Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
23.05.2025
23:45 Uhr

Rückzieher in Brandenburg: Verfassungsschutz rudert bei AfD-Einstufung zurück

Ein bemerkenswerter Kurswechsel zeichnet sich in Brandenburg ab: Der dortige Verfassungsschutz muss bei seiner umstrittenen Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einen deutlichen Rückzieher machen. Nach einer Klage der Partei hat die Behörde nun eine Stillhaltezusage abgegeben und wird den Landesverband vorerst wieder nur als Verdachtsfall behandeln.

Juristische Schlappe für den Verfassungsschutz

Was für eine Kehrtwende: Erst Anfang Mai hatte der brandenburgische Verfassungsschutz medienwirksam verkündet, die AfD sei nun eine "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Doch diese Einstufung scheint auf tönernen Füßen zu stehen. Nach einer Klage der Partei vor dem Verwaltungsgericht Potsdam musste die Behörde kleinlaut zurückrudern. Bis zur gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren wird die AfD wieder als bloßer Verdachtsfall geführt - ein peinlicher Rückschritt für die Verfassungsschützer.

Politisch motivierte Einschätzung?

Die hastige Rücknahme der Einstufung wirft durchaus kritische Fragen auf: War die ursprüngliche Bewertung womöglich mehr politisch als sachlich motiviert? Immerhin steht Brandenburg vor wichtigen Landtagswahlen, bei denen die AfD laut Umfragen stark abschneiden könnte. Der Zeitpunkt der nun zurückgenommenen Hochstufung erscheint da mehr als zufällig.

AfD wittert Triumph

Die AfD-Führung in Brandenburg interpretiert die Entwicklung erwartungsgemäß als Erfolg. Der Landesvorsitzende sieht in der Stillhaltezusage bereits ein "erstes Eingeständnis" der Landesregierung und zweifelt öffentlich an der juristischen Grundlage der ursprünglichen Einstufung. Seine Argumentation: Wer eine wasserdichte rechtliche Position habe, müsse nicht schweigen.

Weitreichende Konsequenzen

Die Auswirkungen dieser juristischen Auseinandersetzung könnten weitreichend sein. Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts darf das Land Brandenburg die höhere Einstufung nicht mehr kommunizieren. Selbst der vollständige Einstufungsvermerk bleibt unter Verschluss - lediglich die Parlamentarische Kontrollkommission erhält noch weitergehende Informationen.

Fazit: Ein Warnsignal für den Verfassungsschutz

Diese Entwicklung sollte dem Verfassungsschutz eine deutliche Mahnung sein: Politisch brisante Einstufungen müssen rechtlich absolut wasserdicht sein. Der schnelle Rückzug in Brandenburg könnte sonst als Indiz dafür gewertet werden, dass hier möglicherweise der Wunsch Vater des Gedankens war - und nicht eine sachlich-juristische Bewertung. Das schadet am Ende nur der Glaubwürdigkeit der Institution.

Die AfD hat mit ihrer Klage am 20. Mai sowohl einen Eilantrag als auch eine Hauptsacheklage eingereicht. Das Ziel ist klar: Die Einstufung soll als rechtswidrig eingestuft und zurückgenommen werden. Die weitere Entwicklung dieser rechtlichen Auseinandersetzung dürfte richtungsweisend sein - nicht nur für Brandenburg.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
19.03.2025
12 Min.

Wer ist: Dr. Paul Brandenburg

Dr. Paul Brandenburgs Lebensgeschichte liest sich wie der Wandel vom Staatsdiener zum Staatsfeind, ein Weg, der durch seine Entschlossenheit, sich kritisch gegenüber der Regierung zu positionieren, g…
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“