
Staatliche Vergeltung? Bayern bestraft Corona-kritischen Professor mit Gehaltskürzung

Der Freistaat Bayern setzt seine Jagd auf unbequeme Stimmen fort. Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate wird der Münchner Medienwissenschaftler Michael Meyen mit einer Gehaltskürzung von zehn Prozent belegt – diesmal für satte 36 Monate. Der offizielle Vorwurf: öffentliche Auftritte während einer Krankschreibung. Doch wer genauer hinschaut, erkennt ein Muster, das tief blicken lässt.
Die fadenscheinige Begründung der Landesanwaltschaft
Die Landesanwaltschaft Bayern begründet ihre am 7. Januar erlassene Verfügung mit „umfangreichen öffentlichen Aktivitäten in der Zeit einer Krankschreibung". Meyen habe an Podiumsdiskussionen teilgenommen, Interviews gegeben und regelmäßig Videos sowie Beiträge veröffentlicht. Dies werte man als Verletzung dienstlicher Pflichten. Eine bemerkenswerte Auslegung, die bei genauerer Betrachtung mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.
Meyens anwaltliche Vertretung widerspricht dieser Interpretation vehement. Tätigkeiten während einer Krankschreibung seien grundsätzlich nicht untersagt, solange sie der Genesung nicht entgegenstünden. Eine Krankschreibung trete nur dann in Konflikt mit anderen Aktivitäten, wenn diese der Wiedergenesung schadeten. Der Professor selbst bezeichnete die Vorwürfe auf der Plattform X lapidar als „Pillepalle".
Der wahre Hintergrund: „Delegitimierung des Staates"
Wer die Vorgeschichte kennt, dem erschließt sich das eigentliche Motiv hinter den behördlichen Maßnahmen. Bereits im Mai 2024 hatte der Freistaat eine erste Gehaltskürzung von ebenfalls zehn Prozent verhängt – damals für 15 Monate. Der Hintergrund war aufschlussreich: Meyens publizistische Tätigkeit im Umfeld coronakritischer Medien wurde von der Landesanwaltschaft wörtlich als „Diffamierung und Delegitimierung des Staates" eingestuft.
Diese Formulierung offenbart das eigentliche Problem. Ein Professor, der während der Corona-Jahre als einer von wenigen aktiven Hochschullehrern den Mut aufbrachte, die Pandemiepolitik öffentlich zu kritisieren, wird nun systematisch drangsaliert. Während Politiker wie Markus Söder, der Bayern in einen der härtesten Lockdowns des Landes führte, keinerlei Konsequenzen zu befürchten hatten – obwohl seine eigene Tochter während dieser Zeit in ein damaliges „Risikogebiet" in den Luxusurlaub flog –, wird ein kritischer Wissenschaftler mit der vollen Härte des Disziplinarrechts überzogen.
Die Doppelmoral der Mächtigen
Die Parallelen zu anderen Fällen sind frappierend. Man erinnere sich an die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die einer Befragung wegen Krankheit fernblieb, aber offenbar gesund genug für ein Fernsehinterview war. Konsequenzen? Keine. Stattdessen poliert sie weiterhin auf Steuerzahlerkosten ihren Ministerstuhl. Doch wehe dem kleinen Beamten oder Professor, der es wagt, gegen den Strom zu schwimmen.
Ein Muster der Einschüchterung
Sollten beide Kürzungen vor Gericht Bestand haben, würde Meyens Gehalt über insgesamt 51 Monate um zehn Prozent reduziert werden. Die Landesanwaltschaft bezeichnet dies als „mittelschwere" Disziplinarmaßnahme. Für einen Professor, der lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machte, ist dies ein unverhältnismäßiger Eingriff.
Meyen hat gegen beide Bescheide Klage erhoben. Solange die Verfahren anhängig sind, bleiben die Maßnahmen ausgesetzt. Für den Professor gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Die Ludwig-Maximilians-Universität selbst hält sich bedeckt und äußert sich nicht zu den laufenden Verfahren.
Ein Warnsignal für die Meinungsfreiheit
Der Fall Meyen ist symptomatisch für den Umgang mit Kritikern in diesem Land. Während der Corona-Jahre wurde uns eingebläut, den Mund aufzumachen und nicht blind der Obrigkeit zu folgen – gerade mit Blick auf die deutsche Vergangenheit. Doch wer diesem Aufruf tatsächlich folgte, erlebte hautnah, was mit unbequemen Stimmen geschieht. Die Mitläufer hingegen wurden mit Orden und lukrativen Posten belohnt und halten sich groteskerweise auch noch für die „wehrhafte Zivilgesellschaft".
Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diesem Treiben ein Ende setzen. Denn wenn der Staat beginnt, kritische Wissenschaftler systematisch zu bestrafen, ist dies kein Zeichen einer funktionierenden Demokratie, sondern ein Alarmsignal für den Zustand unserer Meinungsfreiheit.












