
Redeverbote gegen Höcke: Wenn der Staat bestimmt, wer sprechen darf
Was sich derzeit in Bayern abspielt, sollte jedem freiheitsliebenden Bürger einen kalten Schauer über den Rücken jagen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat am Donnerstag ein Redeverbot gegen den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke bestätigt. Er darf bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in der oberfränkischen Gemeinde Seybothenreuth an diesem Samstag nicht als Redner auftreten. Die Veranstaltung selbst? Die dürfe stattfinden. Nur eben ohne den angekündigten Gastredner. Ein bemerkenswerter Vorgang in einem Land, das sich so gerne als Hort der Meinungsfreiheit inszeniert.
Eine neue Rechtsgrundlage – maßgeschneidert für den Ausschluss?
Besonders brisant ist die juristische Grundlage dieser Entscheidung. Erstmals kam eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Neuregelung in der Bayerischen Gemeindeordnung zur Anwendung. Nach Artikel 21 Absatz 1a bestehe kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte zu erwarten seien, die „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen" oder antisemitischer Natur seien. Das Gericht sah diese Voraussetzungen als erfüllt an – wohlgemerkt nicht aufgrund konkreter Ankündigungen, sondern aufgrund einer Prognose. Man erwarte entsprechende Inhalte angesichts der „politischen Einordnung" Höckes, seiner früheren Äußerungen und des Wahlkampfcharakters der Veranstaltung.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein deutsches Gericht untersagt einem gewählten Politiker das Reden – nicht wegen etwas, das er gesagt hat, sondern wegen etwas, das er möglicherweise sagen könnte. Wir befinden uns damit auf dem schmalen Grat zwischen Gefahrenabwehr und präventiver Zensur. Und dieser Grat wird mit jedem solchen Urteil schmaler.
Bereits der zweite Fall innerhalb kürzester Zeit
Seybothenreuth ist kein Einzelfall. Parallel dazu hatte bereits die Stadt Lindenberg im Allgäu versucht, eine AfD-Veranstaltung mit Höcke-Beteiligung in der dortigen Stadthalle zu verhindern. Auch dort wurde zunächst ein vollständiger Ausschluss der Partei von der Hallennutzung angestrebt. Das Verwaltungsgericht Augsburg signalisierte jedoch, dass ein solcher Totalausschluss unverhältnismäßig sein könnte. Als „milderes Mittel" – man beachte die Wortwahl – komme ein Redeverbot für eine „einschlägig vorbestrafte Person" in Betracht. Die Kommunen schwenkten daraufhin um und wählten exakt diesen Weg.
Das Muster ist offensichtlich: Erst versucht man, die gesamte Veranstaltung zu verbieten. Scheitert das, greift man zum chirurgischen Instrument des personenbezogenen Redeverbots. Die Botschaft an die AfD und ihre Anhänger ist unmissverständlich – ihr dürft euch versammeln, aber wir bestimmen, wer zu euch spricht.
Strafrechtliche Verurteilungen als Dauerbegründung
Als Hintergrund für die Maßnahmen werden Höckes rechtskräftige Verurteilungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeführt. Er hatte bei öffentlichen Auftritten die der SA zugeschriebene Parole „Alles für Deutschland" verwendet. Diese Verurteilungen sind unstrittig. Doch die Frage, die sich stellt, ist eine grundsätzlichere: Rechtfertigt eine verbüßte Strafe ein dauerhaftes, präventives Redeverbot? Wird hier nicht ein Mechanismus geschaffen, der es ermöglicht, missliebige Politiker systematisch mundtot zu machen?
Der AfD-Kreisverband Bayreuth hat bereits angekündigt, juristisch gegen das Redeverbot vorzugehen. Kreisvorsitzender Mario Schulze sprach von einem „denkwürdigen Tag in der deutschen Geschichte" und erklärte, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. Tatsächlich ist der Beschluss aus Bayreuth noch nicht rechtskräftig – eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich.
Demokratie lebt vom Wettstreit der Argumente – nicht von Verboten
Unabhängig davon, wie man zu Björn Höcke und seinen politischen Positionen steht, muss man sich die Frage stellen, welches Demokratieverständnis hinter solchen Maßnahmen steht. Wie können Wahlen frei und gleich sein, wenn sich Wähler nicht frei über die Inhalte und Ziele aller zur Wahl stehenden Parteien informieren dürfen? Wenn Gerichte und Kommunen darüber entscheiden, welcher Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung sprechen darf und welcher nicht?
Die Geschichte lehrt uns, dass Redeverbote und Zensur noch nie dazu beigetragen haben, extremistische Positionen zu schwächen. Im Gegenteil: Sie erzeugen Märtyrer und verstärken das Gefühl der Ausgrenzung bei den Anhängern der betroffenen Bewegungen. Wer die Demokratie wirklich schützen will, der muss den offenen Diskurs aushalten – auch wenn er unbequem ist. Auch wenn er wehtut. Denn eine Demokratie, die nur noch die Meinungen zulässt, die ihr genehm sind, hat aufgehört, eine zu sein.
Für das Wochenende sind sowohl in Seybothenreuth als auch in Lindenberg Gegendemonstrationen angekündigt. In Oberfranken werden mehrere tausend Teilnehmer erwartet. Man darf gespannt sein, ob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache noch vor Samstag das letzte Wort spricht – oder ob sich ein Präzedenzfall verfestigt, der die politische Landschaft in Deutschland nachhaltig verändern könnte.
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