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21.07.2025
06:59 Uhr

Justiz-Skandal: Freispruch für Corona-Kritiker enthüllt Doppelmoral der deutschen Rechtsprechung

Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Karlsruhe wirft ein grelles Schlaglicht auf den Zustand unserer Justiz. Der 56-jährige Elektroingenieur Meinrad Spitz wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, nachdem er monatelang mit einem LED-Schild mit der Aufschrift "Impfen macht frei" gegen die Corona-Politik demonstriert hatte. Was auf den ersten Blick wie ein Sieg der Meinungsfreiheit erscheint, offenbart bei genauerer Betrachtung die erschreckende Willkür, mit der deutsche Gerichte mittlerweile agieren.

Ein Mann gegen das System

Spitz' Geschichte liest sich wie ein modernes David-gegen-Goliath-Märchen. Der Freiburger Ingenieur nahm sich unbezahlten Urlaub, um vier Monate lang täglich vor dem Kanzleramt und dem Bundestag zu stehen. Allein, mit selbstgebauten LED-Schildern bewaffnet, wollte er mit Politikern ins Gespräch kommen. Seine Motivation? Die zunehmende Diskussion über eine Impfpflicht, die er als Angriff auf die körperliche Selbstbestimmung empfand.

Besonders pikant: Während die Polizei ihm zunächst sein Schild nur kurzzeitig abnahm und wieder zurückgab, änderte sich die Gangart schlagartig, als die Beamten offenbar realisierten, welches politische Kapital sich aus der Situation schlagen ließe. Plötzlich wurde aus einer harmlosen Einzelmeinungskundgebung ein Fall von "Volksverhetzung".

Die Selbstverteidigung als Akt des Widerstands

Was folgte, war ein juristisches Lehrstück in Sachen Zivilcourage. Spitz verteidigte sich selbst vor Gericht - nicht aus Geldmangel, wie er betont, sondern aus Prinzip. Sechs Stunden sprach er beim ersten Verhandlungstag, jeweils drei Stunden an den folgenden. Er zerpflückte Paragraphen, forderte Gegenargumente und entlarvte dabei die Schweigsamkeit von Staatsanwaltschaft und Richtern als das, was sie ist: Ein Armutszeugnis für einen funktionierenden Rechtsstaat.

"Wenn ich ein Argument bringe, dann hätte ich gerne ein Gegenargument"

Diese simple Forderung nach einem echten juristischen Diskurs blieb unerfüllt. Die Staatsanwaltschaft, die Spitz treffend als "Regierungsanwaltschaft" bezeichnet, schwieg beharrlich. Ein Verhalten, das Bände spricht über den Zustand unserer Justiz, die offenbar mehr daran interessiert ist, politisch unliebsame Meinungen zu sanktionieren, als tatsächlich Recht zu sprechen.

Die wahren Volksverhetzer bleiben unbehelligt

Spitz' Kritik trifft ins Schwarze: Während ein einzelner Demonstrant wegen eines provokanten Schildes vor Gericht gezerrt wird, bleiben diejenigen unbehelligt, die tatsächlich die Gesellschaft spalten. Politiker, die Ungeimpfte als "Sozialschädlinge" diffamierten, Medienvertreter, die zur Ausgrenzung Andersdenkender aufriefen, und selbsternannte "Gutmenschen", die zur Denunziation von Nachbarn animierten - sie alle erfüllen nach Spitz' Argumentation den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 (1) StGB weitaus eher als er selbst.

Die Doppelmoral ist offensichtlich: Wer im Sinne der Regierung hetzt, bleibt straffrei. Wer die Regierung kritisiert, wird verfolgt. Diese Gesinnungsjustiz erinnert fatal an dunkle Zeiten der deutschen Geschichte - genau jene Zeiten, auf die Spitz mit seinem umstrittenen Schild hinweisen wollte.

Ein Pyrrhussieg für die Meinungsfreiheit

Der Freispruch mag oberflächlich betrachtet ein Sieg sein. Doch die Begründung des Richters offenbart die ganze Misere: Die Aufschrift verharmlose zwar den Holocaust, störe aber nicht den öffentlichen Frieden. Eine haarsträubende Argumentation, die zeigt, wie weit sich unsere Justiz bereits von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt hat. Seit wann ist die "Störung des öffentlichen Friedens" das entscheidende Kriterium für Meinungsäußerungen?

Noch beunruhigender: Für Spitz ist die juristische Odyssee noch nicht vorbei. Im Oktober steht er erneut vor Gericht - diesmal in Freiburg. Der Vorwurf? Wieder Volksverhetzung, wieder wegen seiner Teilnahme an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Ein Mann, der seine demokratischen Grundrechte wahrnimmt, wird zum Dauergast in deutschen Gerichtssälen.

Die Lehren aus dem Fall Spitz

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Ein Bürger, der monatelang friedlich demonstriert, der das Gespräch sucht statt die Konfrontation, der seine Sorgen artikuliert statt zu randalieren, wird kriminalisiert. Gleichzeitig schauen Staatsanwaltschaften weg, wenn tatsächliche Hetze von oben kommt.

Spitz' Fall ist symptomatisch für ein Land, in dem die Meinungsfreiheit zunehmend zur Farce verkommt. Wer heute noch glaubt, in Deutschland herrsche uneingeschränkte Redefreiheit, der möge sich die Mühen ansehen, die ein einzelner Bürger auf sich nehmen muss, um seine Meinung kundzutun. Vier Monate unbezahlter Urlaub, unzählige Stunden vor Gericht, die ständige Gefahr der Kriminalisierung - das ist der Preis für Zivilcourage im Deutschland des Jahres 2025.

Die gleichgeschalteten Medien, die Spitz zu Recht kritisiert, tragen ihren Teil zu dieser Entwicklung bei. Statt kritisch zu hinterfragen, statt verschiedene Meinungen zuzulassen, agieren sie als verlängerter Arm der Regierung. Eine Rehabilitation sei für sie nicht mehr möglich, urteilt Spitz - und man möchte ihm kaum widersprechen.

Der Freispruch für Meinrad Spitz ist kein Grund zum Feiern. Er ist ein Alarmsignal für alle, denen Meinungsfreiheit und Rechtsstaat noch etwas bedeuten. Wenn schon das Zeigen eines provokanten Schildes zu monatelangen Gerichtsverfahren führt, wie weit sind wir dann noch von einer echten Gesinnungsdiktatur entfernt?

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