
Meinungsfreiheit ade: Bielefelder Fachschaft cancelt kritischen Jura-Professor wegen „außeruniversitärer Aktivitäten"
Die akademische Freiheit in Deutschland scheint zunehmend unter die Räder zu kommen. An der Universität Bielefeld hat die Fachschaft Jura einen bereits zugesagten Vortrag des renommierten Rechtswissenschaftlers Professor Martin Schwab kurzfristig abgesagt – mit einer Begründung, die an Nebulösität kaum zu überbieten ist. Der Vorwurf: Seine „außeruniversitären Aktivitäten" seien mit den Grundsätzen der Fachschaft unvereinbar. Konkrete Belege? Fehlanzeige.
Cancel Culture erreicht deutsche Hörsäle
Was sich an der Universität Bielefeld abspielt, ist symptomatisch für den Zustand unserer Hochschulen. Ein Professor, der während der Corona-Pandemie den Mut hatte, die Regierungsmaßnahmen kritisch zu hinterfragen und sich für Grundrechte einzusetzen, wird nun von einer studentischen Vertretung mundtot gemacht. Die Ironie dabei: Dieselbe Fachschaft, die sich in ihrer Satzung angeblich der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung" verpflichtet fühlt, praktiziert genau das Gegenteil.
Professor Schwab, der seit 2015 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld innehat, wollte den Studenten lediglich praktische Tipps für ihre juristischen Prüfungen geben. Ein „ganz und gar rechtsstaatliches Anliegen", wie er selbst betont. Doch offenbar reicht es heutzutage aus, während der Corona-Zeit eine kritische Haltung eingenommen zu haben, um als persona non grata zu gelten.
Die Methode hat System
Besonders perfide ist die Art und Weise, wie die Fachschaft vorging. Ohne jegliche Vorabkommunikation mit dem Professor wurde eine Rundmail an alle Jura-Studenten verschickt, in der von „mehreren Hinweisen" zu Schwabs „aktuellen außeruniversitären Aktivitäten" die Rede ist. Was genau diese Aktivitäten sein sollen und warum sie problematisch sind, bleibt im Dunkeln. Diese Strategie der vagen Andeutungen und unbelegten Vorwürfe kennt man sonst nur aus autoritären Systemen.
Die Fachschaft entschuldigt sich scheinheilig dafür, die „kritische Auseinandersetzung" mit Schwabs Ansichten „erst im Nachhinein vorgenommen zu haben". Man fragt sich: Welche kritische Auseinandersetzung? Ein Gespräch mit dem Professor hat es nie gegeben. Stattdessen wird er öffentlich an den Pranger gestellt, ohne die Möglichkeit zur Verteidigung.
Corona-Kritik als Karrierekiller
Was sind nun diese ominösen „außeruniversitären Aktivitäten", die Professor Schwab zum Verhängnis werden? Er hatte es gewagt, während der Pandemie im Corona-Ausschuss mitzuarbeiten und die Grundrechtseinschränkungen zu kritisieren. Er engagierte sich in der Basisdemokratischen Partei Deutschland und trat 2022 als deren Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen an. Heute hält er Vorträge zur juristischen Aufarbeitung der Pandemie-Politik – unter anderem für die WerteUnion und das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte.
All das sind legitime demokratische Aktivitäten. Doch in einem Klima, in dem abweichende Meinungen zunehmend als Bedrohung wahrgenommen werden, reicht es offenbar aus, die offizielle Corona-Politik hinterfragt zu haben, um als untragbar zu gelten. Die Tatsache, dass sich mittlerweile herausgestellt hat, dass viele der damaligen Maßnahmen überzogen und teilweise verfassungswidrig waren, spielt dabei keine Rolle.
Diffamierung statt Diskurs
Professor Schwab selbst bringt es auf den Punkt: Seine Kritiker hätten „keine Argumente und sprechen daher die Sprache des Hasses und der Diffamierung". Medien wie die Neue Westfälische und die taz versuchten seit Jahren, ihn in die rechtsextreme Ecke zu stellen – eine Strategie, die bei unbequemen Stimmen leider allzu oft funktioniert.
Der Fall reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung an deutschen Hochschulen. Immer häufiger maßen sich studentische Gremien an, über die politische Korrektheit ihrer Dozenten zu urteilen. Der Fall des Leipziger Professors Tim Drygala war nur ein weiteres Beispiel dieser unseligen Entwicklung. Die Universitäten, einst Horte des freien Denkens und der kontroversen Diskussion, verkommen zu ideologischen Echokammern.
Ein Armutszeugnis für die akademische Freiheit
Was bleibt, ist ein Armutszeugnis für den Zustand der akademischen Freiheit in Deutschland. Wenn ein Professor nicht mehr über Prüfungsrechte referieren darf, weil er in der Vergangenheit unbequeme Positionen vertreten hat, dann läuft etwas gewaltig schief in unserem Land. Die Studenten werden um die Möglichkeit gebracht, von einem erfahrenen Juristen zu lernen – nur weil eine ideologisch verblendete Fachschaft meint, über Gut und Böse urteilen zu müssen.
Professor Schwab hat angekündigt, über alternative Wege nachzudenken, seinen Vortrag dennoch anzubieten. Mehrere Studenten hätten ihn bereits kontaktiert und ihre Unterstützung signalisiert. Das lässt hoffen, dass es noch junge Menschen gibt, die sich ihr eigenes Urteil bilden wollen, statt sich von selbsternannten Tugendwächtern bevormunden zu lassen.
Die Vorgänge in Bielefeld sind ein weiterer Beleg dafür, dass Deutschland dringend eine politische Wende braucht. Eine Wende hin zu mehr Meinungsfreiheit, mehr Diskursbereitschaft und weniger ideologischer Verbohrtheit. Solange jedoch linksgrüne Gesinnungswächter an den Universitäten das Sagen haben, wird sich daran wenig ändern. Es ist höchste Zeit, dass die schweigende Mehrheit ihre Stimme erhebt – bevor es zu spät ist.
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