
Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD: "Politisch motivierte Kampagne statt seriöser Analyse"
Das kürzlich durch verschiedene Medien an die Öffentlichkeit gelangte Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD sorgt für heftige Kontroversen. Der renommierte Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau übt nun scharfe Kritik an dem über 1.100 Seiten starken Dokument und bezeichnet es als "größtenteils Quark".
Politische Instrumentalisierung statt sachlicher Bewertung
Nach einer ersten Durchsicht des Materials kommt Vosgerau zu einem vernichtenden Urteil: Der Verfassungsschutz habe "in aller Regel nicht nüchtern und ergebnisoffen" gearbeitet. Vielmehr sei das Ziel der Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" von vornherein festgestanden. Besonders brisant: Diese Kategorisierung hat keinerlei gesetzliche Grundlage, sondern ist lediglich eine "freie Erfindung von Politologen bei Verfassungsschutzbehörden".
Fragwürdige Methoden und zweifelhafte Geheimhaltung
Die ursprünglich von Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) angeordnete Geheimhaltung des Gutachtens erweist sich im Nachhinein als fadenscheinig. Der angebliche Quellenschutz entpuppt sich als Vorwand - das Dokument besteht fast ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Zitaten von AfD-Mitgliedern aus sozialen Medien und öffentlichen Auftritten.
Systematische Fehlinterpretation und politische Agenda
Besonders kritisch sieht Vosgerau die Methodik des Verfassungsschutzes. Aussagen von AfD-Funktionären würden gezielt aus dem Kontext gerissen und im Sinne einer vorgefassten Interpretation ausgelegt. Wenn beispielsweise ein AfD-Politiker sage, Deutschland könne nicht das "Sozialamt der Welt" sein, werde dies sofort als Beleg für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet.
Rechtliche Konsequenzen fraglich
Für ein mögliches Parteiverbotsverfahren taugt das Gutachten nach Einschätzung des Experten nicht. Es fehle der Nachweis, dass die AfD "programmatisch, systematisch und in kämpferischer Weise das System des Grundgesetzes umstürzen" wolle. Bezeichnenderweise werde das offizielle Parteiprogramm in dem Gutachten kaum thematisiert.
Politischer Schachzug statt seriöser Analyse
Der Staatsrechtler kommt zu dem Schluss, dass es sich bei der ganzen Aktion weniger um eine sachliche Analyse als vielmehr um eine "Medienkampagne des Innenministeriums" handele. Die selektive Weitergabe des Gutachtens an bestimmte Medien und die Verweigerung der Akteneinsicht für die betroffene Partei werfen zusätzliche Fragen auf.
Die jüngste Entwicklung gibt Vosgerau Recht: Das BfV musste mittlerweile zurückrudern und hat zugesagt, die AfD bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" zu bezeichnen. Ein deutliches Zeichen dafür, dass hier möglicherweise politische Interessen über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt wurden.

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