
NABU-Chef verteidigt umstrittene Streusalz-Klage: „Wir sind immer noch ein Rechtsstaat"

Während Berliner Bürger auf spiegelglatten Gehwegen um ihre körperliche Unversehrtheit bangen, verteidigt der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jörg-Andreas Krüger, unbeirrt die Klage seines Verbandes gegen die Freigabe von Streusalz. Eine Haltung, die angesichts zahlreicher sturzbedingter Verletzungen in der Hauptstadt mehr als nur Kopfschütteln hervorruft.
Rechtsstaat gegen Menschenverstand?
In einem Interview mit der B.Z. pochte Krüger auf die formaljuristischen Aspekte der Angelegenheit. Die Berliner Umweltsenatorin Ute Bonde und der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hätten die Allgemeinverfügung zur Streusalz-Freigabe „ohne Parlament, ohne Umweltprüfung, ohne Beteiligung der Verbände" erlassen wollen. „Wir sind immer noch ein Rechtsstaat. Das geht so einfach nicht", belehrte der NABU-Chef die Öffentlichkeit.
Dass diese Argumentation bei den Berlinern, die seit Wochen auf vereisten Straßen und Gehwegen ausharren müssen, nicht gerade auf Begeisterung stößt, scheint Krüger durchaus bewusst zu sein. „Für die Aufgeregtheit und den Unmut habe ich volles Verständnis", räumte er ein und fügte hinzu: „Ich rutsche ja selbst seit drei, vier Wochen durch die Gegend." Eine bemerkenswerte Selbsterkenntnis, die allerdings nichts an der Haltung des Verbandes ändert.
Schuldzuweisung an Privateigentümer
Statt Selbstkritik zu üben, lenkt der NABU-Chef geschickt von der eigentlichen Problematik ab. Die Schuld für das Berliner Winterchaos sieht er vor allem bei privaten Grundeigentümern, die ihren Räumpflichten nicht nachkämen. „Das war schon bei den starken Wintern vor 15, 20 Jahren so", klagte Krüger. Berlin sei auch nach vielen Jahren nicht in der Lage, „mit Winter umzugehen".
Eine interessante Argumentation, die jedoch einen wesentlichen Punkt übersieht: Wenn selbst die zuständige Berliner Stadtreinigung (BSR) aufgrund des strikten Streusalzverbots nur eingeschränkt handlungsfähig ist, wie sollen dann private Hausbesitzer mit Splitt und Besen gegen meterdicke Eisschichten ankommen?
Kritik aus den eigenen Reihen
Die Klage des NABU hat mittlerweile sogar innerhalb des grünen Spektrums für Irritationen gesorgt. Die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang bezeichnete das Vorgehen als „Bärendienst" für den Umweltschutz. Der CDU-Wirtschafts- und Verkehrsexperte Christoph Ploß warf den Umweltverbänden vor, „massiven gesellschaftlichen Schaden" anzurichten.
Besonders pikant: Der NABU wird großzügig aus öffentlichen Mitteln gefördert. Über zahlreiche Projekte fließen jährlich Fördergelder aus Bezirken, dem Senat und Ministerien in Millionenhöhe an den Verband – dieselbe Organisation, die nun gegen die Behörden klagt, von denen sie alimentiert wird. Ein Zustand, der in einem funktionierenden Staatswesen eigentlich undenkbar sein sollte.
Ein Symptom tieferliegender Probleme
Der Fall des Berliner Streusalzverbots ist symptomatisch für eine Politik, die den gesunden Menschenverstand zugunsten ideologischer Dogmen opfert. Während in anderen Ländern und selbst in anderen deutschen Städten wie Hamburg pragmatische Lösungen für winterliche Straßenverhältnisse längst etabliert sind, verstrickt sich die Hauptstadt in bürokratische Grabenkämpfe mit staatlich finanzierten Umweltverbänden.
Die Berliner Landesregierung plant nun, die Regelung auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg zu ändern und den Einsatz von Auftaumitteln in klar definierten Ausnahmefällen ausdrücklich zu ermöglichen. Ein Schritt, der längst überfällig ist – und der zeigt, wie weit sich Deutschland von pragmatischen Lösungen entfernt hat, wenn selbst das Streuen von Salz bei Glatteis zum politischen Kraftakt wird.
Es bleibt die bittere Erkenntnis: In einem Land, in dem NGOs mit Steuergeldern gegen den Staat klagen können und dabei auch noch Recht bekommen, während Bürger auf vereisten Gehwegen stürzen, stimmt etwas grundlegend nicht mehr. Der NABU mag formal im Recht sein – moralisch hat er sich mit dieser Klage ins Abseits manövriert.

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