
Gerichtssieg für AfD: Linke Blockadepolitik in Hessen gescheitert
Ein bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zeigt einmal mehr, wie demokratiefeindlich der Umgang mit der Opposition in Deutschland geworden ist. Die AfD-Kreistagsfraktion hat sich erfolgreich gegen den Versuch gewehrt, ihr die Nutzung eines öffentlichen Dorfgemeinschaftshauses in Lollar zu verwehren.
Fadenscheinige Begründung der Stadt durchschaut
Der Fall offenbart ein mittlerweile bekanntes Muster: Zunächst wurde mit der AfD-Fraktion im März ein regulärer Benutzungsvertrag geschlossen. Doch dann griff die politische Maschinerie ein - der Magistrat verweigerte plötzlich seine Zustimmung. Die vorgeschobene Begründung: Das Dorfgemeinschaftshaus stehe nur Bürgern aus Lollar zur Verfügung. Eine Argumentation, die das Gericht nun klar als unhaltbar entlarvt hat.
Richter stärken demokratische Grundrechte
Die Richter stellten unmissverständlich klar: Eine Kreistagsfraktion hat selbstverständlich einen ausreichenden örtlichen Bezug. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Selbstbindung der Verwaltung seien zu beachten. Die Verweigerung der Raumnutzung erfolgte ohne jeden sachlichen Grund - ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung der Verantwortlichen.
Systematische Ausgrenzungsversuche nehmen zu
Dieser Fall reiht sich ein in eine bedenkliche Serie von Versuchen, die größte Oppositionspartei von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen auszuschließen. Erst im Juni 2024 musste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Stadt Essen in die Schranken weisen, als diese der AfD Steine für einen Parteitag in den Weg legen wollte.
Ein Sieg für die Demokratie
Das Urteil ist ein wichtiges Signal für den Erhalt demokratischer Grundrechte in unserem Land. Es zeigt, dass der Rechtsstaat noch funktioniert - auch wenn bestimmte politische Kreise dies offenbar anders sähen. Die geplante Bürgerdialogsveranstaltung kann nun am Freitagabend wie vorgesehen stattfinden.
Besonders pikant: Während sich etablierte Parteien gerne als Hüter der Demokratie inszenieren, sind es oft genau diese Kräfte, die demokratische Grundrechte mit Füßen treten, wenn es um unliebsame politische Konkurrenz geht. Das Gießener Urteil macht deutlich: Eine solche Ausgrenzungspolitik hat in unserem Rechtsstaat keinen Bestand.
Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sendet sie ein wichtiges Signal: In einer funktionierenden Demokratie müssen alle gewählten Volksvertreter gleiche Rechte genießen - unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch anderen Kommunen als mahnendes Beispiel dient.

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