
Verwaltungsgericht Gera stoppt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern – ein Urteil mit Signalwirkung
Es klingt wie eine Realsatire, ist aber bitterer Ernst im Deutschland des Jahres 2026: Behörden mehrerer thüringischer Landkreise hatten AfD-Mitgliedern allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen oder deren Erteilung verweigert. Nun hat das Verwaltungsgericht Gera diesem behördlichen Übereifer einen Riegel vorgeschoben – und damit ein Grundsatzurteil gefällt, das weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben dürfte.
Parteibuch als Ausschlusskriterium? Nicht mit dem Grundgesetz
Vier Kläger, allesamt Mitglieder des Thüringer AfD-Landesverbandes, hatten sich gegen die Entscheidungen der zuständigen Waffenbehörden gewehrt. Diese hatten sich auf das Waffengesetz berufen, das Personen als „unzuverlässig" einstuft, sofern sie Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen seien. Als Begründung diente die Einstufung des Thüringer Verfassungsschutzes, der den Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch" führt.
Doch das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten. In seiner Urteilsbegründung stellte es unmissverständlich klar: Die bloße Einstufung durch den Verfassungsschutz reiche nicht aus, um einzelnen Parteimitgliedern pauschal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Es fehle schlicht der Nachweis einer „kämpferisch-aggressiven Haltung" der Partei gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
37 Zitate – und trotzdem kein Beweis
Besonders bemerkenswert ist die richterliche Bewertung der vom Verfassungsschutz vorgelegten Belege. Ganze 37 Zitate verschiedener Funktionäre, verteilt über einen Zeitraum von neun Jahren, sollten die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes dokumentieren. Das Gericht befand diese Sammlung jedoch als inhaltlich und qualitativ zu uneinheitlich, um daraus eine generelle, systematische Verfassungsfeindlichkeit ableiten zu können. Punktuelle Provokationen einzelner Funktionäre – so die Richter – seien eben nicht gleichbedeutend mit einer repräsentativen verfassungsfeindlichen Ausrichtung einer ganzen Parteiorganisation.
Man muss sich diese Dimension einmal vor Augen führen: Über neun Jahre hinweg wurden 37 Aussagen zusammengetragen, und selbst diese dünne Beweislage hielt einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Was sagt das über die Qualität der Arbeit des Verfassungsschutzes aus? Und vor allem: Was sagt es über den Zustand unseres Rechtsstaates, wenn Behörden auf einer derart wackeligen Grundlage in die Grundrechte von Bürgern eingreifen?
Ein Angriff auf die Chancengleichheit der Parteien
Das Gericht ging in seiner Begründung noch einen entscheidenden Schritt weiter. Es stellte fest, dass ein pauschales Waffenbesitzverbot auf Basis der Parteimitgliedschaft einen „erheblichen mittelbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit der Parteien" darstelle. Mit anderen Worten: Wer Mitgliedern einer nicht verbotenen Partei systematisch Rechte entzieht, untergräbt damit ein fundamentales Prinzip der Demokratie. Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, genießen ihre Mitglieder dieselben Rechte wie alle anderen Bürger auch. So einfach ist das – oder sollte es zumindest sein.
Die Zahlen hinter dem Urteil
Laut Angaben des Thüringer Innenministeriums verfügten im April 2025 insgesamt 34 Mitglieder der Thüringer AfD über gültige waffenrechtliche Erlaubnisse. Registriert waren 154 Schusswaffen – 87 Lang- und 67 Kurzwaffen. Man spricht also keineswegs von einem Massenphänomen, sondern von einer überschaubaren Gruppe von Sportschützen und Jägern, denen man das Recht auf legalen Waffenbesitz absprechen wollte. Nicht wegen individuellen Fehlverhaltens, nicht wegen strafrechtlicher Verfehlungen, sondern einzig und allein wegen eines Parteibuches.
Ein Symptom einer tieferen Krise
Dieses Urteil ist mehr als nur eine juristische Korrektur behördlicher Fehlentscheidungen. Es ist ein Spiegelbild des politischen Klimas in Deutschland. Dass Behörden überhaupt auf die Idee kommen, Bürgern allein aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit Grundrechte zu entziehen, offenbart ein beunruhigendes Demokratieverständnis in Teilen der Verwaltung. Statt sich mit den inhaltlichen Positionen der AfD auseinanderzusetzen und diese im demokratischen Diskurs zu widerlegen, greift man zu administrativen Keulen – und scheitert damit vor Gericht.
Es ist ein Muster, das sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt hat: Erst versuchte man, die AfD mit Argumenten zu bekämpfen. Als das nicht fruchtete, kam die „Brandmauer". Als auch diese die Wähler nicht überzeugte, begann man, den Druck auf die Mitglieder zu erhöhen – durch Stigmatisierung, durch berufliche Nachteile und nun eben auch durch den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse. Dass einzelne Richter diesem Treiben Einhalt gebieten, verdient Respekt. Doch die Frage bleibt: Wie lange hält der Rechtsstaat diesem politischen Druck noch stand?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die betroffenen Behörden in Berufung gehen werden. Doch unabhängig vom weiteren Verfahrensverlauf hat das Verwaltungsgericht Gera ein wichtiges Signal gesendet: In einem Rechtsstaat darf die Parteimitgliedschaft allein kein Grund sein, Bürgern ihre Rechte zu beschneiden. Eine Selbstverständlichkeit, möchte man meinen – doch offenbar eine, die man in Deutschland im Jahr 2026 erst vor Gericht erstreiten muss.

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