
Klimaaktivisten nach Stonehenge-Vandalismus freigesprochen: Zweiklassenjustiz in Großbritannien?
In einem Urteil, das die Doppelmoral der britischen Justiz offenlegt, wurden drei Aktivisten der Gruppe "Just Stop Oil" vom Vorwurf der Sachbeschädigung am historischen Stonehenge freigesprochen. Die Täter, die das UNESCO-Weltkulturerbe im vergangenen Jahr mit orangefarbenem Pulver und Farbstoff besprühten, kamen ohne jegliche Strafe davon – ein Schlag ins Gesicht für alle, die noch an Gleichheit vor dem Gesetz glauben.
Der Freispruch als politisches Signal
Rajan Naidu, Niamh Lynch und Luke Watson hatten sich vor Gericht auf die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen. Ihr Argument: Die Klimakrise rechtfertige ihre Aktionen. Richter Paul Dugdale folgte dieser absurden Logik und betonte, dass in einer Demokratie das Recht auf Protest manchmal illegale Handlungen rechtfertigen könne. Eine bemerkenswerte Aussage, wenn man bedenkt, dass zur gleichen Zeit britische Bürger für kritische Social-Media-Posts über die Migrationspolitik jahrelange Haftstrafen erhalten.
Die Reinigungskosten von etwa 1.000 Dollar für die Entfernung der Farbe mögen gering erscheinen, doch der symbolische Schaden ist immens. Stonehenge, ein Monument, das seit über 5.000 Jahren die britische Landschaft prägt, wurde zum Spielball ideologischer Extremisten degradiert. Dass keine bleibenden Schäden entstanden, ist reines Glück – kein Verdienst der Täter.
Zweiklassenjustiz als System
Was wir hier erleben, ist keine Ausnahme, sondern System. Während linke Aktivisten für Vandalismus an nationalen Heiligtümern freigesprochen werden, sitzen patriotische Briten für friedliche Meinungsäußerungen im Gefängnis. Diese Zweiklassenjustiz sendet ein fatales Signal: Wer die "richtige" politische Gesinnung vertritt, steht über dem Gesetz.
"Wenn Individuen mit den Handlungen unserer Regierung nicht einverstanden sind, haben sie das Recht zu protestieren... Das ist die Essenz unserer freien Gesellschaft."
So die Worte des Richters. Doch wo war diese "freie Gesellschaft", als Tausende Briten für ihre Kritik an der unkontrollierten Masseneinwanderung zensiert und verhaftet wurden? Die Heuchelei könnte kaum größer sein.
Just Stop Oil: Klimaschutz als Vorwand
Die Gruppe "Just Stop Oil" hat sich mittlerweile aufgelöst – angeblich wegen ihres "Sieges" im Kampf gegen den Klimawandel. Die Wahrheit dürfte profaner sein: Der wachsende Volkszorn gegen ihre destruktiven Methoden wurde selbst für die wohlwollendsten Behörden zu groß. Videos von wütenden Autofahrern, die blockierende Aktivisten eigenhändig von den Straßen zerrten, gingen viral.
Interessanterweise konzentrierten sich die Aktionen der Gruppe weniger auf echte Umweltprobleme als vielmehr auf die Zerstörung westlicher Kulturgüter. Neben Stonehenge versuchten sie, eine Originalkopie der Magna Carta zu vernichten – jenes historische Dokument, das die Grundlage unserer Freiheitsrechte bildet. Ein Schelm, wer dabei an kommunistische Dekonstruktion denkt.
Die wahre Botschaft des Urteils
Der Freispruch sendet eine verheerende Botschaft: Linke Extremisten haben in Großbritannien Narrenfreiheit. Solange sie ihre Taten mit dem Klimawandel rechtfertigen, dürfen sie ungestraft Kulturgüter schänden, den Verkehr lahmlegen und die Öffentlichkeit terrorisieren. Gleichzeitig werden konservative Bürger für harmlose Meinungsäußerungen kriminalisiert.
Diese Entwicklung ist nicht nur in Großbritannien zu beobachten. Auch in Deutschland erleben wir, wie Klimakleber mit Samthandschuhen angefasst werden, während Kritiker der Regierungspolitik als "Demokratiefeinde" diffamiert werden. Die Parallelen sind erschreckend und zeigen: Der Rechtsstaat wird zunehmend zur Farce, wenn politische Gesinnung über Recht und Gesetz entscheidet.
Es ist höchste Zeit, dass die schweigende Mehrheit aufsteht und diese Doppelmoral anprangert. Denn eines ist klar: In einem funktionierenden Rechtsstaat darf es keine Sonderrechte für politische Gesinnungsgenossen geben – egal ob links oder rechts. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist nicht verhandelbar.
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