
Verfassungsgericht erhält Schmähpreis für Grundrechtsversagen – Bürgerrechtler schlagen Alarm
Was für eine bittere Ironie: Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich als oberster Hüter unserer Grundrechte fungieren sollte, wurde jetzt mit einem Preis für den „kreativsten" Umgang mit ebendiesen Grundrechten ausgezeichnet. Die 1bis19-Initiative, ein privater Verein, der sich für Grundrechte und Rechtsstaat einsetzt, verlieh diese zweifelhafte Ehre erstmals in diesem Jahr. Dass unsere höchste juristische Instanz dabei den ersten Platz belegt, sollte jeden freiheitsliebenden Bürger zutiefst beunruhigen.
Karlsruhe versagt in der größten Krise
Die Begründung der hochkarätig besetzten Jury, zu der unter anderem Professor Stefan Homburg, Vera Lengsfeld und Roland Tichy gehören, liest sich wie eine vernichtende Abrechnung mit dem Versagen der Verfassungsrichter. Besonders während der Corona-Zeit habe das Gericht konsequent Rechtsschutzbegehren von Bürgern zurückgewiesen, anstatt sie vor einer übergriffigen Exekutive zu schützen. Der Verfassungsrechtler Professor Volker Boehme-Nessler brachte es auf den Punkt: In der größten Krise habe das Gericht als „Hüter der Verfassung" versagt, als es dringend gebraucht wurde, um rote Linien für die Regierung aufzuzeigen.
Doch das Versagen beschränkt sich keineswegs auf die Corona-Zeit. Auch das umstrittene Klimaschutz-Urteil zeigt, wie weit sich Karlsruhe von seiner eigentlichen Aufgabe entfernt hat. Das Gericht schreibe mit Fristen und Maßnahmen Parlament und Regierung vor, was sie zu tun haben, und betreibe damit faktisch Klimapolitik – ein klarer Bruch der Gewaltenteilung, der eigentlich verfassungswidrig sei.
Ludwigshafen und die Demontage der Demokratie
Den zweiten Platz belegte die Stadt Ludwigshafen für ihren skandalösen Umgang mit dem AfD-Kandidaten Joachim Paul, der kurzerhand von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen wurde. Roland Tichy skizzierte in seiner Preisrede das intrigante Zusammenspiel von Innenministerium, Oberbürgermeisterin und einem dubiosen „Netzwerk gegen Joachim Paul". Ein fragwürdiges Gutachten des Verfassungsschutzes diente als Beleg für Pauls angebliche Verfassungsuntreue. Die Gerichte wiesen seine Klagen mit der fadenscheinigen Begründung ab, die Prüfung sei zu umfangreich und könne vor der Wahl nicht abgeschlossen werden.
Hier zeigt sich exemplarisch, wie die etablierten Kräfte mittlerweile bereit sind, demokratische Grundprinzipien über Bord zu werfen, wenn es darum geht, unliebsame politische Konkurrenz auszuschalten. Wenn gewählte Volksvertreter den Wählerwillen ignorieren und stattdessen ihre eigene Agenda durchziehen, stellt sich tatsächlich die Systemfrage.
Merkels Erbe der Grundrechtsverletzungen
Angela Merkel landete auf dem dritten Platz – für Vera Lengsfeld, die als profunde Merkel-Kennerin gilt, eine passende Platzierung für jemanden, der es gewohnt war, immer Erste zu sein. Lengsfeld führte aus, dass alles, was an Grundrechten verletzt wurde, mit Merkel und unter ihrer Regierung begann. Von der verfassungswidrigen Migrationspolitik über die Beweislastumkehr zur Erfüllung der Frauenquote bis hin zum skandalösen Eingriff in die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen – die Liste der Verfassungsbrüche unter Merkel ist lang.
Besonders perfide: Unter Merkel entstand jenes Parteienkartell, das die Opposition einband und das Parlament zu einem reinen Abnickverein degradierte. Die Gewaltenteilung wurde systematisch ausgehöhlt, während die Medien diese Entwicklung nicht nur duldeten, sondern die Kanzlerin sogar hofierten.
Ein mutiger Richter zahlt den Preis
Während die Mächtigen für ihr Versagen ausgezeichnet werden, zahlen mutige Verfassungsverteidiger einen hohen Preis. Der ehemalige Familienrichter Christian Dettmar aus Weimar erhielt von der Initiative einen Ehrenpreis für seinen besonderen Einsatz für die Grundrechte. Er hatte während der Corona-Zeit in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben, weil er das Kindeswohl gefährdet sah. Dafür wurde er wegen angeblicher Rechtsbeugung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt – mit verheerenden Folgen: Ende des Dienstverhältnisses, Wegfall des Gehalts, lebenslanger Verlust des Richteramts und der Pensionsansprüche.
Bezeichnenderweise musste Dettmar den mit 1019 Euro dotierten Ehrenpreis ablehnen, da man ihm sonst persönliche Vorteilsnahme hätte anlasten können. Ein Mann, der für die Grundrechte von Kindern eintrat, wurde beruflich und finanziell vernichtet – während diejenigen, die die Grundrechte mit Füßen traten, weiterhin in Amt und Würden sind.
Die Rückkehr der Denunziation
In der anschließenden Diskussion zogen die Teilnehmer beunruhigende Parallelen zur DDR. Die Hausdurchsuchung bei Professor Norbert Bolz wegen eines harmlosen Social-Media-Beitrags zeige, wohin die Reise gehe. Vera Lengsfeld wies darauf hin, dass es sich heute nicht mehr um inoffizielle, sondern um offizielle Meldestellen handle, die Bürger dazu aufrufen, Äußerungen zu melden, die von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das könne nur bedeuten, dass diese Grenze gesenkt werden solle.
Peter Grimm, Publizist und ehemaliger DDR-Bürgerrechtler, bemerkte einen entscheidenden Unterschied zu damals: „Uns fehlt heute der Westen." In der DDR habe es wenigstens noch die westliche Medienwelt als Korrektiv gegeben. Heute seien wir diesem System schutzlos ausgeliefert.
Roland Tichy benannte das Kernproblem: Deutschland habe sich zu einem Parteienstaat entwickelt, in dem die Willensbildung nicht mehr von unten nach oben, sondern von oben nach unten verlaufe. An die Stelle der Grundrechte träten zunehmend von oben vorgegebene „Grundwerte", nirgendwo verankert und politisch beliebig dehnbar.
Die Wunden sitzen tief
Die emotionalen Wortmeldungen aus dem Publikum zeigten, wie tief die Wunden der Corona-Zeit sitzen. Der Wunsch nach Aufarbeitung bleibt stark – ebenso wie die Sorge, dass Corona nur der erste Versuch war, die Gesellschaft zu transformieren. Roland Tichys Schlusswort brachte es auf den Punkt: „Am Ende ist es die uralte Frage. Es ist die Wahl zwischen Freiheit und Sozialismus."
Diese Preisverleihung mag auf den ersten Blick satirisch anmuten, doch sie ist bitterer Ernst. Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht mehr die Grundrechte schützt, sondern deren Aushöhlung legitimiert, wenn Städte Kandidaten von Wahlen ausschließen und wenn eine ehemalige Bundeskanzlerin systematisch die Verfassung aushöhlt – dann ist es höchste Zeit für Widerstand. Die 1bis19-Initiative hat mit dieser Preisverleihung ein wichtiges Zeichen gesetzt. Es liegt an uns allen, dafür zu sorgen, dass unsere Grundrechte nicht vollends unter die Räder kommen.
In Zeiten wie diesen, in denen selbst das höchste Gericht des Landes seiner Verantwortung nicht mehr gerecht wird, gewinnt die Absicherung durch reale Werte an Bedeutung. Physische Edelmetalle bieten hier eine bewährte Möglichkeit zur Vermögenssicherung und sollten in keinem ausgewogenen Portfolio fehlen.

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