
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerungszahlen sollen 2024 erheblich steigen
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das verkürzte Wartezeiten und den Doppelpass für alle vorsieht, tritt an diesem Donnerstag in Kraft. Schon seit Wochen gibt es bei den Einbürgerungsbehörden zahlreiche Anfragen zu diesem zentralen Baustein der neuen Migrationspolitik der Ampel-Koalition. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Landesregierungen und Stadtverwaltungen zeigt, dass die Behörden mit einem erheblichen Anstieg der Einbürgerungsanträge rechnen und zur Bewältigung auf die Digitalisierung des Verfahrens setzen.
Verkürzte Wartezeiten und Doppelpass
Das von der Ampel-Koalition formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Zudem wird die Mehrstaatigkeit generell zugelassen.
Reaktionen aus den Bundesländern
In Hamburg wurden im vergangenen Jahr 7537 Menschen eingebürgert. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres gab es in der Hansestadt bereits 3128 Einbürgerungen. Annette Kindel, Leiterin des Hamburger Amts für Migration, erwartet mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Frühjahr 2024 erneut erheblich steigende Zahlen bei den Einbürgerungsanträgen und den Einbürgerungen.
Auch in Bremen geht man von einer deutlichen Zunahme der Anträge im zweiten Halbjahr aus. Eine Sprecherin des Bremer Innensenators berichtet von einer Vielzahl von Nachfragen zu den neuen Regelungen, vor allem zur Frage der Mehrstaatigkeit.
In Bayern wurden 2023 mehr als 36.000 Menschen eingebürgert, nach rund 28.000 Einbürgerungen im Jahr zuvor. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums nennt als Ursache für die gestiegene Nachfrage insbesondere die hohe Zahl von Flüchtlingen seit 2015. Die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörden seien angehalten, alle Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung zu nutzen.
Kritik und Widerstand der Union
Die Union hält die Reform insgesamt für falsch und will das Gesetz im Falle eines Wahlsiegs in der nächsten Legislaturperiode ändern. „CDU und CSU werden diese misslungene Reform rückgängig machen“, sagt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er betont, dass die doppelte Staatsbürgerschaft die Ausnahme bleiben und beschränkt auf Staaten sein müsse, die unsere Werte teilen. Auch seien die neuen Fristen viel zu kurz. Nach fünf oder gar drei Jahren könne noch nicht sicher festgestellt werden, ob die Integration nachhaltig gelungen sei.
Forderungen nach Digitalisierung und Personalaufstockung
Um den erwarteten Anstieg der Einbürgerungsanträge bewältigen zu können, setzen die Behörden vor allem auf eine Digitalisierung des Verfahrens. In Magdeburg wird aktuell daran gearbeitet, Prozesse zu digitalisieren, um das vorhandene Personal zu entlasten. „Aufgrund der steigenden Einbürgerungszahlen wurde das Personal in den letzten Jahren erheblich aufgestockt“, berichtet eine Sprecherin der Stadt.
Einbürgerungsvoraussetzungen bleiben streng
Die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch betont, dass mit der Reform zwar Fristen verkürzt, aber nicht die Anforderungen gesenkt würden. Es gebe keine Einbürgerung mehr für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen. Außerdem müsse die Einbürgerungsbehörde künftig auch bei Bagatelldelikten nachfragen, ob es womöglich ein rassistisches beziehungsweise antisemitisches Tatmotiv gab.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein wichtiges Signal an Menschen mit Migrationsgeschichte, dass sie gesehen, anerkannt und demokratisch teilhaben gelassen werden. Doch die Kritik der Union zeigt, dass die politische Debatte um die richtige Migrationspolitik in Deutschland weitergehen wird.

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