
Länder rebellieren gegen Berliner Gesundheitsdiktatur: Verfassungsklage eingereicht
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben genug von der Bevormundung aus Berlin. In einem bemerkenswerten Akt des Widerstands haben sie gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingereicht. Was sich hier abspielt, ist nichts weniger als ein Kampf um die föderale Grundordnung unseres Landes.
Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte
Im Zentrum des Konflikts stehen die sogenannten Mindestmengen- und Personalvorgaben, die der G-BA den Krankenhäusern auferlegt. Besonders brisant seien die Regelungen zur Versorgung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm und zur allogenen Stammzellentransplantation. Die Länder befürchten, dass diese realitätsfernen Vorgaben zu massiven Versorgungsengpässen führen könnten.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha, ausgerechnet ein Grüner, spricht von einem "notwendigen letzten Mittel". Wenn selbst die Grünen gegen Berliner Zentralismus aufbegehren, dann muss die Lage wirklich ernst sein. Die Planungshoheit der Länder stehe auf dem Spiel – und damit letztlich die Gesundheitsversorgung der Bürger vor Ort.
Personalvorgaben treffen auf harte Realität
Besonders absurd erscheinen die Personalvorgaben für Psychiatrien und psychosomatische Kliniken. In Zeiten des akuten Fachkräftemangels, den die Politik selbst mitverschuldet hat, werden den Kliniken Vorgaben gemacht, die schlichtweg nicht umsetzbar sind. Es ist, als würde man einem Ertrinkenden zurufen, er solle doch einfach schwimmen lernen.
Die drohenden Sanktionen ab 2026 könnten zu Klinikschließungen oder massiven Einschränkungen im Versorgungsangebot führen – ein Szenario, das die ohnehin angespannte Lage im Gesundheitswesen weiter verschärfen würde.
Ein Symptom für ein größeres Problem
Was wir hier erleben, ist symptomatisch für die zunehmende Zentralisierung in Deutschland. Immer mehr Entscheidungen werden den Ländern aus der Hand genommen und in Berlin getroffen – oft von Gremien, die weit entfernt von der Realität vor Ort agieren. Der G-BA, besetzt mit Vertretern von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern, trifft Entscheidungen, die massive Auswirkungen auf die regionale Versorgung haben.
Die Ironie dabei: Während die Bundesregierung bei der inneren Sicherheit versagt und die Kriminalität auf Rekordniveau steigt, maßt sie sich an, den Ländern vorzuschreiben, wie viele Ärzte sie in welcher Abteilung beschäftigen müssen. Prioritäten, die falscher nicht sein könnten.
Der Föderalismus schlägt zurück
Die Verfassungsbeschwerde der drei Länder könnte wegweisend sein. Es geht um nicht weniger als die Frage, wo die Grenzen der Bundeskompetenz liegen. Die Krankenhausplanung ist traditionell Ländersache – und das aus gutem Grund. Wer könnte besser beurteilen, welche Versorgungsstrukturen vor Ort benötigt werden, als die Länder selbst?
Dass ausgerechnet drei so unterschiedliche Länder – das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg, das CDU-geführte Schleswig-Holstein und das von einer Koalition regierte Sachsen-Anhalt – gemeinsam vor das Verfassungsgericht ziehen, zeigt die Tragweite des Problems. Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um die Verteidigung föderaler Grundprinzipien.
Was auf dem Spiel steht
Sollte der G-BA mit seinen Vorgaben durchkommen, droht eine weitere Verschlechterung der ohnehin angespannten Versorgungslage. Kleine Krankenhäuser, die die Mindestmengen nicht erreichen, müssten Abteilungen schließen. Patienten müssten weitere Wege in Kauf nehmen. Gerade in ländlichen Regionen könnte dies fatale Folgen haben.
Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz täte gut daran, diesen Konflikt ernst zu nehmen. Statt immer neue Schulden für fragwürdige Projekte aufzunehmen – trotz gegenteiliger Versprechen –, sollte sie sich auf die Kernaufgaben konzentrieren: Eine funktionierende Gesundheitsversorgung gehört zweifellos dazu.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den Ländern Recht gibt und dem Zentralisierungswahn Einhalt gebietet. Deutschland braucht starke Länder, die eigenverantwortlich entscheiden können – nicht noch mehr Bevormundung aus Berlin. Die Gesundheit der Bürger darf nicht zum Spielball ideologischer Vorgaben werden.

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