
KI-Mediation: Der digitale Schlichter im Rechtsstreit
Die Digitalisierung schreitet in nahezu allen Lebensbereichen voran, und die Justiz bildet da keine Ausnahme. Besonders die Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt im Gerichtswesen zunehmend an Bedeutung. Mit der "Digitalisierungsinitiative für die Justiz" plant das Bundesministerium der Justiz, bis zu 200 Millionen Euro in verschiedene Digitalisierungsprojekte zu investieren. Diese Initiative geht weit über einfache technische Hilfsmittel wie Laptops für Richter hinaus und könnte die Art und Weise, wie Zivilverfahren geführt werden, grundlegend verändern.
Digitalisierte Zivilverfahren bis 2025
Bis 2025 sollen einige Gerichte in Deutschland vollständig digital geführte Zivilverfahren testen. Dies könnte bedeuten, dass KIs die gesamte Verfahrensakte laden und einen Entscheidungsentwurf erstellen. Wenn alle Parteien einverstanden sind, könnte eine Entscheidung basierend auf diesem Entwurf getroffen werden, ohne dass ein menschlicher Richter die Akte überhaupt einsehen muss. Dies ist jedoch aktuell gesetzlich unzulässig, da Richter nach wie vor die endgültige Entscheidungsgewalt haben.
KI zur Mediation einsetzbar?
Ein Bereich, in dem der Einsatz von KI bereits heute denkbar ist, ist die Mediation. Parteien, die in einem Rechtsstreit stehen, können freiwillig eine Mediation anstreben, um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die zwischen den Parteien vermittelt und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine KI in Zukunft diese Rolle übernehmen könnte.
Das Mediationsgesetz erlaubt bereits heute einfache und zertifizierte Mediatoren, die eine spezielle Ausbildung durchlaufen haben. Die zunehmende Begeisterung für Technik und Digitalisierung könnte also auch den Einsatz von KI in der Mediation fördern. Doch dieser Fortschritt wird nicht von allen begrüßt.
Skepsis und rechtliche Bedenken
Bundesverfassungsrichter Henning Radtke äußerte sich skeptisch gegenüber dem zunehmenden Einsatz von KI im Rechtswesen. Er verwies auf die Freiheitsrechte der Bürger und die Schutzpflichten des Staates, die durch automatisierte Datenanalysen und -auswertungen gefährdet sein könnten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Hessendata-Urteil" angedeutet, dass der Einsatz von KI einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Die EU stuft den Einsatz von KI in der Justiz weitgehend als Hochrisiko-Anwendung ein.
Kritiker wie Karl Schmitz von der Hamburger tse Technologieberatung warnen vor sogenannten "Halluzinationen" der KI. Diese treten auf, wenn KI-Systeme Anfragen bearbeiten, die weit von ihren Trainingsdaten entfernt sind. In solchen Fällen könnten die Systeme überzeugende, aber fehlerhafte Antworten geben, ohne Hinweise auf Unsicherheiten zu zeigen. Dies könnte zu einer "Kompetenzfalle" führen, in der Richter die Einschätzungen der KI mit der Zeit verinnerlichen und als kompetent ansehen.
KI-Einsatz in der Medizin
Auch im medizinischen Bereich findet die KI Anwendung. Sie analysiert große Datensätze, um medizinische Zusammenhänge zu erlernen und Diagnosen zu stellen. Jeanette Lorenz und Elisabeth Pachl vom Fraunhofer-Institut für Kognitive Systeme in München warnen jedoch vor übermäßiger Euphorie. Zwar könne KI in manchen Bereichen schneller diagnostizieren als ein Arzt, jedoch basieren solche Vergleiche oft auf kleinen Datensätzen ohne Sonderfälle. Der Mensch bleibt dank seiner Transferleistung in der Lage, auch komplexe Diagnosen zu stellen, was eine KI nicht kann.
In der Praxis wird KI als unterstützendes Werkzeug genutzt, das dem medizinischen Personal zusätzliche Informationen bietet. Die finale Entscheidung bleibt jedoch beim Menschen.
Die Zukunft der KI im Rechtswesen und in der Medizin bleibt spannend und kontrovers. Während die Technik enorme Möglichkeiten bietet, müssen rechtliche und ethische Bedenken sorgfältig abgewogen werden.
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