
Grundsteuer-Debakel: Verfassungswidrigkeit des Scholz-Systems in Aussicht?
Ein weiterer Schlag gegen die Bundesregierung zeichnet sich ab. Dieses Mal steht das von Olaf Scholz, dem ehemaligen SPD-Finanzminister der Merkel-Regierung, konzipierte System zur Neubemessung der Grundsteuer im Fokus. Zwei Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz haben kürzlich die Verfassungsmäßigkeit des Systems in Frage gestellt. Der Eigentümer-Verband Haus & Grund plant nun, mehrere Fälle in Muster-Verfahren überprüfen zu lassen.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Bemessungssystem
Die Richter kritisierten insbesondere die fragwürdige Grundlage der Bodenrichtwerte. Hierbei handelt es sich um die Bemessungsgrundlagen, die die Finanzämter zur Neubewertung der Grundsteuern ab 2025 festgelegt haben. Das von der Bundesregierung entwickelte Modell, auf das sich die meisten Bundesländer stützen, könnte nun als verfassungswidrig eingestuft werden.
Ungenauigkeiten und systematische Bewertungslücken
Der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Gregor Kirchhof bezeichnete die Bodenrichtwerte als "ungeeignete Grundlage". In vielen Fällen würden lagebedingte Wertminderungen nicht berücksichtigt, zuverlässige Kaufpreissammlungen fehlen oder in einigen Gebieten sogar die Gutachterausschüsse. Kai Warnecke, der Präsident von Haus & Grund, spricht von "systematischen Bewertungslücken".
Massive Einsprüche gegen Grundsteuerberechnung
Nach Angaben aus Rheinland-Pfalz gibt es allein in diesem Bundesland 280.000 Einsprüche gegen die Berechnung der Grundsteuer. Dies deutet auf ein weit verbreitetes Unbehagen und Misstrauen gegenüber dem neuen System hin. Der Bund der Steuerzahler sieht in den richterlichen Urteilen einen "Weckruf an die Politik".
Empfehlung: Widerspruch einlegen
Angesichts der rechtlichen Unsicherheit rät Haus & Grund den Eigentümern, Widerspruch gegen die Bescheide der Finanzämter einzulegen. Tausende Hauseigentümer haben bereits protestiert und ihren Bescheiden formlos widersprochen. Sie können sich auf die Musterklagen berufen und das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen.
Wiederholung des Debakels von 2018?
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Praxis der Grundsteuerbescheide als verfassungswidrig gerügt. Die Behörden hatten sich stur an der sogenannten Einheitsbewertung aus dem Jahr 1964 orientiert. Die Richter forderten ein neues, gerechteres Ermittlungsverfahren. Das von Scholz vorgelegte neue Bewertungssystem könnte nun erneut vor dem Aus stehen.
Fazit
Die Grundsteuer-Debatte ist ein weiteres Beispiel für die mangelnde Kompetenz und das fehlende Augenmaß der aktuellen Bundesregierung. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht das "Bundesmodell Grundsteuer" kassiert und die Finanzverwaltung gezwungen wird, ein neues Grundsteuer-System vorzulegen. In der Zwischenzeit sollten sich betroffene Hauseigentümer wappnen und gegebenenfalls Widerspruch gegen ihre Bescheide einlegen.
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