
Verfassungsgericht-Nominierung: Wenn die Menschenwürde verhandelbar wird
Die für Freitag angesetzte Wahl neuer Verfassungsrichter entwickelt sich zum Lackmustest für die Wertefundamente unserer Republik. Im Zentrum der Kontroverse steht die Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Nominierung nicht nur in konservativen Kreisen für erhebliche Irritationen sorgt. Dass ausgerechnet Bundeskanzler Friedrich Merz diese umstrittene Personalie mit einem knappen "Ja" durchwinkt, wirft Fragen nach dem Kompass der neuen Regierung auf.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Was macht Brosius-Gersdorf so kontrovers? Die Juristin vertritt Positionen, die an den Grundfesten unseres Verfassungsverständnisses rütteln. Als stellvertretende Koordinatorin einer Regierungskommission zur Liberalisierung der Abtreibungsregelung äußerte sie die Ansicht, es gebe "gute Gründe" dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Eine solche Relativierung des Artikels 1 unseres Grundgesetzes ist nicht nur juristisch fragwürdig – sie ist ein Frontalangriff auf das Fundament unserer Werteordnung.
Die katholischen Bischöfe Stefan Oster und Rudolf Voderholzer bringen es auf den Punkt: Wer dem ungeborenen Leben die volle Menschenwürde abspricht, vollziehe einen "radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung". Ihre mahnenden Worte, es dürfe "in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben", sollten jeden nachdenklich stimmen, der die historische Verantwortung unseres Landes ernst nimmt.
Die Erosion konservativer Werte
Besonders beunruhigend ist, dass diese Nominierung unter einer CDU-geführten Regierung erfolgt. War es nicht einmal die Union, die sich als Hüterin christlicher Werte und des Lebensschutzes verstand? Offenbar ist auch hier der Zeitgeist eingezogen, der traditionelle Positionen als überholt brandmarkt. Wenn selbst ein Bundeskanzler der CDU bereit ist, eine Verfassungsrichterin zu wählen, die das Lebensrecht ungeborener Kinder relativiert, dann zeigt dies, wie weit die Erosion konservativer Grundüberzeugungen bereits fortgeschritten ist.
Das Schweigen der Mehrheit
Bemerkenswert ist auch, wer in dieser Debatte schweigt. Wo sind die Stimmen aus der Zivilgesellschaft, die sich sonst bei jeder vermeintlichen Diskriminierung empören? Wo bleiben die Proteste derjenigen, die angeblich für Menschenrechte eintreten? Die Doppelmoral ist offensichtlich: Während man für die Rechte von Minderheiten auf die Straße geht – was grundsätzlich richtig ist –, schweigt man, wenn es um den Schutz der Schwächsten geht: der Ungeborenen.
Die Tatsache, dass Union und SPD sich darauf verständigt haben, Brosius-Gersdorf weder zur Präsidentin noch zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts zu machen, ist nur ein schwacher Trost. Als ob eine solche Einschränkung die grundsätzliche Problematik ihrer Positionen relativieren könnte!
Ein Weckruf für konservative Kräfte
Die anstehende Wahl sollte ein Weckruf für alle sein, denen traditionelle Werte und der unbedingte Schutz menschlichen Lebens noch etwas bedeuten. Es geht hier nicht um eine abstrakte juristische Debatte, sondern um die Frage, welche Gesellschaft wir sein wollen. Akzeptieren wir, dass die Menschenwürde zur Verhandlungsmasse wird? Lassen wir zu, dass ideologische Strömungen die Deutungshoheit über unsere Verfassung erlangen?
Karl Jüsten vom Katholischen Büro formuliert es diplomatisch, wenn er darauf hinweist, dass die Kirche "verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile". Doch es geht hier um mehr als theologische Differenzen. Es geht um die Frage, ob wir bereit sind, die zivilisatorischen Errungenschaften unseres Grundgesetzes preiszugeben.
Die Verantwortung der Abgeordneten
Am Freitag haben die Bundestagsabgeordneten die Chance, ein Zeichen zu setzen. Die Wahl ist geheim, und es bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Jeder einzelne Abgeordnete sollte sich fragen, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, jemandem die Auslegung unserer Verfassung anzuvertrauen, der fundamentale Grundrechte relativiert.
Die beiden anderen Kandidaten, Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner, stehen offenbar nicht im Zentrum der Kritik. Umso mehr sollte dies ein Anlass sein, bei der umstrittenen Nominierung genau hinzuschauen. Das Bundesverfassungsgericht ist keine beliebige Institution – es ist der Hüter unserer Verfassung und damit der Garant unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wenn wir zulassen, dass Richter mit fragwürdigen Positionen zur Menschenwürde in dieses höchste Gericht einziehen, dann öffnen wir Tür und Tor für eine schleichende Aushöhlung unserer Werteordnung. Die Geschichte lehrt uns, wohin es führt, wenn der Wert menschlichen Lebens relativiert wird. Diese Lehre dürfen wir niemals vergessen.

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