Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
21.01.2026
06:59 Uhr

Hessen leistet sich eine „Catcalling-Beauftragte" – Steuergelder für die Jagd auf Komplimente

Hessen leistet sich eine „Catcalling-Beauftragte" – Steuergelder für die Jagd auf Komplimente

Während echte Kriminalität in Deutschland explodiert, Messerattacken zum traurigen Alltag gehören und die Justiz chronisch überlastet ist, setzt das Land Hessen neue Prioritäten: Eine Oberstaatsanwältin wurde eigens dafür abgestellt, Männer zur Anzeige zu bringen, die Frauen hinterherpfeifen oder ihnen Komplimente machen. Was wie eine Satire aus der Feder eines bissigen Kabarettisten klingt, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026.

Eine Staatsanwältin gegen das Flirten

Marion Denny heißt die Dame, die seit November 2024 als offizielle „Catcalling-Beauftragte" des Landes Hessen fungiert. Wohlgemerkt: Es existiert kein Straftatbestand namens „Catcalling". Dennoch wirbt die Oberstaatsanwältin offensiv für Anzeigen gegen Männer, die es wagen, Frauen anzusprechen oder ihnen gar anerkennend hinterherzuschauen. „Was nicht angezeigt wird, kann nicht überprüft werden. Und was nicht geprüft wird, bleibt folgenlos", verkündet Denny mit dem Eifer einer Inquisitorin.

Man reibt sich verwundert die Augen. In einem Land, in dem Verfahren wegen schwerer Körperverletzung eingestellt werden, weil die Staatsanwaltschaften überlastet sind, in dem Opfer von Gewalttaten monatelang auf Gerichtstermine warten müssen, schafft man eine eigene Stelle für – ja, für was eigentlich? Für Anmachsprüche und das Hinterherpfeifen.

Die Kriminalisierung des Alltäglichen

Zusammen mit dem Landespolizeipräsidium soll die Catcalling-Beauftragte an einer Informationskampagne arbeiten. Sie dient als Ansprechpartnerin für Initiativen und Staatsanwaltschaften. Mitte des Jahres soll ein erster Bericht erscheinen, der untersucht, ob sich diese Stelle auf die Strafverfolgung auswirkt. Die Antwort kann man schon jetzt erahnen: natürlich wird sie das – allerdings nicht zum Besseren.

Denn hier liegt der Kern des Problems: Sprüche können aktuell nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie den Tatbestand der Beleidigung, Bedrohung oder Nötigung erfüllen. Das Strafrecht kennt also bereits Instrumente gegen tatsächlich übergriffiges Verhalten. Doch das reicht den Ideologen nicht. Die Stelle solle, so heißt es euphemistisch, „die Lücke zwischen Strafrecht und Erlebtem schließen". Mit anderen Worten: Subjektives Empfinden soll künftig ausreichen, um einen Mann vor Gericht zu zerren.

Aktivismus statt Rechtsstaat

Besonders aufschlussreich ist das Umfeld, in dem sich die Catcalling-Beauftragte bewegt. Im November trat Marion Denny bei einer Expertendiskussion in Darmstadt auf, anlässlich des „Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen". Dort diskutierte sie unter anderem mit Vertreterinnen der Initiative „Catcalls of Darmstadt" – einer Aktivistengruppe, die mit Kreide Sprüche auf Straßen malt, die Frauen angeblich hinterhergerufen worden sein sollen.

Man stelle sich das vor: Eine Oberstaatsanwältin, bezahlt vom Steuerzahler, macht gemeinsame Sache mit Straßenaktivistinnen, deren Behauptungen niemand überprüfen kann. Denn wer will schon nachweisen, ob ein bestimmter Spruch tatsächlich gefallen ist oder ob er vielleicht nur der Fantasie einer gekränkten Seele entspringt?

Hessens Ministerpräsident feiert den Irrsinn

Im November 2025 teilte das hessische Justizministerium zum einjährigen Jubiläum mit, das sogenannte „Frauensicherheitspaket" sei erfolgreich. Ministerpräsident Boris Rhein erklärte stolz: „Hessen schützt Frauen konsequent – mit moderner Technik, klaren Gesetzen und starken Partnern." Innenminister Roman Poseck kündigte an, der Schutz von Frauen im öffentlichen Raum solle weiter ausgebaut werden.

Doch welchen Schutz bietet man Frauen tatsächlich, wenn man Ressourcen für die Verfolgung von Komplimenten verschwendet, während echte Gewalttäter unbehelligt bleiben? Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: Die Kriminalität in Deutschland hat Rekordniveau erreicht, Messerangriffe sind zur traurigen Normalität geworden. Doch statt die wahren Probleme anzugehen, beschäftigt man sich lieber mit der Frage, ob ein „Hallo, schöne Frau" bereits eine Straftat darstellt.

Bundesjustizministerin will noch weiter gehen

Als wäre der hessische Vorstoß nicht schon absurd genug, plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, einen eigenen Straftatbestand namens „Catcalling" ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Unterstützt wird sie dabei von ihrer SPD-Fraktion und einzelnen Landesverbänden der Sozialdemokraten. Auch verschiedene europäische Staaten haben ihr Strafrecht bereits in diese Richtung weiterentwickelt – ein schwacher Trost für alle, die noch an den gesunden Menschenverstand glauben.

Die Ironie der Geschichte: Während man deutsche Männer für ein freundliches Wort kriminalisieren will, bleiben die tatsächlichen Übergriffe, die oft von Tätern mit Migrationshintergrund begangen werden, häufig ungesühnt. Die Prioritäten der deutschen Justiz könnten nicht verdrehter sein.

Ein Symptom einer kranken Gesellschaft

Was hier geschieht, ist mehr als nur eine Fehlallokation von Ressourcen. Es ist ein Symptom einer Gesellschaft, die ihre Werte verloren hat. Traditionelle Formen der Kontaktaufnahme zwischen Mann und Frau werden kriminalisiert, während echte Bedrohungen ignoriert werden. Das Ergebnis wird eine weitere Spaltung zwischen den Geschlechtern sein, eine Atmosphäre des Misstrauens und der Angst.

Viele Bürger fragen sich zu Recht, ob die Politik noch bei Verstand ist. Die Antwort, so scheint es, lautet: nein. Denn wer Steuergelder für eine „Catcalling-Beauftragte" ausgibt, während Vergewaltiger frei herumlaufen und Messerstecher milde Bewährungsstrafen erhalten, hat jeden Bezug zur Realität verloren. Es ist höchste Zeit, dass die Deutschen aufwachen und Politiker wählen, die wieder für Deutschland arbeiten – und nicht gegen den gesunden Menschenverstand.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen