
Verfassungsrichterin in spe will Menschenwürde für Ungeborene abschaffen
Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sorgt mit einem brisanten Fachaufsatz für Aufsehen. Darin argumentiert sie, dass die Menschenwürde nicht für ungeborenes Leben gelte - ein frontaler Angriff auf die bisherige Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts. Ihre Thesen lesen sich wie eine Blaupause für die radikale Liberalisierung des Abtreibungsrechts.
Biologistischer Fehlschluss oder bewährte Rechtsprechung?
In ihrem 2024 erschienenen Aufsatz "Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene" bezeichnet Brosius-Gersdorf die Annahme, dass Menschenwürde überall dort gelte, wo menschliches Leben existiere, als "biologistisch-naturalistischen Fehlschluss". Diese Aussage steht in krassem Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1993 eindeutig feststellte: "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu".
Die Juristin geht sogar so weit zu behaupten, es gebe "gute Gründe" dafür, dass die Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Damit würde sie, sollte sie tatsächlich Verfassungsrichterin werden, jahrzehntelange Rechtsgrundsätze über Bord werfen. Der Staat wäre dann nicht mehr verpflichtet, ungeborenes Leben zu schützen - ein Dammbruch mit unabsehbaren Folgen.
Kaltblütige Argumentation erschüttert
Besonders verstörend wirkt Brosius-Gersdorfs Argumentation, wenn sie schreibt: "Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht". Mit anderen Worten: Solange man einen Menschen "würdevoll" tötet, sei dies verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Logik öffnet Tür und Tor für eine Entwertung menschlichen Lebens.
Die Realität spricht bereits eine deutliche Sprache: Neun von zehn Schwangeren in Deutschland treiben ihre Kinder mit Down-Syndrom ab. Von einer gesellschaftlichen Bewertung in "lebenswert" und "lebensunwert" kann also sehr wohl die Rede sein - auch wenn Brosius-Gersdorf diese unbequeme Wahrheit in ihrem Aufsatz geflissentlich ignoriert.
SPD-Agenda wird offensichtlich
Es ist kein Zufall, dass Brosius-Gersdorfs Argumente nahezu wortgleich im Abschlussbericht der "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung" auftauchen. Diese Kommission empfahl der Bundesregierung die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs - und Brosius-Gersdorf war Mitglied dieser Kommission. Die Agenda ist offensichtlich: Die komplette Abschaffung des Paragrafen 218 StGB.
Die Juristin argumentiert, dass die Fortsetzung einer Schwangerschaft im frühen Stadium einen "gewichtigen, nicht zu rechtfertigenden Grundrechtseingriff" in die Rechte der Frau darstelle. Das ungeborene Kind wird dabei zur bloßen Verfügungsmasse degradiert, dessen Lebensrecht hinter den Komfortansprüchen der Mutter zurückstehen müsse.
Warnung vor einem gefährlichen Präzedenzfall
Sollte Brosius-Gersdorf tatsächlich ans Bundesverfassungsgericht berufen werden, droht Deutschland ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Menschenwürde, bisher unantastbares Fundament unserer Verfassung, würde zur Verhandlungsmasse. Wenn selbst das höchste Gericht die Würde ungeborener Menschen zur Disposition stellt, welche ethischen Grenzen gelten dann noch?
Für Politiker der Union, die sich noch dem christlichen Menschenbild verpflichtet fühlen, sollte diese Personalie eigentlich ein rotes Tuch sein. Doch die Realität zeigt: Selbst in der angeblich konservativen Union scheint man bereit zu sein, fundamentale Werte für politische Kompromisse zu opfern. Die Nominierung Brosius-Gersdorfs durch den Wahlausschuss des Bundestages erfolgte trotz massiver Kritik.
Deutschland steht an einem Scheideweg: Wollen wir eine Gesellschaft, die menschliches Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod schützt? Oder geben wir dem Zeitgeist nach und erklären ungeborene Kinder zu Menschen zweiter Klasse? Die Berufung Brosius-Gersdorfs wäre ein fatales Signal in die falsche Richtung.
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