
Machtkampf in Brüssel: EU-Staaten drohen Kommission mit Klage wegen Parlamentsaufwertung

Was sich derzeit hinter den verschlossenen Türen der Brüsseler Institutionen abspielt, hat das Zeug zu einer veritablen Verfassungskrise der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten – vertreten durch den Rat – drohen der Europäischen Kommission offen mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Grund: Ein im vergangenen September zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Parlamentspräsidentin Roberta Metsola besiegeltes Rahmenabkommen, das dem Europäischen Parlament deutlich mehr Einfluss im Gesetzgebungsprozess verschaffen soll.
Ein Abkommen, das die Machtbalance verschiebt
Neun Monate lang wurde verhandelt, dann stand das sogenannte Rahmenabkommen zwischen Kommission und Parlament. Doch was als Modernisierung der institutionellen Zusammenarbeit verkauft wird, empfinden die nationalen Hauptstädte als frontalen Angriff auf ihre vertraglich verankerten Vorrechte. In einem Schreiben, dessen finale Fassung am Mittwoch von den EU-Botschaftern gebilligt werden sollte, formulieren die Mitgliedstaaten ihre Bedenken in ungewöhnlich scharfem Ton.
Der Kern des Streits: Die Kommission habe dem Parlament eine „Gleichbehandlung" mit dem Rat im Gesetzgebungsverfahren zugesichert. „Dies ist nicht der Fall", heißt es in dem Brief unmissverständlich. Die EU-Verträge – also das Fundament, auf dem die gesamte Union ruht – räumten dem Rat schlicht mehr Befugnisse ein als dem Parlament. Wer das ignoriere, rüttle an den Grundfesten der europäischen Rechtsordnung.
Internationale Abkommen als Zankapfel
Besonders brisant ist die Frage der parlamentarischen Beteiligung an internationalen Verhandlungen. Das neue Abkommen würde Europaabgeordneten erlauben, bei internationalen Verhandlungen anwesend zu sein – ein Novum, das die Mitgliedstaaten als klaren Vertragsbruch werten. Die EU-Verträge gewährten dem Parlament lediglich ein Informationsrecht, keineswegs jedoch ein Konsultationsrecht während laufender Verhandlungen, geschweige denn die Teilnahme an Koordinierungstreffen, so der Wortlaut des Schreibens.
Das Mercosur-Handelsabkommen dürfte hier als warnendes Beispiel dienen. Nach 25 Jahren zäher Verhandlungen hatten die Mitgliedstaaten endlich eine Einigung mit den südamerikanischen Partnern erzielt – nur um dann vom Parlament ausgebremst zu werden. Dass Abgeordnete künftig noch mehr Hebel in die Hand bekommen sollen, um mühsam ausgehandelte Handelsdeals zu torpedieren, stößt in den Hauptstädten verständlicherweise auf wenig Gegenliebe.
Auch bei provisorischer Anwendung von Handelsabkommen will das Parlament mitreden
Noch weiter geht eine Klausel, die vorsieht, dass die Kommission künftig die Zustimmung des Parlaments einholen müsste, bevor Handelsabkommen vorläufig in Kraft treten können – also noch während des Ratifizierungsprozesses. Nach geltendem Vertragsrecht liegt diese Kompetenz ausschließlich beim Rat. Hier wird also nicht nur an der Machtbalance geschraubt, sondern ein ganzes Kompetenzgefüge auf den Kopf gestellt.
Artikel 122: Das Notfall-Instrument unter Beschuss
Ein weiterer Streitpunkt betrifft den berüchtigten Artikel 122 der EU-Verträge, der es Kommission und Rat erlaubt, in Notfällen das Parlament zu umgehen. Dieses Instrument kam beispielsweise beim Aufbau des Rüstungsprogramms SAFE zum Einsatz. Das neue Rahmenabkommen verpflichtet die Kommission nun, eine detaillierte Begründung zu liefern, wenn sie auf diesen Artikel zurückgreift. Die Mitgliedstaaten sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Ratskompetenzen, der die institutionelle Balance verzerrt.
Man muss sich das einmal vergegenwärtigen: In einer Zeit, in der Europa mit einem Krieg an seiner Ostflanke, einer eskalierenden Lage im Nahen Osten und massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert ist, beschäftigt sich Brüssel mit institutionellen Grabenkämpfen. Statt handlungsfähiger zu werden, droht die EU sich in einem Kompetenzgerangel zu verlieren, das kein einziges Problem der europäischen Bürger löst.
Demokratische Legitimation oder schleichende Machtverschiebung?
Der federführende Verhandlungsführer des Parlaments, der deutsche CDU-Abgeordnete Sven Simon, wies die Vorwürfe eines Machtgriffs zurück. Er sei „zuversichtlich" hinsichtlich der rechtlichen Bewertung und sehe keinerlei Anlass zur Sorge vor einem Verfahren vor dem Gerichtshof. Es sei vielmehr „bedauerlich", dass die Mitgliedstaaten sich zunehmend mit „institutioneller Abwehrhaltung, nationalen Reflexen und verfahrenstechnischen Kleinigkeiten" beschäftigten, anstatt Europa gemeinsam voranzubringen.
Doch so einfach lässt sich die Kritik nicht vom Tisch wischen. Die EU-Verträge wurden von souveränen Staaten ausgehandelt und ratifiziert – teilweise unter erheblichem demokratischem Aufwand. Wenn nun durch ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Institutionen die vertraglich festgelegte Machtverteilung verschoben wird, ohne dass die Mitgliedstaaten zugestimmt haben, dann ist das mehr als eine „verfahrenstechnische Kleinigkeit". Es ist ein Angriff auf die Souveränität der Nationalstaaten.
Die Kommission selbst verteidigte das Abkommen erwartungsgemäß. Es sorge für „mehr Transparenz, besseren Dialog" und helfe den Institutionen, „nahtlos zusammenzuarbeiten". Man habe sich stets im Rahmen der Verträge bewegt und die Vorrechte des Rates berücksichtigt – obwohl dieser gar nicht Vertragspartei sei. Eine bemerkenswerte Formulierung, die den Kern des Problems offenlegt: Der Rat wurde schlicht übergangen.
Ein Symptom einer tieferen Krise
Dieser Machtkampf ist symptomatisch für eine EU, die sich immer weiter von den Bürgern entfernt. Während in den Mitgliedstaaten die Menschen unter steigenden Lebenshaltungskosten, einer zunehmenden Unsicherheit und einer schleichenden Deindustrialisierung leiden, zelebriert Brüssel seine institutionellen Eitelkeiten. Das Europäische Parlament, das sich gerne als Stimme der Bürger inszeniert, hat bei den letzten Europawahlen eine Wahlbeteiligung von gerade einmal rund 50 Prozent erreicht. Von einem überwältigenden demokratischen Mandat kann also kaum die Rede sein.
Dass mittlerweile über ein Viertel der Sitze im EU-Parlament von rechtskonservativen und konservativen Kräften besetzt werden, zeigt deutlich, wohin der Wind weht. Die Bürger Europas wollen keine weitere Zentralisierung, keine schleichende Aushöhlung nationalstaatlicher Kompetenzen. Sie wollen Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und Politiker, die ihre Interessen vertreten – nicht institutionelle Machtspiele.
Ob die Drohung der Mitgliedstaaten tatsächlich in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mündet, bleibt abzuwarten. Das Rahmenabkommen soll zwischen dem 9. und 12. März im Plenum des Parlaments ratifiziert werden. Sollte es bis dahin keine Einigung geben, könnte Brüssel ein juristisches Erdbeben bevorstehen, das die ohnehin fragile institutionelle Architektur der EU nachhaltig erschüttert. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Gerichtshof in Luxemburg über die Zukunft Europas entscheidet – aber selten stand so viel auf dem Spiel.
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