
Verurteilter Vergewaltiger auf freiem Fuß: Berliner Justiz versagt auf ganzer Linie
Es ist ein Fall, der sprachlos macht – und der zugleich wie ein Brennglas die Missstände im deutschen Justizsystem offenlegt. Ein 27-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und schwerer Misshandlung seiner früheren Partnerin zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, spaziert wieder frei durch Berlin. Nicht etwa, weil neue Beweise seine Unschuld belegen würden. Nicht, weil das Gericht Zweifel an den Tatvorwürfen hätte. Nein – weil die Berliner Justiz schlicht und ergreifend ihre eigenen Fristen nicht eingehalten hat.
Bürokratisches Versagen mit fatalen Folgen
Der Fall Mahmood D. liest sich wie ein Lehrstück darüber, was passiert, wenn ein Staat seine Kernaufgaben nicht mehr erfüllen kann. Der Mann soll seine ehemalige Partnerin zwischen dem Winter 2022/23 und Februar 2024 wiederholt vergewaltigt, geschlagen und schwer misshandelt haben. Im Juni 2025 sprach das Landgericht Berlin I das Urteil: fast acht Jahre Haft. Ein Urteil, das die Schwere der Taten widerspiegelt. Doch die Verteidigung legte Revision ein – und dann begann das eigentliche Drama.
Das Kammergericht Berlin hob am 19. Januar den Haftbefehl gegen den verurteilten Mann auf. Der Grund? Ein Verstoß gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot in Haftsachen. In der Begründung heißt es unmissverständlich, die Fortdauer der Untersuchungshaft erweise sich „infolge gravierender der Justiz zuzurechnender Verfahrensverzögerungen als unverhältnismäßig". Allein dieser Verstoß müsse zur Aufhebung des Haftbefehls führen.
Was genau ist schiefgelaufen?
Das schriftliche Urteil wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vollständig ausgearbeitet. Auch das Hauptverhandlungsprotokoll lag nicht rechtzeitig vor. Dadurch konnte das Urteil im Revisionsverfahren weder wirksam zugestellt noch dem zuständigen Gericht vorgelegt werden. Das Kammergericht sprach von einer „grundlegenden Fehlhaltung gegenüber dem haftrechtlichen Beschleunigungsgebot". Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine „grundlegende Fehlhaltung" – nicht ein bedauerlicher Einzelfall, nicht ein unglückliches Versehen, sondern ein systemisches Versagen.
Der Prozess hatte im November 2024 begonnen und umfasste 33 Verhandlungstage bis zur Urteilsverkündung. Mahmood D. war bereits im Mai 2024 festgenommen worden. Trotz dringenden Tatverdachts und trotz angenommener Fluchtgefahr – beides besteht nach wie vor – musste das Gericht den Mann freilassen. Weil Richter und Justizangestellte ihren Papierkram nicht fristgerecht erledigt haben.
Das Opfer lebt in Angst – der Täter in Freiheit
Besonders erschütternd ist, was nach der Freilassung bekannt wurde. Mahmood D. soll angekündigt haben, sich an seiner früheren Partnerin rächen zu wollen, weil diese 2024 Strafanzeige gegen ihn erstattet hatte. Das Landeskriminalamt habe daraufhin Schutzmaßnahmen ergriffen und die Frau an einen sicheren Ort gebracht. Zudem werde geprüft, ob weitere Maßnahmen wie eine elektronische Aufenthaltsüberwachung oder eine Abschiebung in Betracht kämen.
Man prüfe also. Man erwäge. Man überlege. Während ein verurteilter Gewalttäter frei herumläuft und Rachegelüste äußert, befindet sich die deutsche Bürokratie im Prüfmodus. Wie zynisch muss das für das Opfer klingen, das nun an einem „sicheren Ort" versteckt werden muss – als wäre sie die Kriminelle und nicht er?
Ein Symptom einer tiefgreifenden Krise
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er reiht sich ein in eine beunruhigende Serie von Justizversagen, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttern. Während bei politisch motivierten Verfahren – man denke an die sogenannten Reichsbürger-Prozesse – offenbar genügend Ressourcen vorhanden sind, um Angeklagte jahrelang in Untersuchungshaft zu halten, scheitert die Berliner Justiz bei einem verurteilten Mehrfachvergewaltiger an der fristgerechten Ausfertigung eines Urteils. Die Prioritäten scheinen klar verteilt – und sie sind eine Schande für dieses Land.
Die zunehmende Kriminalität in Deutschland, die erschreckende Häufung von Gewalt- und Sexualdelikten, die überforderte Justiz – all das sind keine Naturkatastrophen. Es sind die Folgen einer jahrelangen politischen Fehlsteuerung, einer unkontrollierten Migrationspolitik und einer chronischen Unterfinanzierung der Sicherheitsbehörden. Dass ein afghanischer Staatsangehöriger, der seine Partnerin über Monate hinweg vergewaltigt und misshandelt haben soll, nach seiner Verurteilung wegen einer Justizpanne wieder auf freiem Fuß ist, dürfte nicht nur unsere Redaktion fassungslos machen – es entspricht dem Empfinden eines Großteils der deutschen Bevölkerung, die sich von ihrer eigenen Regierung im Stich gelassen fühlt.
Wo bleibt die Konsequenz?
Die entscheidende Frage, die sich stellt: Wer trägt die Verantwortung für dieses Versagen? Werden die zuständigen Richter und Justizbeamten zur Rechenschaft gezogen? Wird es personelle Konsequenzen geben? Oder wird man den Fall – wie so oft – als bedauerlichen Einzelfall abtun und zur Tagesordnung übergehen? Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg, die selbst wegen fragwürdiger Dienstreisen in der Kritik steht, schweigt bislang zu dem Vorfall. Das Schweigen der Verantwortlichen ist ohrenbetäubend.
Deutschland braucht dringend Politiker, die den Schutz der eigenen Bürger wieder zur obersten Priorität machen. Politiker, die für und nicht gegen die Interessen der Menschen in diesem Land regieren. Solange verurteilte Gewalttäter aufgrund bürokratischer Schlamperei freigelassen werden, während ihre Opfer sich verstecken müssen, ist der Rechtsstaat nur noch eine hohle Phrase. Und das ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion – es ist die Überzeugung einer wachsenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung.

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