
Gericht kippt fragwürdiges Waffenverbot für AfD-Mitglieder in NRW
Ein weiterer Rückschlag für die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das pauschale Waffenverbot für AfD-Mitglieder für rechtswidrig erklärt. Die Richter stellten in ihrem Urteil unmissverständlich klar, dass die bloße Parteimitgliedschaft nicht ausreicht, um Bürgern ihre verfassungsmäßigen Rechte zu entziehen.
Ideologisch motivierter Angriff auf Grundrechte gescheitert
Der Versuch der Landesregierung unter Hendrik Wüst, AfD-Mitgliedern pauschal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen, entpuppt sich als juristisches Eigentor. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass selbst die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften, aber nicht verbotenen Organisation nicht automatisch zum Entzug von Grundrechten führen dürfe.
Politische Instrumentalisierung des Waffenrechts
Besonders brisant: Die Landesregierung hatte ihre Entscheidung auf eine bloße Verdachtseinstufung des nordrhein-westfälischen AfD-Landesverbandes gestützt. Ein durchsichtiger Versuch, das Waffenrecht als politisches Druckmittel zu missbrauchen. Der erfolgreiche Kläger Stefan Hrdy hat sich gegen diese Form der politischen Diskriminierung erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Bundesweite Signalwirkung
Das Urteil reiht sich ein in ähnliche Entscheidungen aus Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo vergleichbare Verbotsversuche ebenfalls gescheitert sind. Der Rechtsstaat zeigt damit seine Widerstandsfähigkeit gegen politisch motivierte Übergriffe auf Bürgerrechte.
Versuch eines kalten Parteiverbots
Rechtsanwalt Florian Asche bringt es auf den Punkt: Der Versuch, über das Waffenrecht politischen Druck auszuüben, komme einem "kalten Parteiverbot" gleich. Die Strategie sei offensichtlich: Wer sein Hobby als Jäger oder Sportschütze behalten wolle, solle von einem politischen Engagement in der AfD abgeschreckt werden.
Fazit: Sieg für den Rechtsstaat
Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Unabhängigkeit der Justiz und gegen den Versuch, Verwaltungsrecht für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Es zeigt einmal mehr, dass auch unpopuläre politische Positionen in einer Demokratie vom Rechtsstaat geschützt werden müssen - unabhängig davon, wie einzelne Behörden oder Regierungen diese bewerten.
Allerdings bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die jüngste Einstufung der Bundespartei als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf künftige Entscheidungen haben wird. Die aktuelle Rechtsprechung macht jedoch deutlich: Pauschale Einschränkungen von Bürgerrechten aufgrund politischer Gesinnung sind mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar.

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