
Verfassungsrichterwahl: Wenn die Union plötzlich mit der Linken telefoniert
Was für ein politisches Schauspiel bot sich den Bürgern am vergangenen Freitag im Bundestag! Die geplante Wahl von drei Verfassungsrichtern platzte in letzter Minute – und nun zeigt sich ausgerechnet CSU-Innenminister Alexander Dobrindt bereit, mit der Linkspartei zu telefonieren. Man könnte meinen, die politischen Grundsätze der Union seien so flexibel wie ein Gummiband.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss als Papiertiger
Erinnern wir uns: Die CDU hatte 2018 auf ihrem Bundesparteitag einen klaren Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst. Keine Zusammenarbeit mit der Linken auf allen Ebenen – so lautete das eherne Gesetz. Doch wenn es um Machterhalt und politische Manöver geht, scheinen solche Beschlüsse plötzlich verhandelbar zu werden. Dobrindt verkündete im Deutschlandfunk geradezu stolz, er hätte „nicht das Problem, zum Telefon zu greifen und jemanden bei der Linkspartei anzurufen".
Noch pikanter wird seine Aussage, wenn er süffisant hinzufügt: „Ich habe sogar noch eine zweite Telefonnummer da, die ich da anwählen könnte." Man fragt sich unweigerlich: Wie viele Telefonnummern der Linken haben Union-Politiker noch in ihren Kontaktlisten gespeichert? Und was würde die konservative Basis dazu sagen?
Das Chaos um die Richterwahl
Der eigentliche Skandal liegt jedoch in der Art und Weise, wie die Richterwahl abgelaufen – oder besser gesagt: nicht abgelaufen – ist. Die Unionsfraktion forderte kurzfristig die Absetzung der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf und verwies auf Plagiatsvorwürfe. Nach anderthalbstündigen Krisengesprächen wurden schließlich alle drei geplanten Richterwahlen von der Tagesordnung genommen.
„Alles, was nicht zu einem ganz bestimmten Ergebnis führt, ist automatisch eine Beschädigung des Bundesverfassungsgerichts: Dieser Sichtweise kann ich mich nicht anschließen"
So versuchte Dobrindt die Situation zu relativieren. Doch die Opposition sieht das naturgemäß anders. Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner sprach davon, dass das Vertrauen in das höchste Gericht „fahrlässig beschädigt" worden sei. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch ging noch weiter und warf dem Koalitionspartner „die bewusste Demontage unseres höchsten deutschen Gerichts" vor.
Die Zwei-Drittel-Mehrheit als Druckmittel
Für die Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Diese mathematische Hürde könnte die Stimmen von Linken oder sogar der AfD notwendig machen – ein Umstand, der die etablierten Parteien in ein moralisches Dilemma stürzt. Plötzlich werden Unvereinbarkeitsbeschlüsse zu lästigen Hindernissen, die man gerne umgehen würde.
Besonders bemerkenswert ist Dobrindts Hinweis auf die Kanzlerwahl, bei der Friedrich Merz im ersten Wahlgang überraschend durchgefallen war. Erst die Verfahrens-Mithilfe der Linken ermöglichte einen zweiten Wahlgang am selben Tag. Schon damals zeigte sich: Wenn es um Macht geht, werden Prinzipien schnell über Bord geworfen.
Ein Armutszeugnis für die deutsche Politik
Was bleibt von diesem politischen Theater? Ein bitterer Nachgeschmack und die Erkenntnis, dass die neue Große Koalition unter Merz und Klingbeil offenbar nicht in der Lage ist, selbst grundlegende Personalentscheidungen professionell abzuwickeln. Die vollmundigen Versprechen vom „Neuanfang" und der „Verantwortung für Deutschland" entpuppen sich als hohle Phrasen.
Während die Politik sich in Grabenkämpfen verliert und Unvereinbarkeitsbeschlüsse je nach Bedarf ignoriert, wächst bei den Bürgern das Misstrauen in die demokratischen Institutionen. Die Tatsache, dass ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht – unser höchstes Gericht und Hüter der Verfassung – zum Spielball parteipolitischer Ränkespiele wird, sollte jeden aufrechten Demokraten alarmieren.
Die wahre Frage lautet: Wie lange wollen wir uns noch eine politische Klasse leisten, die ihre eigenen Grundsätze verrät, sobald es opportun erscheint? Die Bürger haben ein Recht auf Politiker, die zu ihrem Wort stehen – auch und gerade dann, wenn es unbequem wird.

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