestaltung unserer Ernährungsgewohnheiten durch EU-Bürokraten sollte jedenfalls kritisch hinterfragt werden.

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