
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss Kehrtwende vollziehen: Gericht zwingt SWR zur Einladung von BSW-Kandidaten
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erneut die Grenzen seiner redaktionellen Freiheit aufgezeigt. Der Südwestrundfunk (SWR) muss nun die Spitzenkandidaten des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur geplanten "Wahlarena" einladen - eine Entscheidung, die das selbstherrliche Gebaren der Sendeanstalt in die Schranken weist.
Öffentlich-rechtliche Filterblase durchbrochen
Der SWR hatte ursprünglich nur Vertreter der etablierten Parteien CDU, SPD, AfD, Grüne und FDP zur Wahlsendung am 12. Februar eingeladen. Diese selektive Auswahl hätte das neu gegründete BSW außen vor gelassen - ein durchsichtiger Versuch, unliebsame politische Konkurrenz von der medialen Bühne fernzuhalten. Die fadenscheinige Begründung des Senders: Das auf fünf Kandidaten ausgelegte Konzept würde "gesprengt".
Richter erteilen klare Absage an Bevormundung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart erteilte dieser Argumentation eine deutliche Absage. In ihrem Beschluss (Az. 1 K 145/25) verwiesen die Richter auf das im Grundgesetz verankerte Recht der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Besonders bemerkenswert: Das Gericht stellte klar, dass gerade neue politische Kräfte nicht von vornherein ausgegrenzt werden dürften - eine Ohrfeige für die oft kritisierte Filterblasen-Mentalität der öffentlich-rechtlichen Sender.
Demokratische Grundprinzipien über Redaktionskonzepte
Die Richter machten unmissverständlich klar: Ein bloßes redaktionelles Konzept rechtfertigt keineswegs den Ausschluss relevanter politischer Kräfte. Für die Landesvorsitzende Jessica Tatti in Baden-Württemberg und Alexander Ulrich in Rheinland-Pfalz bedeutet dies nun die Chance, ihre Positionen einem breiten Publikum zu präsentieren - ein wichtiger Sieg für die demokratische Meinungsvielfalt.
Das redaktionelle Konzept allein rechtfertige keinen Ausschluss des BSW. Gerade Parteien, die aufgrund einer Neugründung oder Kräfteverschiebung nicht im Bundestag vertreten seien, dürften nicht von vornherein von der Wahlsendung ausgeschlossen werden.
Gebührenfinanzierte Sender in der Pflicht
Diese Gerichtsentscheidung wirft ein bezeichnendes Licht auf die problematische Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien im politischen Diskurs. Obwohl durch Zwangsgebühren finanziert und zur Ausgewogenheit verpflichtet, scheinen manche Redaktionen ihre Gate-Keeper-Funktion zu missbrauchen. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine kritische juristische Überprüfung redaktioneller Entscheidungen sein kann.
Zwar steht dem SWR noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim offen - doch die grundsätzliche Bedeutung dieser Entscheidung für die politische Kultur in Deutschland ist bereits jetzt unübersehbar. Sie mahnt die gebührenfinanzierten Sender, ihrer Verpflichtung zur demokratischen Meinungsvielfalt nachzukommen, statt sich als politische Filter zu gerieren.

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